Mitarbeiter-Rabatte: Wann sind diese lohnsteuerpflichtig?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 31. Mai 2022
Die Bindung und Treue an die Firma nimmt ab. Deshalb versuchen Arbeitgeber mit Benefits wie Firmenwagen, Monatsticket und Mitarbeiterrabatt ihre Attraktivität zu steigern. Sind diese steuerpflichtig?
- Am besten stückeln
- Beliebte Benefits
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Benefits führen manchmal zu Überraschungen. Dann nämlich, wenn Mitarbeiter*innen die erhaltenen Sachleistungen versteuern müssen. So passiert in Köln, wo ein Automobilhersteller die Mitarbeiter*innen seiner Tochterfirma in das Jahreswagenprogramm einbeziehen wollte. Das Steuerrecht spricht in diesem Fall von einem geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Benefits und Steuern, das passt nicht immer zusammen, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschied.
Am besten stückeln
Benefits zum Gehalt sind manchmal reizvoller als eine Gehaltserhöhung. Da bleibt auch Netto mehr vom Brutto. Der Betrieb hat die Möglichkeit Zusatzleistungen in Höhe von 600 Euro im Kalenderjahr unversteuert jedem Mitarbeiter zuzuwenden, also monatlich 50 Euro. Als Einmalzuwendung sind die 600 EUR jedoch zu versteuern.
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Beispiel: Der Betrieb gibt dir Arbeitnehmer einen monatlichen Benzingutschein in Höhe von 50 EUR. Dieser bleibt aufgrund der Bagatellregelung steuerfrei.
Abwandlung: Erhält der Mitarbeiter einmalig einen Benzingutschein über 600 Euro, dann ist dies ein geldwerter Vorteil, der 50 Euro übersteigt und deshalb lohnsteuerpflichtig ist.
Beliebte Benefits
Diese Benefits sind besonders beliebt:
- Lunch-Gutscheine: Unternehmen, die keine eigene Kantine betreiben, können ihre Mitarbeitenden mit Lunch-Gutscheinen versorgen, die von Restaurants in der Umgebung einzutauschen sind.
- Company-Bikes: Inzwischen bieten diverse Firmen Leasing-Räder (manchmal auch E-Bikes) an. Der Arbeitgeber trägt für das Firmenfahrrad die Miet-Kosten sowie die Versicherungsgebühren.
- Sport- und Freizeitangebote: Eine komplett oder teilweise durch den Arbeitgeber finanzierte Mitgliedschaft im Fitnessstudio erfreut viele Arbeitnehmer.
- Sabbaticals: Längere Sabbaticals sind nur dann sinnvoll, wenn auch die Rückkehr an den Arbeitsplatz inhaltlich und personell gut organisiert ist.
- Freie Tage für ehrenamtliche Tätigkeiten: Viele Mitarbeiter engagieren sich ehrenamtlich. Wenn du dafür vom Arbeitgeber zusätzliche freie Tage erhältst, drückt das Wertschätzung aus.
- Betriebliche Kinderbetreuung: Optimal ist, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitenden hausinterne Betreuungsangebote machen kann. Eine gute Alternative ist eine betriebliche Kinderbetreuung in Unternehmensnähe.
- Weiterbildungsmöglichkeiten: Weit oben auf der Liste der beliebtesten Mitarbeiter-Benefits stehen individuelle Trainings.
- Jahreswagenprogramm: Automobilhersteller locken mit vergünstigten Jahreswagen.