Krankenkassen können bei freiwillig Versicherten Kontoauszüge als Einkommensnachweis anfordern. Was dahinter steckt und ob das auch dich betrifft, liest du hier.
- Rechtliche Grundlage: Darum darf die Krankenkasse Kontoauszüge erfragen
- Nicht willkürlich: Dann darf die gesetzliche Krankenkasse deine Kontoauszüge anfordern
- Was ist mit dem Datenschutz? Das sind deine Rechte
Dass gesetzliche Krankenkassen in Deutschland bei freiwillig Versicherten zunehmend Kontoauszüge als Einkommensnachweis anfordern, sorgt für Unsicherheit. Viele Versicherte fragen sich: Ist das rechtlich zulässig - und was bedeutet das für meine Beitragsberechnung? In diesem Artikel erklären wir, worauf sich die neue Praxis stützt, wie sie sich auf Beitragszahlungen auswirkt und was du selbst tun kannst, wenn du Post bekommst und zur Vorlage von Kontoauszügen aufgefordert wirst.
Rechtliche Grundlage der Krankenkassen
Deine Krankenkasse kann nicht willkürlich nach deinen Kontoauszügen fragen. Denn das Erheben von Einkommensnachweisen durch die gesetzlichen Krankenkassen folgt bestimmten Regeln. Bei Pflichtversicherten meldet der Arbeitgeber das Einkommen direkt an die Krankenkasse. Bei freiwillig Versicherten hingegen, also bei Selbstständigen oder Personen mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, müssen die Kassen die beitragspflichtigen Einnahmen selbst ermitteln.
Um diese Verdienstangaben zu ermitteln, gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Als Nachweise akzeptieren die Kassen in der Regel den aktuellen Einkommensteuerbescheid. Allerdings können sie alternativ auch andere geeignete Belege verlangt werden. Dazu gehören zum Beispiel Bescheinigungen über Renten- oder Versorgungsbezüge, Mieteinnahmen, Zinsen oder ähnliches.
Wann darf sie deine Kontoauszüge anfordern?
Wenn aus deinem Steuerbescheid für die Krankenkasse nicht ausreichend die Höhe deines Verdienstes ersichtlich ist, ist sie gemäß § 21 des Sozialgesetzbuch X (SGB X) berechtigt, weitere sogenannte Beweismittel anzufordern. Das können dann deine Kontoauszüge sein.
Darum reicht der Steuerbescheid allein nicht aus
Der Hauptgrund, warum Kontoauszüge als Nachweis angefordert werden liegt darin, dass für bestimmte Einkommensarten, wie insbesondere Renten, Versorgungsbezüge oder regelmäßig geleistete Zahlungen, der Steuerbescheid allein nicht aktuell genug sein kann. Es werden keine laufenden Einnahmen zuverlässig abgebildet. Kontoauszüge dagegen bieten einen zeitnahen, nachvollziehbaren Nachweis.