Rente: Diese Abgaben werden bei der Rente fällig
Autor: Claudia Lindenlaub-Sauer
Deutschland, Mittwoch, 01. Februar 2023
Endlich ist es so weit, der lang ersehnte Tag ist da, die verdiente Rente beginnt. Doch viele Rentner*innen fragen sich zu Recht, ob ihre Rente überhaupt zum Leben ausreicht und welche Abgaben hinzukommen.
- Rentenarten und Berechnung der Altersrente
- Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner*innen
- Sozialbeiträge für Rentner*innen
- Rente und Steuern
- Fazit
Endlich kein Arbeitsdruck mehr, endlich keine Steuern oder andere Abgaben mehr bezahlen. Viele Personen im Ruhestand sehen gerade zu Beginn des Renteneintritts dieser Zeit optimistisch entgegen. Häufig werden sie jedoch enttäuscht, denn die wohl verdiente Rente erscheint nach einiger Zeit gar nicht mehr so rosig. Weiter kommt es darauf an, was für eine Art von Rente man erhält, denn die reguläre Altersrente setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Welche Abzüge und Beiträge möglicherweise noch hinzukommen und aus welchen Gründen das so ist, erklären wir hier.
Rentenarten und Berechnung der Altersrente
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Rente. Am weitesten verbreitet ist wohl die reguläre Altersrente, die fast alle Menschen bekommen, sofern sie gearbeitet und/oder Kinder erzogen haben. Voraussetzungen für die reguläre Altersrente sind fünf Jahre Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit), dazu muss die vorgegebene Altersgrenze erreicht sein. Die reguläre Altersrente setzt sich aus Entgeltpunkten mit Zugangsfaktoren, Rentenfaktoren und dem aktuellen Rentenwert zusammen. Rentenversicherungsträger ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung. In den letzten Jahren wurde die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, lediglich diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, können mit 65 Jahren in Rente gehen.
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Die Höhe der Rente hängt weiter von einigen Aspekten ab und wird anhand der Rentenformel berechnet, je nachdem wie viel man verdient und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer mehr verdient hat, hat mehr in die Rentenkasse eingezahlt und bekommt dafür später eben eine höhere Rente. Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung bestehen also nur, wenn man eine bestimmte Zeit davor versichert war. Bei der Berechnung der Rente werden weiter gewisse Faktoren berücksichtigt:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (Scheidung)
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten (z.B. politische Verfolgte der DDR)
- Achtung bei Minijobs: Beiträge, die zusammen mit dem Arbeitgeber entrichtet wurden, werden angerechnet, Beiträge für Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, werden dagegen nur anteilig berücksichtigt.
Neben der regulären Altersrente gibt es in Deutschland noch die Altersrente für langjährig und besonders langjährige Versicherte. Hierfür müssen mindestens 35 beziehungsweise 45 Versicherungsjahre vorgewiesen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können zum Beispiel die Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersrente kann auch in diesem Fall ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch genommen werden, allerdings ist hier ein Abzug von bis zu 14,4 Prozent zu berücksichtigen. Für jeden Monat im vorzeitigen Ruhestand werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre versichert) kann jedoch nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Weiter gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für Bergleute, die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente. Reichen die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt aus, kannst du zusätzlich die sogenannte Grundsicherung beantragen; hierfür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Zu beachten gilt weiter, dass die Zahlung grundsätzlich für 12 Monate erfolgt. Wenn du sie weiter benötigst, musst du erneut einen Antrag stellen. Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen am Stück werden die Leistungen eingestellt.
Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner*innen
Ist die Altersgrenze erreicht und kann die reguläre Rente beginnen, so steht Personen im Ruhestand jedoch auch nicht immer der gesamte Betrag zur Verfügung. Versicherungspflichtige Rentner*innen müssen nämlich aus der gesetzlichen Rente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen, allerdings übernimmt dies in der Regel der Rentenversicherungsträger im Namen der Versicherten. Altersrentner*innen dagegen zahlen weiterhin die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sie müssen außerdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung selbst zahlen, bis sie die Altersgrenze zur Regelaltersrente erreichen.