Was wird aus einem Online-Konto nach einem Todesfall?

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Ein mobiles Online-Konto ist praktisch und heutzutage nicht mehr wegzudenken.
Ein mobiles Online-Konto ist praktisch und heutzutage nicht mehr wegzudenken.
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Banken verwalten im Todesfall des Kontoinhabers Geld auf Konten solange bis Erben ihren Anspruch geltend machen können.
Banken verwalten im Todesfall des Kontoinhabers Geld auf Konten solange bis Erben ihren Anspruch geltend machen können.
CC0 / Pixabay / Raten-Kauf

Ein Online-Konto hat heute fast jeder. Rund 78,7 Mio. Girokonten wurden laut statista Ende 2020 in Deutschland online geführt. Aber was passiert im Todesfall mit dem Geld, wenn die Angehörigen gar nichts davon wissen?

  • Wozu ist ein Online-Konto wichtig?
  • Was passiert, wenn der Inhaber des Online-Kontos verstirbt?
  • Was sollte der Inhaber beachten für den Fall?

Wenn du im Internet shoppen willst, dann brauchst du ein Online-Konto. Nur so kannst du entweder mit deinem Smartphone oder am PC einkaufen. Der Zugang zu deinem Online-Konto ist üblicherweise mit einem Password, einer PIN oder mit einer mehrstufigen Sicherheitsabfrage gesichert. Somit soll gewährleistet sein, dass nur du und kein anderer über das Geld auf deinem Online-Konto verfügen kannst.

Online-Banking: Unabhängig, aber nicht immer sicher

Mit einem Online-Konto bist du sehr unabhängig. Du brauchst keine Bank- oder Sparkassenfiliale suchen und auch keinen Geldautomaten. Öffnungszeiten können dir herzlich egal sein, denn du kannst zu jeder Zeit deinen Kontostand checken, Überweisungen tätigen oder eben im Internet einkaufen. Rund um die Uhr. Ein Online-Konto einzurichten, ist nicht sehr schwer. In der Regel schaltet dich dein Geldinstitut, bei dem du dein Konto führst, auf Antrag dafür frei. Du kannst aber auch direkt online ein Konto eröffnen. Das ist etwas komplizierter, allerdings brauchst du dazu lediglich deinen Personalausweis und dein Smartphone. Meist leitet dich ein Video durch einen solchen Registrierungsprozess.

Ein Online-Konto hat aber auch seine Tücken. Wenn z.B. die Zugangsdaten (Password oder PIN) in falsche Hände geraten oder du sie einfach vergisst. Dann ist es mitunter etwas nervig und dauert eine Weile, bis du wieder an dein Geld kommst. Natürlich brauchst du immer einen halbwegs guten Netzempfang. In Gegenden ohne Internet nützt dir dein Online-Konto leider nicht viel. 

Was passiert mit dem Geld auf dem Online-Konto im Todesfall?

Es ist zugegeben kein schöner Gedanke: Der Fall deines vielleicht auch plötzlichen Ablebens, beispielsweise durch einen Unfall. Im Zweifel kommen deine Angehörigen und Erben nicht an das Geld bzw. sie wissen vielleicht noch nicht mal, dass du ein Online-Konto hast. Denn die Verträge werden heute oftmals auch nur noch papierlos und online und nicht mehr in Schriftform abgeschlossen. 

Es liegt viel Geld auf verwaisten Konten

Banken und Sparkassen sind in solchen Angelegenheiten nicht sehr auskunftsfreudig. Aber nach Schätzungen liegen bis zu 9 Mrd. Euro auf Online-Konten, deren Besitzer nicht zu ermitteln bzw. unbekannt sind. Die Geldinstitute sprechen dann von sogenanntem „nachrichten­losen Guthaben“. Meist handelt es sich aber dabei um kleinere Guthaben unter 1.000 Euro. Normalerweise erfährt die Bank durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Erben, dass der Konto­inhaber verstorben ist. Dann sperrt die Bank die Konten samt der im Umlauf befindlichen Bank­karten und führt es als sogenanntes Nach­lass­konto. Zudem wird das Finanz­amt über den Vermögens­stand zum Tag des Todes informiert. Jedoch informieren weder das Nach­lass­gericht noch das Einwohnermeldeamt die Banken auto­matisch. Für sie selbst besteht auch keine Verpflichtung, diesbezüglich zu recherchieren. Ohne entsprechende Aufzeichnungen sind die Erben häufig völlig ahnungslos und haben keinen Überblick, bei welchen Instituten der Verstorbene sein Guthaben geparkt hat. So liegt möglicherweise jahrzehntelang Geld auf der Bank, auf das Erben eigentlich Anspruch hätten. 

Geld und Anspruch verfallen nicht

Die gute Nachricht in dem Zusammenhang: Das Geld wird so lange von den Geldinstituten verwaltet, bis sich Angehörigen melden und sich als berechtigte Erben ausweisen können. Geld und ein nachgewiesener Anspruch darauf verfallen also nicht. Selbst wenn das Konto langjährig keine Bewegungen aufweist, muss das Guthaben ausgezahlt werden - jedoch abzüglich etwaiger angefallener Konto­führungs­gebühren. Erst nach 30 Jahren wird das Geld ausgebucht und die Institute versteuern es als Gewinn. Grundsätzlich haben Erben aber auch danach noch Zugriff auf das Geld, wenn entsprechend gültige Nachweise erbracht werden können.

So kannst du vorbeugen

Wenn du es deinen Erben leichter machen möchtest, dann empfiehlt es sich, dass du eine Liste von allen deinen Konten oder auch Wertpapierdepots anlegst. Die Liste solltest du dann gut auffindbar, ggf. zusammen mit deinem Testament hinterlegen. So bekommen die Hinter­bliebenen im Todes­fall einen Überblick. Mit einer Bank­- oder Konto­voll­macht, die über den Tod hinaus gilt, dürfen entsprechend Bevoll­mächtigte über das Konto verfügen. Das ist so lange möglich, bis es gegebenenfalls zu einem Widerruf durch berechtigte Erben kommt. Denn nicht immer sind die Inhaber einer Kontovollmacht gleichzeitig auch erbberechtigt. 

Liegt eine notariell beur­kundete Vorsorgevoll­macht vor, können Bevoll­mächtigte nach dem Tod Konto­geschäfte erledigen. Voraussetzung auch hier, dass die Urkunde über den Tod hinaus gilt. Eine gesonderte Bank­voll­macht braucht es dann nicht mehr. 

Verfügt keiner der Angehörigen über eine entsprechende Voll­macht, bleibt das Nach­lass­konto inklusive Verbindlichkeiten so lange bestehen, bis Erb*innen entweder mit einem Testament oder einem Erbschein ihre Berechtigung nachweisen können.