Was man über das Angebot der Deutschen Rentenversicherung wissen muss.
Das Geld ist im Ruhestand für die meisten Senioren meist knapp bemessen. Sogar nur eine Entscheidung kann zu 40.000 Verlust in der Rente führen. Immerhin gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Chance gewisse Abschläge auszugleichen.
Mit Sonderzahlungen ist es demnach möglich die Rente rückwirkend aufzubessern. Doch die Frist für solche Zahlungen endet laut DRV zum 31. März 2025.
Frist für Sonderzahlung endet im März: Rente verbessern
Die Rentenversicherung schreibt dazu: "Bis zum 31. März können freiwillige Beiträge auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Fällt der 31. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den ersten, darauf folgenden Werktag."
Außerdem gilt: Wer eine nachträgliche Zahlung leisten möchte, der kann zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag des Jahres, in dem gezahlt wird, bis zum Höchstbeitrag des Vorjahres frei wählen.
Beispiel: Man zahlt im Jahr 2025 rückwirkend für das Jahr 2024. Maßgeblich ist hier der Mindestbeitrag für 2025 und der Höchstbeitrag für 2024.
Freiwilligen Beiträge für die Rente – aktuelle Höhe
Die Deutsche Rentenversicherung hat zu den Beiträgen folgende Zahlen auf der Seite veröffentlicht:
als Mindestbeitrag monatlich 103,42 Euro
als Höchstbeitrag monatlich 1.497,30 Euro
Die gewählte Beitragshöhe bestimmt dann auch die Rentenhöhe. Als freiwillig Versicherter bestimmen man demnach die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Pro Kalenderjahr kann man so bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen. ABER: Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern.
Für wen sind freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung sinnvoll?
Doch für wen ist das Angebot sinnvoll? Laut der DRV ist es gerade für Menschen sinnvoll, die ihren Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sichern wollen. Auch wenn man Lücken im Versicherungsverlauf hat und man diese schließen möchte, sollte man die Renten-Frist im Blick behalten.
Einem Bericht des Senders N-tv nach, ist es zudem auch für Mütter und Väter geeignet, die nie in die Rentenkasse eingezahlt und sich stattdessen der Kindererziehung gewidmet haben. Sie bekommen demnach pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben.
Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit 2014 zwei Jahre fiktive Beitragszahlung angerechnet – bisher war es nur ein Jahr, heißt es weiter.
Was du über die freiwilligen Beiträge zur Rente wissen musst
Wenn du freiwillige Beiträge überweisen möchtest, musst du die Versicherungsnummer und den Zeitraum angegeben, für den die Beiträge gelten sollen. Die Beiträge sind zudem von der Steuer absetzbar. Eine Aufteilung der Sonderzahlungen auf mehrere Kalenderjahre kann daher laut DRV aus steuerlichen Gründen attraktiv sein – die Beiträge gelten bis zu einer Obergrenze als Altersvorsorgeaufwendungen.
Wer Sonderzahlungen geleistet hat, ist dadurch aber nicht verpflichtet auch tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer später in Rente geht, so wird es erklärt, "erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderzahlungen erfolgt nicht".
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