Druckartikel: Erhöhung der Rente ab Juli kommt zu verschiedenen Zeiten aufs Konto

Erhöhung der Rente ab Juli kommt zu verschiedenen Zeiten aufs Konto


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Montag, 30. Juni 2025

Die Rentenüberweisung erfolgt entweder im Voraus oder nachträglich, abhängig vom Renteneintrittsdatum.
Die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent ab Juli 2025 bringt unterschiedliche Auszahlungszeiten für Senioren je nach Renteneintritt.


Die Rente wird erhöht. Ab Juli 2025 bekommen Rentner 3,74 Prozent mehr. Doch nicht bei allen Senioren kommt das Geld zum gleichen Zeitpunkt auf das Konto. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt richtet sich die Überweisung "nach dem Beginn des Rentenbezugs".

Wer im April 2004 oder später in den Ruhestand gegangen ist, wird die Rente nachschüssig am Monatsende bekommen. Heißt: Die Rentenerhöhung wird erstmals Ende Juli auf dem Konto ankommen. Die nachschüssige Rente bedeutet auch, dass die betroffenen Personen oft den Eindruck haben, dass hier ein Rentenmonat "geklaut" wird

Auszahlung bei einer vorschüssigen Rente

Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, bekommt die Auszahlung im Voraus. Das Geld So würde für Juli bereits Ende Juni auf dem Konto sein. Die Überweisung erfolgt automatisch.

Die Vorteil bei der vorschüssigen Rente: 

  • Man kann sofort zu Beginn des jeweiligen Zeitraums auf das Geld zurückgreifen und hat eine bessere Planungssicherheit. 
  • Eine vorschüssige Rente kann bei einer Zinseszinsberechnung zu einem höheren Endwert führen, da die Rentenzahlungen früher angelegt werden und somit länger verzinst werden können. 

Im Gegenzug dazu sehen aber auch zahlreiche Senioren die nachschüssige Auszahlung als Vorteil. Für sie ergibt sich damit eine bessere Übersicht und Kontrolle über die Ausgaben.

Informationen zur Auszahlung bis Ende Juli 2025 

Die entsprechenden Informationen zur Rentenerhöhung und den Zeitpunkt der Auszahlung werden Rentner laut der DRV mit der "Rentenanpassungsmitteilung" informiert.

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Der Versand läuft seit 15. Juni und dauert voraussichtlich bis Ende Juli 2025. Für den Versand der Rentenanpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten sind demnach der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig.

WICHTIG: Mit der Erhöhung droht einigen Senioren die Steuerfalle. Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro. Im Jahr 2024 waren es noch 11.784 Euro.