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Kosten clever absetzen: Diese legalen Steuer-Tricks sollten Eltern kennen


Autor: Ellen Schneider

Deutschland, Sonntag, 10. Mai 2026

Kinder sind teuer - viele Kosten lassen sich allerdings steuerlich absetzen. Steuer-Experte Stefan Heine erklärt, welche Voraussetzung dafür erfüllt sein muss.
Kinder sind teuer - viele Kosten lassen sich allerdings steuerlich absetzen. Steuer-Experte Stefan Heine erklärt, welche Voraussetzung dafür erfüllt sein muss. (Symbolbild)


Rund 250.000 Euro kostet ein Kind durchschnittlich bis zum Studienabschluss - eine finanzielle Hürde, die immer mehr Menschen in Deutschland laut einer aktuellen INSA-Umfrage im Auftrag von Bild am Sonntag für kaum zu bewältigen halten. In Bayern kommt für Eltern hinzu: Das Familiengeld wurde abgeschafft, ebenso wie das Kinderstartgeld, das eigentlich als Ersatz dienen sollte. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diverse Kosten von der Steuer abzusetzen. Genutzt würden diese laut Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine jedoch oft noch viel zu selten.

Im Gespräch mit inFranken.de erklärt er: "Man muss immer schauen, ob man die Grenze der zumutbaren Belastungen überschreitet." Sei das der Fall, ließen sich einige Kosten als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend machen - etwa Arztkosten während der Schwangerschaft oder Gebühren für Geburtsvorbereitungskurse.

Kosten für Kinder und Schwangerschaft von Steuer absetzen - diese Voraussetzung muss erfüllt sein

Doch ab wann gelten Kosten als unzumutbar? Laut Heine liegt die Grenze bei 1 bis 7 Prozent des Einkommens - alle Kosten darüber hinaus könnten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das ist in § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Welcher Prozentsatz konkret gilt, hängt von den finanziellen Verhältnissen der Eltern, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Bei niedrigen Einkommen ist der Prozentsatz und damit auch die zumutbare Belastung niedriger, bei hohem Gehalt entsprechend höher. Erst wenn die Grenze überschritten ist, wirken sich die Kosten aus. Vor allem in der Schwangerschaft lassen sich zahlreiche Aufwendungen absetzen. Beispiele dafür sind:

  • Arztkosten
  • Kosten für Medikamente
  • Kosten für eine Hebamme
  • Fahrtkosten zum Arzt
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Künstliche Befruchtung
  • Rückbildungsgymnastik

Eine wichtige Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen ärztlich verordnet sein - das gilt auch für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind. Dennoch: Einen Beleg muss man erst auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen. Heine erklärt: "Die Kosten fallen unter die sogenannten Krankheitskosten - was sich erst mal merkwürdig anfühlt, denn man ist nicht krank." Für werdende Eltern ergäben sich dadurch jedoch Vorteile. Ausgenommen sind Ausgaben, die der Staat nicht als zwingend nötig betrachtet - wie Kosten für Verhütungsmittel, Umstandskleidung oder die Erstausstattung für ein Kind.

"Prinzip Gießkanne" bei Eltern-Zuschüssen? Steuer-Experte mit klarer Forderung

Ist das Kind auf der Welt, können Eltern auch von staatlichen Zuschüssen profitieren. Einen Antrag für Kindergeld zu stellen etwa, sei unerlässlich. Ab 2027 soll der Bezug von Kindergeld jedoch für zahlreiche Eltern auch antragslos möglich werden. Ein "schöner Schritt, um die Eltern zu entlasten", betont auch der Steuer-Experte. Für alleinerziehende Elternteile sei es zudem wichtig, Entlastungsbeträge geltend zu machen und die Steuerklasse zu wechseln. Auch Kinderbetreuungskosten wie Kitagebühren können steuerlich geltend gemacht werden.

Beim Elterngeld kann sich ein Wechsel der Steuerklasse ebenfalls lohnen. Relevant sei für die Berechnung des Zuschusses nämlich das Netto-Gehalt der begünstigten Person aus den vergangenen zwölf Monaten. Bei einem Wechsel der Steuerklasse steige das Netto-Gehalt entsprechend – und damit auch die Höhe des Elterngelds. Der Wechsel muss jedoch mindestens 7 Monate vor der Geburt vorgenommen werden. 65 oder maximal 67 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens bekommt der Elternteil, der die Betreuung übernimmt, dann ausbezahlt. Der Mindestbetrag liege bei 300 Euro, der Maximalbetrag bei 1.800 Euro.

Der Experte halte jedoch auch andere Maßnahmen für dringend nötig: "Was wir haben, ist das Prinzip Gießkanne mit dem Kindergeld." Was er sich hingegen wünschen würde, seien mehr Investitionen in die Infrastruktur - wie ein kostenfreies ÖPNV-Angebot für Kinder, Versorgung in Schulen mit Mittagessen oder gratis Mitgliedschaften in Sportvereinen. "Wir reden immer über Fachkräftemangel, dabei würde es wirklich helfen, den Eltern gute Betreuungsangebote für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen", betont Heine.