Streit mit dem Nachbarn wegen herunterfallendem Laub kann mühsam sein. Manchmal lohnt es sich, friedliche Lösungen zu suchen.
Wenn im Herbst das Laub vom Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück weht, sorgt das oft für Ärger. Viele wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen sogar Anspruch auf eine sogenannte "Laubrente" haben. Doch die Durchsetzung dieses Anspruchs ist alles andere als einfach und erfordert meist Geduld. Der Artikel erklärt, wann eine Laubrente möglich ist und wie Betroffene am besten vorgehen.
Für die Entfernung von fremdem Laub steht dir Geld zu
Wer einen Baum hat, der muss mit herunterfallendem Laub rechnen. Nicht immer landet das dann auch auf dem eigenen Grundstück. Durch die Lage deines Baums oder durch den Wind kann es schnell auf das Grundstück der Nachbarn fallen. Das kann zum Ärgernis werden, vor allem, wenn es größere Mengen an Laub sind. Nachbarn müssen das jedoch nicht einfach hinnehmen, sondern haben bei einem nicht zumutbaren Maß an Laub das Recht auf einen jährlichen Geldbetrag.
Geregelt ist das in Paragraf 906 Abs. 2 Satz zwei des BGB. Sobald die ortsübliche Menge an Laub ein zumutbares Maß überschreitet, muss es nicht mehr hingenommen werden. Allerdings sollte es sich dabei um eine unwesentliche Beeinträchtigung handeln. Das ist dann der Fall, wenn ein stark erhöhter Reinigungsaufwand notwendig und die übliche Menge an Laub überschritten ist.
Das heruntergefallene Laub muss also Einwirkungen auf den eigenen Garten haben. Ein paar weniger Blätter auf dem Rasen reichen dafür nicht aus, das Laub muss eine auffällige Verschmutzung darstellen und der Reinigungsaufwand hoch sein.
Laubrente beantragen: Nimm Kontakt zu deinem Nachbarn auf
Um die Laubrente zu beantragen, gibt es weder ein Formular, noch eine festgelegte Höhe an Geld, dass du in einem solchen Fall erhältst. Grob wird sich jedoch an der Menge des Laubes orientiert. Es gilt also: je mehr Laub auf dem eigenen Grundstück landet, desto höher die Laubrente. Sollte das Laub auf eigene Kosten entfernt werden, kannst du zur Berechnung die Arbeitsstunden heranziehen.
Ein durchschnittlicher Satz dafür wären pro Stunde etwa 15 bis 18 Euro. Die Höhe des Anspruchs muss von einem Gericht im Einzelfall ermittelt werden. Du bist jedoch besser beraten, dich friedlich mit dem Nachbarn zu einigen, da die Gerichte oftmals gegen eine Laubrente entscheiden. Das wird häufig dadurch begründet, dass jemand, der im Grünen wohnt, auch mit dem Laubfall rechnen muss und auch die Beeinträchtigung sowie der Mehraufwand durch eine Reinigung als relativ gering gewertet werden.