Als Rentner gut versichert - so funktioniert Krankenversicherung in der Rente
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 16. November 2023
Die Krankenversicherung in der Rente bietet viele Möglichkeiten zwischen Pflichtmitglied und freiwilligem Austritt.
Wer in Rente geht, hat in der heutigen Zeit nicht selten mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Es ist wichtig, bestimmte Kosten gering zu halten. Ausgaben für Versicherungen zählen dabei dazu. Wie sind Rentner überhaupt krankenversichert? Welche Möglichkeiten gibt es für eine günstige Variante?
Für mehr Geld im Ruhestand kam zuletzt von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein interessanter Vorschlag. Habecks Renten-Deal mit dem Gehalt soll ein Anreiz sein, länger zu arbeiten. Fast10.000 Euro mehr Einkommen im Jahr könnten damit zusätzlich zur Rente möglich sein. Doch nicht jeder kann aus gesundheitlichen Gründen einfach mal so länger arbeiten. Wie lässt sich also bei der Krankenversicherung etwas sparen?
Die Krankenversicherung der Rentner als kostengünstige Alternative?
Laut gegen-hartz.de, einem Magazin zum Thema Sozialleistungen, gibt es eine besondere Krankenversicherung für Rentner – die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR. Doch, so heißt es weiter, nicht jeder im Ruhestand hat einen „Anspruch auf Aufnahme in diese Versicherung“.
Auch die Verbraucherzentrale (VZ) äußert sich dazu in ähnlicher Weise: „Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Doch nicht jeder Rentner wird dort automatisch Pflichtmitglied“.
Die KVdR wird den Experten der VZ zufolge „von den normalen gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder Ersatzkassen betrieben“. Für einige Rentner kommt aber nur eine freiwillige Mitgliedschaft infrage. Andere möchten vielleicht sogar privat versichert bleiben. Aber wie wird man denn überhaupt Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner?
Rente und Krankenversicherung: Voraussetzungen für die KVdR
Für die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR sind laut Verbraucherzentrale einige Punkte ganz entscheidend:
- Eine gesetzliche Versicherung muss sein – wer berufstätig war, muss in der 2. Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein
- Auch Zeiten der Familienversicherung werden angerechnet
- Gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland werden dann angerechnet, wenn es sich um Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder um Staaten handelt, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht
- Kindererziehung – für jedes Kind des Rentners wird eine Vorversicherungszeit von 3 Jahren angerechnet. Auch Pflegekinder zählen demnach voll.