- Anhebung der maximal förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro.
- Verdopplung der Förderung für das Meisterstück oder vergleichbare Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro.
- Erhöhung des Darlehenserlasses nach bestandener Prüfung von 50 % auf 60 %.
- Arbeitgeberzuschüsse werden künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet.
- Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 150 auf 160 Euro je Kind und Monat.
Das Gesetz soll zum 1. August 2027 in Kraft treten, ist aber noch im Bundestag und Bundesrat zu beraten und zu beschließen. Für Unternehmen ist die Reform ein positives Signal. Die Beschäftigten, bei denen die Firma die Mitarbeiter bei einer beruflichen Fortbildung unterstützt, profitieren davon, dass Arbeitgeberzuschüsse die staatliche Förderung nicht mehr schmälern. Das senkt Hürden für gemeinsame Qualifizierungsmodelle und könnte Investitionen in Fortbildung attraktiver machen.
Mehr Menschen sollen sich für eine höherqualifizierende berufliche Weiterbildung entscheiden. Gerade angesichts des Fachkräftemangels bei Führungskräften gewinnen Abschlüsse wie Meister, Bachelor Professional oder Techniker für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Die Reform soll deshalb auch dazu beitragen, mehr qualifizierte Fachkräfte für Handwerk, Industrie und soziale Berufe zu gewinnen.
Grundsätzlich positiv bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die geplanten Verbesserungen. Oliver Heikaus, Bereichsleiter Weiterbildung beim DIHK, spricht von einem wichtigen Signal für die höhere Berufsbildung. Eine bessere Förderung erhöhe die Attraktivität beruflicher Karrierewege und könne Fachkräfteengpässen entgegenwirken.
Nach Ansicht der DIHK bleibt der Gesetzentwurf allerdings hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück. So ist bislang keine zweite Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe geplant – bisher nicht einmal in Mangelberufen. Außerdem sollte der Darlehensanteil beim Aufstiegs-BAföG wie beim Studierenden-BAföG zinslos sein. Dies würde die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen.
Vom Meister-BAföG zu 700 Fortbildungsabschlüssen
Seit seiner Einführung im Jahr 1996 hat sich das Aufstiegs-BAföG stetig weiterentwickelt, um den sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Ursprünglich als Meister-BAföG bekannt, zielte die Förderung hauptsächlich darauf ab, Handwerksmeister finanziell zu unterstützen. Im Laufe der Jahre wurden die Fördermöglichkeiten mehrfach erweitert, um auch Fachwirte, Techniker und zunehmend akademische Grade wie den Bachelor Professional zu berücksichtigen.
Diese Anpassungen spiegeln das Bestreben wider, die berufliche Weiterbildung attraktiver zu gestalten und eine breitere Palette von Fortbildungsabschlüssen zu fördern. Heute deckt das Aufstiegs-BAföG über 700 Fortbildungsabschlüsse ab und spielt eine wesentliche Rolle in der Qualifizierung der Fachkräfte von morgen.
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