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Nach Steuererklärung: Keine Antwort vom Finanzamt? Das kann man tun


Autor: Lea Mitulla

Deutschland, Mittwoch, 04. November 2026

Spätestens am 31. Juli müssen die meisten Bürger ihre Steuererklärung einreichen. Wie viel an Steuer man zurückbekommt oder nachzahlen muss, erfährt man erst Wochen später. Was können Steuerzahler tun, wenn sich die Behörde unerwartet lange Zeit lässt? Steuerrechtsexperte Stefan Heine klärt auf.
Wenn man Monate nach Abgabe der Steuererklärung noch keine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten hat, sollte man zuerst zum Telefon greifen, rät "smartsteuer"-CEO Stefan Heine.


Für die Abgabe der Steuererklärung gelten strenge Fristen - doch wie sieht es mit der Antwort darauf aus? Wie schnell man Rückmeldung vom Finanzamt in Form des Steuerbescheids bekommt, kann ganz unterschiedlich ausfallen. Teilweise kann es mehrere Monate dauern, bis man über eine Steuerrückzahlung oder Nachzahlung informiert wird. Eine gesetzliche Frist gibt es für die Bearbeitung der Steuererklärung vonseiten der Finanzämter nicht per se.

"Die jeweilige Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung wird von vielen Faktoren beeinflusst", sagt etwa das Bayerische Landesamt für Steuern. Sind Rückfragen nötig oder müssen Belege eingefordert werden, dauert es entsprechend länger, bis man den Bescheid erhält. Je komplexer der Steuerfall, desto länger ist somit die Bearbeitungszeit. Außerdem gilt: Wer online abgibt, bekommt oft schneller Antwort. "Schneller geht es in der Regel, wenn die Erklärung mit ELSTER (der elektronischen Steuererklärung) abgegeben wird, weil die Steuerverwaltung damit von der Eingabe der Daten entlastet wird", so das Landesamt. Neben der fachlichen Prüfung gibt es aber noch einen wichtigen Faktor: den Abgabezeitpunkt.

Steuernachzahlung oder -rückzahlung: Wie lange muss ich auf den Bescheid warten?

Eine Auswertung des Steuerportals "smartsteuer" zeigt, dass Bürger, die mit der Abgabe ihrer Steuererklärung bis zum letzten Tag warten, fast doppelt so lange auf eine Antwort warten müssen. Demnach lag die Bearbeitungsdauer bei Abgabe im März bei durchschnittlich 43 Tagen - bei Abgabe ab dem 31. Juli waren es im Schnitt 80 Tage. "Das spricht dafür, dass kurz nach Fristende in den Finanzämtern viel los ist", erklärt Stefan Heine, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer von "smartsteuer", auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. 

Auch die individuellen Umstände im zuständigen Finanzamt können großen Einfluss haben. Eine knappe Besetzung etwa durch Krankheitsausfälle und Urlaube kann für Verzögerungen sorgen, ebenso der Stand der Digitalisierung im Amt.

Deutschlands langsamste Finanzämter: Hier dauert die Bearbeitung der Steuer am längsten

Auswertungen wie die von "smartsteuer" oder von "Lohnsteuer kompakt" zeigen, wie groß die Unterschiede je nach Finanzamt sein können. Demnach zählen zum Beispiel die Finanzämter in Bottrop und Bensheim zu den schnellsten in Deutschland, während Calau und Potsdam zu den langsamsten gehören. Der Durchschnitt je nach Bundesland lag laut "Lohnsteuer kompakt" wie folgt:

  • Berlin: 46,4 Tage
  • Hamburg: 46,9 Tage
  • Sachsen: 47,1 Tage
  • Hessen: 48,4 Tage
  • Bayern: 48,7 Tage
  • Niedersachsen: 49,4 Tage
  • Rheinland-Pfalz: 49,7 Tage
  • Sachsen-Anhalt: 50,4 Tage
  • Schleswig-Holstein: 50,6 Tage
  • Nordrhein-Westfalen: 51,5 Tage
  • Baden-Württemberg: 51,6 Tage
  • Thüringen: 52,6 Tage
  • Mecklenburg-Vorpommern: 53,4 Tage
  • Saarland: 56,7 Tage
  • Brandenburg: 57,9 Tage
  • Bremen: 74,3 Tage

Keine Antwort vom Finanzamt? So geht man am besten vor

Doch wie lange ist zu lange? "Wer nach drei bis vier Monaten noch nichts vom Finanzamt gehört hat, kann mit gutem Gewissen nachfragen", so Stefan Heine. Er empfiehlt, telefonisch nachzufragen, das sei der schnellste Weg. Die Rufnummer findet man auf dem Steuerbescheid vom Vorjahr oder online. Man kann sich auch per E-Mail erkundigen, dann dauern die Antworten aber meist länger. Alternativ haben die Finanzämter in der Regel Sprechzeiten, in denen man persönlich vorbeikommen kann. In Bayern muss man dafür allerdings vorher einen Termin vereinbaren. 

Hat man nach einem halben Jahr oder mehr immer noch keine Post vom Finanzamt erhalten, kann man einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Das geht aber nur, wenn das Amt zuvor keinen ausreichenden Grund für die Verzögerung genannt hat. Einen vorgefertigten Antrag gibt es dafür nicht, es reicht ein formloses Schreiben. Darin sollten das Einreichungsdatum, die Steuernummer und die ausstehende Entscheidung, also in dem Fall der fehlende Steuerbescheid, angegeben werden. Am besten setzt man auch eine klare Frist, bis zu der die Behörde Rückmeldung geben sollte.

"Als allerletzten Weg gibt es auch noch den Gerichtsweg", sagt Heine. Gemäß der Finanzgerichtsordnung können Bürger eine Untätigkeitsklage einreichen. "Doch in den allermeisten Fällen lässt sich mit einem kurzen Telefonat Klarheit schaffen, wann mit der Bearbeitung zu rechnen ist."