Termin vergessen: Wann du bei Arzt, Restaurant und Co. dafür blechen musst

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Überall vereinbarst du Termine – beim Arzt, im Nagelstudio oder im Restaurant. Musst du Dienstleistern die Kosten erstatten, wenn du einen Termin nicht einhalten kannst?

Die Gebühren, die fällig werden können, wenn du einen Termin nicht wahrnimmst, werden mit einem speziellen Begriff bezeichnet. Man spricht in diesem Fall von "No-show-Gebühren". Dieser Begriff kann mit "Gebühren für das Nichterscheinen" übersetzt werden. Das bedeutet, wenn du einen Termin vereinbarst oder eine Reservierung vornimmst, etwa einen Tisch in einem Restaurant, und diesen Termin oder diese Reservierung nicht in Anspruch nimmst, kann es sein, dass von dir eine Entschädigung gefordert wird. 

Denn es ist nicht nur für dich umständlich, wenn du einen Termin verschieben oder neu vereinbaren musst, es ist für das Unternehmen, das die Dienstleistung oder den Service anbietet, auch eine Umsatzeinbuße – je nachdem, um welche Branche es sich handelt.

Sind No-show-Gebühren zulässig?

Die alles entscheidende Frage lautet: Dürfen solche No-show-Gebühren überhaupt verlangt werden? Im Grunde handelt es sich bei diesen Gebühren um eine Entschädigung für den Verdienst, der dem Unternehmen entgangen ist. 

Allerdings müssen für die Rechtmäßigkeit verschiedene Kriterien erfüllt sein. Beispielsweise müssen die Kosten oder Honorare, die bei einer Stornierung oder bei einem Ausfall fällig werden, in den AGB nachzulesen sein. Wenn du einen Termin vereinbarst, musst du über die Konditionen aufgeklärt werden. 

Sollten von dir solche Kosten eingefordert werden, hol dir in jedem Fall juristischen Rat ein, um sicherzugehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Die Beratung der Verbraucherzentrale unterstützt dich gerne dabei. 

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Wenn es dir auf einmal nicht mehr möglich ist, den Termin wahrzunehmen, solltest du so schnell wie möglich Bescheid geben. Denn je früher du den Termin absagst, desto eher wird sich der Schaden in Grenzen halten. Umgekehrt: Sagst du den Termin nicht ab, hat der Anbieter umso mehr Chancen, seine Entschädigung rechtmäßig einzufordern. 

Wenn du einen Termin rechtzeitig absagst und der Anbieter dennoch versucht, von dir Geld einzufordern, solltest du diese Forderung rechtlich prüfen lassen. Denn berücksichtigt werden muss, welchen Zeitrahmen deine Behandlung oder Bedienung in Anspruch genommen hätte und wie groß die Vorbereitungen waren. 

Rechtlich gesehen ist nicht eindeutig geklärt, ob es für die No-show-Gebühren relevant ist, ob du einen Termin verschuldet oder unverschuldet nicht wahrnehmen kannst. Zu empfehlen ist immer, dass du Kontakt zum Dienstleister suchst und ihr zusammen nach einer Lösung schaut, die beide Seiten zufriedenstellt.

Welche Hinweise können dir helfen?

Damit du No-show-Gebühren entgehst, geben wir dir an dieser Stelle ein paar Hinweise. Generell gilt, wenn du eine Terminzusage machst, hat diese eine bestimmte Verbindlichkeit. Wenn Ausfallkosten geltend gemacht werden sollen, lass sie immer von einem Experten überprüfen. 

Damit du keinen Termin vergisst, solltest du dir alle Termine in einem Kalender notieren und dir auch Terminerinnerungen setzen – beispielsweise im Handy. Viele Dienstleister erinnern ihre Kunden selbst an die anstehenden Termine. Sobald du weißt, dass du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, solltest du ihn absagen. 

Wenn du über ein Online-System stornierst, solltest du dir die digitale Bestätigung in jedem Fall abspeichern, damit du sie im Fall der Fälle als Beweis vorlegen kannst. Wenn ein Unternehmen mit Stornierungskosten auf dich zukommt, solltest du dir die rechtliche Grundlage – beispielsweise die AGB – zeigen lassen. In jedem Fall solltest du jede Art von No-show-Gebühr einer juristischen Prüfung unterziehen.

Vorschaubild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa