Rente aufbessern mit "Pflege-Trick": Das musst du zur Pflege von Angehörigen wissen
Autor: Redaktion
Deutschland, Donnerstag, 06. April 2023
Immer mehr Bürger haben mit einer zu geringen gesetzlichen Altersrente zu kämpfen. Die gute Nachricht: Auch im Alter kann man seine Rente noch aufbessern, beispielsweise mit dem "Pflege-Trick".
Die Verbraucherzentrale verrät, wie man mithilfe des "Pflege-Tricks" seine Rente mit wenig Aufwand aufbessern kann.
Wer als Rentner*in "einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegt, kann von der Pflegekasse Beitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten", schreibt die Verbraucherzentrale.
Rente aufbessern mit dem "Pflege-Trick"
Zu Beginn muss unterschieden werden, ob man im erwerbstätigen Alter ist, sich im vorgezogenen Ruhestand befindet oder man bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und somit Rente bezieht. Für alle drei Möglichkeiten gelten bei der Pflege von Angehörigen unterschiedliche Bedingungen.
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Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegekasse Beiträge an die Rentenversicherung zahlt:
- Eine Person wird pro Woche mindestens 10 Stunden, verteilt auf zwei Tage pro Woche, gepflegt.
- Die zu pflegende Person hat mindestens den Pflegegrad 2.
- Die pflegebedürftige Person wird nicht erwerbsmäßig und in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt.
Der medizinische Dienst prüft, ob die Kriterien erfüllt werden und hält dies anschließend in einem Pflegegutachten fest. Für pflegende Angehörige, die noch keine Rente erhalten, gilt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen "automatisch pflichtversichert sind und die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt."
Mehr Geld im Alter - das gilt für Erwerbstätige und Rentenbezieher
Personen, die erwerbstätig sind, müssen die oben genannten Bedingungen erfüllen. Außerdem gilt, dass "die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist".