Für viele gehören sie zum beruflichen Alltag und immer wieder werden sie zum Streitthema mit dem Arbeitgeber: Überstunden. Wie viele Überstunden darf ich monatlich leisten und darf mein Chef Mehrarbeit von mir verlangen? Diese Fragen werden hier geklärt!
Überstunden gibt es an so gut wie jedem Arbeitsplatz: Der eine macht sie freiwillig, der andere wird vom Chef dazu verdonnert.
Doch was ist erlaubt und was nicht? Obwohl die Regelungen eigentlich eindeutig sind, wissen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht über die rechtlichen Gegebenheiten Bescheid und so werden Überstunden immer wieder zum Streitthema am Arbeitsplatz.
Damit Sie in Zukunft genaustens darüber Bescheid wissen, was erlaubt ist und was nicht, haben wir hier für Sie die typischsten Fragen und Regelungen zum Thema Überstunden zusammengefasst.
Wie viele Überstunden dürfen Sie machen?
Wer denkt, es gäbe kein Limit für Überstunden, der täuscht sich. Die Überstundenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass ein Arbeitnehmer an einem Werktag nicht mehr als zehn Stunden und in der Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten darf. Dadurch ergibt sich bei einer üblichen 40-Stunden-Woche eine Überstunden-Obergrenze von maximal acht Stunden pro Woche. Als Gegenleistung steht dem Arbeitnehmer innerhalb der nächsten sechs Monate eine ausgleichende Freizeit zu (§ 3, ArbZG).
Außerdem muss jeder Arbeitnehmer eine Pause von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn haben. In vereinzelten Berufsgruppen kann diese Pausenzeit auf zehn Stunden reduziert werden.
Darf Ihr Chef Ihnen Überstunden anordnen?
Grundsätzlich dürfen Vorgesetzte keine Überstunden anordnen. Es gibt allerdings einige Arbeitsverträge, welche eine Klausel zur Überstundenregelung enthalten. In solchen Fällen muss die juristische Rechtskräftigkeit überprüft werden. Oftmals sind solche Regelungen unwirksam, da sie zu verschleiert und unklar formuliert sind und somit gegen das Transparenzgebot verstoßen (§ 307 Abs. 1, BGB). Laut Arbeitsvertrag.org ist außerdem "eine Formulierung, die pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, in der Regel nicht rechtens, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist abzuschätzen, wie viele Überstunden ihm bevorstehen."
Aber: Es gibt einige wenige Sonderfälle und Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber dazu berechtigt ist, Überstunden anzuordnen. Das gängigste Beispiel wäre das Eintreten einer unvorhergesehenen Notsituation, durch die die Existenz des Betriebs gefährdet wird.