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Höhere Rente: So kannst du Kindererziehung bei der Rentenversicherung anrechnen lassen


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Mittwoch, 10. Mai 2023

Zeiten der Kindererziehung sind in der gesetzlichen Rente etwas Besonderes. Sie sind anzurechnen und sorgen im Alter der Eltern für eine höhere Rente.
Kindererziehung übernehmen Mütter und Väter immer häufiger zusammen, den Rentenbonus kann aber nur ein Elternteil bekommen.


Mütterrente, gibt es das? Nein, eigentlich nicht. Was insbesondere der bayerischen CSU ein Herzesanliegen ist, sind in Wirklichkeit Rentenpunkte bei der gesetzlichen Alterssicherung, die immerhin 9,5 Millionen Rentenbeziehende erhalten. Die Rentenberechnung ist mehr als eine einfache Formel. Wir erklären, wie es geht und mit wie viel Geld du rechnen kannst. 

Das System der Rentenpunkte verstehen

Die Mütterrente ist kein zusätzliches Einkommen, sondern sind weitere Rentenpunkte. Aber was versteht man darunter? Rentenpunkte dienen dazu, den Betrag, den du aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhältst, zu berechnen. Die Punkte sammeln Arbeitnehmer über das gesamte Berufsleben. Mütter oder Väter, die Erziehungsarbeit leisten, bekommen für diese Care-Arbeit ebenfalls Rentenpunkte; können sie doch in dieser Zeit nicht oder nicht voll berufstätig sein.

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Ein Rentenpunkt entspricht genau dem Bruttodurchschnittsgehalt (das lag im April 2022 in Deutschland bei 4.105 Euro brutto im Monat) aller Beschäftigten. Ist der Verdienst nur halb so hoch, erhältst du nur einen halben Rentenpunkt zugeschrieben. Und wenn du exakt doppelt so viel verdienst wie der Durchschnitt, bekommen du genau zwei Rentenpunkte. Das System ist also stark abhängig von dem, was du einzahlst.

Die Rentenpunkte landen dann Jahr für Jahr auf deinem Rentenkonto. Jedes Jahr gibt es neue Durchschnittsentgelte, mit denen der Gegenwert der Rentenpunkte in Euro zu berechnen ist. Der aktuelle Rentenwert liegt in Ost- und Westdeutschland einheitlich bei 37,60 Euro (ab Juli 2023). Wenn du während der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes einer geringfügig bezahlten Berufstätigkeit nachgehst und Einkommen erhältst, wird das bei der Ermittlung der Rentenpunkte für die Zeit der Kindererziehung angerechnet.

Mütter und Väter erhalten Rentenpunkte für ihre Kinder

Lange Zeit gab es keine besonderen Leistungen für die Zeiten der Kindererziehung in der Rente. Für die Erziehung eines Kindes gab es ab 1986 erstmals eine 12-monatige Pflichtbeitragszeit für Mütter. Die Versicherten mussten hierfür keine eigenen Beiträge zahlen. Sie galten als entrichtet. Die damalige Bundesversicherungsanstalt (BfA) bekam aus dem Bundeshaushalt eine Erstattung. 

Welche Idee verfolgen die Zuschüsse des Staates? Die Zeit der Kindererziehung hindert Mütter und Väter daran, ganz oder teilweise berufstätig zu sein, weshalb sie Nachteile bei der Altersversorgung haben. Aus diesem Grund sollen sie für die wichtige gesellschaftliche Leistung, die Erziehungs- und Sorgearbeit, wenigstens eine kleine Anerkennung in Form von Rentenpunkten erhalten. Eine andere Variante, Eltern bei der Kindererziehung zu unterstützen, wären Kinderkrippen. Gäbe es diese Angebote, könnten die Eltern früher wieder berufstätig sein und die Nachteile bei der Rente wären kleiner.

Nicht zuletzt aus konservativen, familienpolitischen Gründen, haben viele Bundesländer den Weg der Kinderkrippen nicht gewählt. Sie setzen stattdessen auf zusätzliche Rentenpunkte. Dabei gibt es verschiedene Optionen. Variante 1 sieht so aus: Für alle vor 1992 geborenen Kinder in den alten Ländern werden Müttern oder Vätern 30 Monate Kindererziehungszeiten bei ihrer Altersrente angerechnet. In Euro umgerechnet heißt das:

  • für das erste Kind ca. 90 Euro
  • für zwei Kinder ca. 180 Euro
  • für drei Kinder ca. 270 Euro
  • für vier Kinder ca. 360 Euro

Jetzt gilt: 36 statt 30 Monate

Bei der Variante 2 bei Geburten ab 1992 sind die Kindererziehungszeiten von 30 Monate auf 36 Monate erhöht. Das entspricht einem halben Rentenpunkt und wirkt sich in Euro so aus: 

  • für das erste Kind ca. 108 Euro
  • für zwei Kinder ca. 216 Euro
  • für drei Kinder ca. 324 Euro
  • für vier Kinder ca. 432 Euro

Trotz des irreführenden Namens: Die Mütterrente gilt ebenso für Väter. Die Kindererziehungszeit ist aber nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater das Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater diese Zeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen die Eltern eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann rückwirkend sein, aber höchstens für zwei Kalendermonate.

So stellst du den Antrag: Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Wichtig ist, dass du prüfst, ob die Zusatzpunkte richtig berechnet und Kindererziehungszeiten korrekt berücksichtigt sind. Um das zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sind die Erziehungszeiten dort nicht automatisch erfasst, kannst du einen Antrag auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten stellen.

Fazit

Die Bundesregierung hat die sogenannte Mütterrente zwar erhöht – seit 2019 gibt es einen halben Rentenpunkt mehr. Aber trotzdem sollte sich niemand Illusionen machen: Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Mütterrente machen pro Kind gerade mal 108 Euro aus. Das ist zwar mehr als nichts, aber die finanziellen Nachteile von Care-Arbeit kompensiert das nicht. 

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