Pflegegrad 1: Bis zu 6000 Euro jährlich an Zuschüssen möglich
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Dienstag, 24. März 2026
Bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld zu bekommen, bedeutet nicht automatisch, dass man keinen Anspruch auf diverse Leistungen hat. Bis zu 6000 Euro im Jahr an Zuschüssen sind drin.
Pflegegrad 1 erhält, wer eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" im Alltag aufweist. Festgestellt wird der Pflegegrad durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Werden 12,5 bis 27 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt, wird Pflegegrad 1 festgelegt. Damit haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Leistungen und Zuschüsse bei Pflegegrad 1: Das ist drin
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld. Beginnend mit monatlich 347 Euro Pflegegeld ab Pflegegrad 2 bis hin zu 990 Euro monatlich für Pflegegrad 5 ist die Leistung entsprechend dem Aufwand der pflegebedürftigen Person gestaffelt. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 haben nichts mit Pflegegeld zu tun und müssen deshalb gesondert betrachtet und beantragt beziehungsweise eingereicht werden.
Generell haben alle pflegebedürftigen Versicherten, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Zahlreiche Angehörige pflegen Menschen zu Hause - diese können sich dadurch Rentenpunkte sichern. Der Entlastungsbetrag wird allerdings nicht monatlich ausgezahlt, sondern nachträglich für entsprechende Leistungen erstattet. Dazu zählen:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflegeleistungen
- Angebote, die den Alltag unterstützen
- Nachbarschaftshilfe
Genau informieren: Zuschüsse je Bundesland unterschiedlich
So sind alleine durch den Entlastungsbeitrag bis zu 1572 Euro jährlich für Menschen mit Pflegegrad 1 möglich. Einen weiteren Zuschuss gibt es für einen Wohnumbau. So werden beispielsweise eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Schwellenabbau, Treppenlifte, rutschfeste Böden oder Türverbreiterungen bezuschusst. Hier kann die Pflegekasse mit bis zu 4180 Euro unterstützen.
Allerdings sind die Pflegezuschüsse je Bundesland unterschiedlich. In Bayern können Umbaukosten bis 4000 Euro übernommen werden; alles, was darüber liegt, muss selbst gezahlt werden, wie das BayernPortal informiert.
Wichtig dabei: Der Antrag für den Wohnbau muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingehen. Wird erst ein Handwerker beauftragt, kann der Zuschuss von der Pflegekasse abgelehnt werden. Die Pflegekasse hat für den Antrag drei Wochen Entscheidungsfrist.