Rente ins Ausland überweisen lassen - muss ich mit Abzügen rechnen?
Autor: Strahinja Bućan
Deutschland, Dienstag, 24. Oktober 2023
Zahlreiche deutsche Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Ruhestand im Ausland. Doch habe sie dann auch Anspruch auf ihre volle Rente? In manchen Fällen müssen sie mit Abzügen rechnen.
- Rente im Ausland - das musst du beachten
- In diesen Ländern musst du mit Abzügen rechnen
- Das ist eine "Lebensbescheinigung"
Ob nun wegen der Kosten oder dem miesen Wetter in Deutschland - kaum sind sie im Ruhestand, zieht es so manche deutsche Rentnerinnen und Rentner ins Ausland. Wenn man aber seinen Lebensabend in der Sonne des Südens verbringt oder in einem Niedrigkosten-Paradies wie Bulgarien, fragt man sich oft eins: Bekomme ich in meiner neuen Heimat auch meine vollen Bezüge?
Rente im Ausland - volle Bezüge in der EU und vielen weiteren Ländern
Die Antwort dürfte die meisten Exil-Ruheständler freuen: In vielen Fällen bekommt man den gesamten Betrag auf das Konto seiner Wahl ausgezahlt. Wenn man nur maximal sechs Monate im Jahr im Ausland verbringt - beispielsweise in der kälteren Jahreshälfte - ist es sogar vollkommen egal, wo man sich befindet. Verlegt man jedoch seinen Lebensmittelpunkt komplett in ein anderes Land, muss man etwas vorsichtiger sein.
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Zunächst gilt: Wenn man sich im EU-Ausland oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz niederlässt, wird man genauso wie ein Ruheständler im Inland behandelt. Es kommt laut der Deutschen Rentenversicherung höchstens zu Abzügen, wenn der Rentenanspruch auch Zeiten aus dem Ausland beinhaltet.
Das gilt auch für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Derzeit ist das mit 21 Staaten der Erde der Fall:
- Albanien
- Australien
- Bosnien-Herzegowina
- Brasilien
- Chile
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada und Quebec
- Kosovo
- Marokko
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Philippinen
- Serbien
- Südkorea
- Tunesien
- Türkei
- Uruguay
- USA
Abzüge und "Lebensbescheinigung" - das gilt es zu beachten
Zieht man jedoch in ein Land ohne ein solches Abkommen, muss man im schlimmsten Fall mit einem geringeren Rentenanspruch rechnen. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land und vom individuellen Anspruch des jeweiligen Beziehers teilweise sehr stark, weshalb die Rentenversicherung auch keine konkreten Zahlen nennen kann. Empfohlen wird deshalb, sich vor dem Umzug noch einmal beraten zu lassen.