Kürzung deiner Rente: Wann die Rentenversicherung das machen darf
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 14. Januar 2026
Viele Rentner merken, dass ihr Geld manchmal weniger wird. Die Deutsche Rentenversicherung kann in bestimmten Fällen Renten kürzen.
Noch Ende 2025 hat auch der Bundesrat den Plänen für ein Rentenpaket zugestimmt. Rund um die Rente stehen also im Jahr 2026 viele Veränderungen an. Auch eine Rentenerhöhung ist wieder geplant. Doch Senioren müssen sich unter gewissen Umständen auch darauf einstellen, dass weniger Geld auf dem Konto landet.
Laut einem Bericht von rentenbescheid24.de kann die Rentenversicherung im Einzelfall eine laufende Rente kürzen. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Was sind Gründe für eine Kürzung der Rente?
Wichtig: Die Rentenversicherung darf auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht wahllos die Rente kürzen. Passieren kann es laut dem Portal bei:
- Überzahlung einer Monatsrente wegen fehlerhafter Angaben des Versicherten
- Überzahlung einer Rente wegen Falschberechnung der Rentenversicherung
- Kürzung der Altersrente wegen „Anrechnung“ einer gesetzlichen Unfallrente
- Kürzung der Witwen- oder Witwerrente wegen Anrechnung eines Einkommens neben der Rente
- Kürzung der Rente wegen Erwerbsminderung wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes
- Kürzung der Rente wegen Aufrechnung eigener Forderungen oder Forderungen Dritter
Hat der Versicherte falsche Angaben beim Rentenantrag gemacht und damit zu Unrecht eine höhere Rente erhalten, so kann die Rentenversicherung die überzahlte Rente zurückfordern.
Eine solche Rückforderung erfolgt, dem Bericht nach aber grundsätzlich nach den Regelungen eines rechtsstaatlichen und vor allem überprüfbaren Kürzungs-Verfahrens. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, den betroffenen Rentner vor einer Rückforderung anzuhören und erst dann einen Änderungs- und Rückforderungsbescheid zu erlassen. Nur mit einem entsprechenden Bescheid darf die Rentenkasse in einem solchen Fall die Rente kürzen. Es müssen zudem nach §§ 45, 48 SGB X Ausschlussfristen beachtet werden.
Was passiert bei einer Falschberechnung der Rentenversicherung?
Kommt es zu einer fehlerhaft berechneten Rente durch die Rentenversicherung, sind laut rentenbescheid24.de "an einer Rückforderung der überzahlten Rente enge Grenzen gesetzt".
Heißt: Es gelten Jahresfristen, nach deren Ablauf "die Rentenversicherung nichts mehr zurückfordern kann". Die Experten weisen darauf hin, dass die Rentenversicherung in solchen Fällen immer wieder versucht, die Schuld bei den Rentnern zu suchen. Sie hätten demnach den Rentenbescheid prüfen und Fehler erkennen müssen.