Schon ab dem kommenden Jahr soll der Antrag auf Kindergeld für einige Eltern entfallen. Allerdings profitieren zunächst nur bestimmte Familien.
Ab 2027 sollen zahlreiche Eltern in Deutschland auch ohne Antrag Kindergeld beziehen können. Im Februar legte Lars Klingbeil (SPD) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, im März stimmte das Bundeskabinett diesem zu. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Ab März 2027 sollen zunächst nur Eltern profitieren, die bereits mindestens ein älteres Kind haben. Das Geld soll dann ohne Antrag an die Person ausgezahlt werden, die auch bisher Kindergeld in der Familie bekommt.
Das Finanzministerium rechnet damit, dass im Jahr 300.000 Anträge wegfallen. "Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen", betont SPD-Chef Klingbeil. Ab November 2027 soll das Verfahren auch für das erste Kind angewandt werden.
Bundeskabinett stimmt Gesetzesentwurf für antragsloses Kindergeld zu
Es gibt jedoch eine Voraussetzung: Der Staat muss die Kontoverbindung der Eltern kennen. Diese kann beispielsweise über das Steuerportal Elster gemeldet werden.
Das Kindergeld beträgt seit diesem Jahr unabhängig vom Einkommen der Eltern aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig betreut. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen.
Bisher gilt: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischgebackenen Eltern. Damit erhält das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen benötigt. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine Steuererklärung abgibt.
Kindergeld ohne Antrag: So soll es künftig funktionieren
Kritiker des bisherigen Systems bemängeln, dass das für viele Familien vor allem kurz nach einer Geburt zu mühsam sei. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde.
Vorgesehen ist: Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Wenn beide Kontonummern der Eltern vorliegen, zahlt die Familienkasse zunächst automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen.