Druckartikel: Auto statt in Rente gehen - dann bezahlt die Rentenversicherung dein Fahrzeug

Auto statt in Rente gehen - dann bezahlt die Rentenversicherung dein Fahrzeug


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Freitag, 08. Sept. 2023

In bestimmten Fällen kann die Deutsche Rentenversicherung Zuschüsse von bis zu 22.000 Euro übernehmen.
In bestimmten Fällen kann die Deutsche Rentenversicherung Zuschüsse von bis zu 22.000 Euro übernehmen, bei Autos.


Der beste Zeitpunkt, wann man in den Ruhestand gehen kann, lässt sich in einer Tabelle mit entsprechenden Jahrgängen ablesen. Dort sieht man, wann man eine Rente ohne Geldverlust beziehen kann. Einige planen eine Frührente mit 63 Jahren - auch das kann ohne finanzielle Einbußen möglich sein. Doch es gibt Menschen, die wollen noch nicht aufhören mit ihrer Arbeit. Allerdings fehlt es für eine Weiterführung des Jobs an den wichtigsten Dingen. Dafür gibt es aber Möglichkeiten.

Und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann Abhilfe schaffen. Und zwar nicht zu knapp - statt in die Rente zu müssen, gibt es dann ein Auto. Die DRV unterstützt mit Zuschüssen. Bis zu 22.000 Euro sind denkbar. 

Zwangsläufig in Rente? Rehabilitationsträger können das verhindern

Auf dem Portal familienratgeber.de von der Initiative Aktion Mensch heißt es dazu, dass Menschen mit Schwerbehinderung die sogenannte Kraftfahrzeughilfe bekommen. Das ist Geld, das man dann zum Beispiel für den Kauf oder den Umbau eines Fahrzeugs bekommen könnte. Die Rehabilitationsträger zahlen demnach die Kraftfahrzeughilfe. 

Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger (Reha-Träger) übernehmen die Kosten für die Hilfen und Therapien der Rehabilitation. In Deutschland sind dies verschiedene Organisationen: Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und Sozialhilfe.

Und es wurde in diesem Bereich deutlich nachgebessert. Wie bei dem Ratgeber-Portal zu lesen ist, gab es zunächst "nur" maximal 9.500 Euro. Seit 2021 sind es eben jene 22.000 Euro. Auf Nachfrage von inFranken.de erklärt die DRV, dass im Jahr 2021 die entsprechenden Leistungen 2.100 Mal beantragt wurden. Für das Jahr 2022 liegen noch keine Zahlen vor. Doch wie und wo muss man einen entsprechenden Antrag stellen?

Neues Auto, statt Rente - wo man den Antrag stellen muss

Dazu heißt es, dass der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe beim jeweiligen Rehabilitationsträger zu stellen ist. Welcher Reha-Träger zuständig ist, hängt dem Bericht nach der persönlichen Situation ab. UND: Wenn der Antrag doch beim falschen Reha-Träger landet, dann hat dieser die Pflicht, den Antrag an die richtige Stelle weiterzuschicken.

Bei der Deutschen Rentenversicherung steht als Erklärung auf der Internetseite zum "Formularpaket Kraftfahrzeughilfe (Kfz)": "Dieses Paket enthält die notwendigen Formulare für einen Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, zum Erwerb einer Fahrerlaubnis beziehungsweise um die Kostenübernahme für behinderungsbedingt erforderliche Zusatzausstattungen zu beantragen. Die Leistung kann bewilligt werden, wenn Versicherte wegen Art und Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beziehungsweise dem Ort der Berufsausbildung auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen sind".

Nicht bei allen Zuschüssen ist das Einkommen entscheidend

Grundsätzlich hängt der Zuschuss immer vom Netto-Einkommen ab. Anders sieht es aus bei, so ist dem Beitrag bei familienratgeber.de zu entnehmen, einem barrierefreien Umbau eines Autos. Wer nicht vorzeitig in Renten gehen möchte, nur weil er sein Auto nicht mehr nutzen kann, der kann einen Antrag auf eine barrierefreie Zusatz-Ausstattung stellen - und bekommt das Geld unabhängig vom Einkommen.

Zu diesem Bereich der Kraftfahrzeughilfe zählen dem Artikel zufolge:

  • Automatik-Getriebe
  • Bremskraft-Verstärker
  • Lenk-Hilfe
  • Drehbare Sitze

Voraussetzungen müssen erfüllt sein für die Zuschüsse

Auch beim Sozialverband Deutschland kennt man das Thema gut. Auf der Internetseite wird noch einmal ganz deutlich dargestellt, für wen ein entsprechender Antrag bestimmt ist: "Die Kfz-Hilfe erhalten Menschen mit Behinderungen, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen. Wer einen Zuschuss beantragt, muss infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen sein, um den eigenen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen".

Bei der Frage, ob man bei der Deutschen Rentenversicherung den Eindruck hat, dass viele Menschen gar nicht wissen, welche Möglichkeiten sie eigentlich hätten, konnten vonseiten der DRV keine Angaben gemacht werden.

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