Pflichtteil und Enterbung: Die Rolle von Kindern im deutschen Erbrecht
Autor: Andrea Baumann
Deutschland, Donnerstag, 27. März 2025
Wer enterbt wurde, kann trotzdem seinen Pflichtteil einfordern. Ein Überblick zeigt, wann es klüger sein könnte, auf ein Erbe zu verzichten, und welche Rechte Erben besitzen.
Wenn Erblasser ihr Testament verfassen, können sie bewusst Menschen, die sie dem Gesetz nach beerben würden, von ihrem Erbe ausschließen. Das können nahe Angehörige wie die eigenen Kinder oder auch der Ehepartner sein. Nichtsdestotrotz kann man in dem Fall eine Forderung nach dem rechtlich zugesicherten Anteil stellen.
Das heißt, wenn man beispielsweise als Kind enterbt wurde, kann man seinen Pflichtanteil einfordern. Wir haben zusammengefasst, wie das funktioniert, welche grundsätzlichen Rechte die Erben haben und wann es unter Umständen besser sein könnte, auf sein Erbe zu verzichten.
Erben haben bestimmte Rechte
Grundsätzlich haben die Erben gewisse gesetzlich geregelte Rechte, die aber von Fall zu Fall variieren können. Deshalb ist es ratsam, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen. Nur so kann man verlässliche Informationen erhalten, die in der individuellen Situation weiterhelfen können.
Im Allgemeinen haben Erben das Recht, das Vermögen des Verstorbenen zu erben ("Anspruch auf Erbschaft"). Dabei müssen bestimmte gesetzliche Regelungen zur Erbfolge oder die Bestimmungen des Testaments befolgt werden. Ebenfalls haben die Erben das Recht, das Erbe nach den Anweisungen des Testaments oder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufzuteilen ("Erbteilung"). Die Erben haben auch das Recht, über das Erbe informiert zu werden ("Informationen über den Nachlass"). Das ist aber nicht selbstverständlich, sondern passiert nur, wenn der oder die Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, das dem Nachlassgericht vorliegt.
Die Erben haben normalerweise das Recht, an der Verwaltung des Erbes teilzunehmen ("Mitwirkung an der Nachlassverwaltung"). Unter bestimmten Umständen haben die Erben auch das Recht, das Testament anzufechten ("Widerspruchsmöglichkeit"). Sie können sich zudem gegen ungerechtfertigte Ansprüche verteidigen. In beiden Fällen sollte rechtlicher Beistand in Form eines Anwalts oder einer Anwältin hinzugezogen werden. In bestimmten Fällen können auch nahe Verwandte wie Kinder, die vom Erbe ausgeschlossen und im Testament nicht bedacht wurden, ihren gesetzlichen Pflichtanteil einfordern. Sie haben dann das Recht auf einen "Pflichtteilsanspruch", der unter Umständen einen bestimmten Teil des Nachlasses garantiert, und zwar in dem Fall unabhängig von den Anweisungen im Testament.
Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Pflichtteilsanspruch gesetzlich geregelt. In Paragraf § 2303 BGB ist festgelegt, dass bestimmte Angehörige das Recht auf einen Pflichtteil des Erbes haben: Kindern, Enkeln und Urenkeln sowie Ehegatten und Eltern steht demnach ein Teil des Vermögens zu.
Du suchst Trost im Trauerfall? trauer.inFranken.de!Dabei haben die Kinder der oder des Verstorbenen im Gegensatz zu den Eltern des Erblassers einen vorrangigen Anspruch. So können die Eltern nur ihren Pflichtteil des Erbes erhalten, falls es keine Nachkommen gibt.