In die Rente mit Tabelle: Keine Abzüge – so sicherst du dein Geld

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Das Renteneintrittsalter wird seit 2024 schrittweise angehoben. Eine Tabelle zeigt, ab welchem Alter man ohne Abschläge in den Ruhestand gehen kann.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihren Jahresbericht für 2023 veröffentlicht. Darin zeigt sich, dass die Menschen in Deutschland im Schnitt mit 64,4 Jahren in Rente gehen. Grund dafür ist auch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre bis 2031. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, der muss mit Abzügen rechnen.

Gerade wenn es um Altersarmut geht und die Frage gelte ich in der Rente als arm oder reich, muss jeder Schritt gut überlegt sein. Doch ab welchem Jahrgang kann man zu welchem Zeitpunkt ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen? Es gibt eine Tabelle, die zeigt, ab welchem Alter es möglich ist.

Renteneintrittsalter steigt in 2-Monats-Schritten – ab 2024

Bist du zum Beispiel im Jahrgang 1956, kannst du den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 dann in 2-Monats-Schritten angehoben.

Ausgehend von dieser Anhebung in 2-Monats-Schritten, könnten Versicherte ab dem Jahrgang 1964 dann mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen, ohne finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.

Es gibt allerdings auch einen Rentenrechner, der zeigt, wann man in den Ruhestand gehen könnte, wenn man sich mit dem entsprechenden Geld zufriedengibt. 

Die Jahrgänge und das Rentenalter in einer Tabelle

Wenn du Abschläge vermeiden möchtest beim Geld für deinen Ruhestand, dann findest du deinen Jahrgang in der Tabelle für das entsprechende Renteneintrittsalter:

Jahrgang Renteneintrittsalter ohne Abschläge
vor 1947  65 Jahre
1947 65 Jahre und 1 Monat
1948 65 Jahre und 2 Monate
1949 65 Jahre und 3 Monate
1950 65 Jahre und 4 Monate
1951 65 Jahre und 5 Monate
1952 65 Jahre und 6 Monate
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre 
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
ab dem Jahrgang 1964 67 Jahre

Die Deutsche Rentenversicherung nennt allerdings auch einige Ausnahmen. So heißt es dort auch, dass das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben wird. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch hier werden in Zukunft höhere Eintrittsalter gelten. 

Ausnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung

Ausnahmen sind dem Bericht nach die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht, hat zählt dazu. Außerdem wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

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Eine Besonderheit stellen laut DRV auch die Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute dar. Hier gilt für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Und auch bei diesen Renten wird das Einstiegsalter laut Liste seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben: Für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben und bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente auf das 47. Lebensjahr erhöht – abhängig vom Todesjahr des Versicherten.

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