Weiterhin irreführend ist, dass auf dem ersten Bestellbutton lediglich "Anfordern" steht. Es ist nicht klar erkennbar, dass eine zahlungspflichtige Aktion in Gang gesetzt wird. Das ist rechtswidrig. Laut § 312j BGB ist eine Beschriftung wie "zahlungspflichtig bestellen" zwingend erforderlich. Die erfolgt aber erst im weiteren Verlauf, nachdem du deine Daten eingegeben hast. Dort wirst du aufgefordert, die AGB und das Widerrufsrecht zu akzeptieren. Darunter ist dann der Button "zahlungspflichtig bestellen". Den solltest du auf keinen Fall drücken. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kommt durch den fehlerhaften Button auf der Startseite kein wirksamer Vertrag zustande.
Was tun, wenn du bereits eine Rechnung erhalten oder sogar bezahlt hast?
Bist du bereits in die Falle getappt und hast eine Rechnung erhalten oder sogar schon gezahlt, ist es möglich, Widerspruch bzw. Widerruf einzulegen. Das kannst du formlos mit einer E-Mail-Nachricht tun oder du benutzt den Musterbrief der Verbraucherzentrale. In der Regel erhältst du dann dein Geld zurück. Falls nicht, bietet die Verbraucherzentrale eine Beratung hinsichtlich der rechtlichen Belange an.
Für viele weitere Dienstleistungen gibt es kommerzielle Portale, die unrechtmäßig teure Gebühren für ihre Tätigkeit verlangen. Diese Anbieter leiten deine Anträge nur an die zuständigen Behörden weiter und verlangen dafür Geld. Wenn du online offizielle Dokumente anforderst, ist es wichtig, genau zu prüfen, ob du wirklich auf der offiziellen Seite bist.
Unseriöse Angebote gibt es für eine Vielzahl von Dokumenten. Zum Beispiel, wenn du Umzugsformulare zum Rundfunkbeitrag (GEZ) brauchst oder einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen willst. Anträge auf Wohngeld, und auf Kinderzuschlag, der Sozialversicherungsausweis und eine Schufa-Auskunft sind bei den entsprechenden Behörden kostenlos zu erhalten. Standesämter verlangen für z. B. Geburtsurkunden Gebühren, die kannst du aber direkt auf dem Online-Portal deiner Stadt erfragen. Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Großbritannien kostet 20 Pfund (ca. 23 Euro), wird aber auf Drittanbieterseiten für mindestens 60 Euro angeboten. Auch beim Online-Kauf von Vignetten für Österreich ist Vorsicht geboten. Die Preise müssen in Euro angegeben und transparent sein. Die offizielle Seite für Maut ist hier: www.asfinag.at. Dort wirst du umfassend informiert. Natürlich kannst du dich auch an den ADAC wenden. Er erteilt Mautauskünfte und verkauft Vignetten für ganz Europa.
Wie erkennst du die Abzock-Portale?
Viele der unseriösen Anbieter sind nur schwer von den offiziellen Online-Portalen zu unterscheiden. Meist stehen sie auch noch in den Google-Suchergebnissen ganz oben, da sie mit Werbung arbeiten. Lies genau, ob du erkennen kannst, wo Gebühren anfallen, und öffne das Impressum. Dort siehst du, ob die Seite wirklich zum zuständigen Amt oder der Behörde gehört.
Lies auch die AGB. Dort muss stehen, ob und für welche Dienstleistungen Gebühren anfallen. Mach Screenshots des Bestellvorganges, um später Nachweise zu haben, falls etwas schiefläuft. Schau in der Browserzeile nach, ob die Bezeichnung korrekt ist.
Wenn du den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung nutzt, bist du auf der sicheren Seite. Telefonische Auskünfte und Hilfe beim Anfordern von Auskünften oder Formularen erhältst du bei der Hotline unter 0800 1000 4800, und zwar kostenlos. Für Mitglieder bietet auch der Sozialverband VdK Deutschland e.V. eine kostenlose Beratung in Rentenangelegenheiten an.
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