Zu heiß zum Arbeiten? Wer in diesem Fall "Ausfallgeld" bekommt
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Donnerstag, 14. August 2025
Bei der aktuellen Hitze kann das Arbeiten schnell zur Belastungsprobe werden. In manchen Fällen gibt es darum hitzefrei - und sogar Ausfallzahlungen.
Es wird wieder heißer in Deutschland - in dieser Woche werden sogar teils rekordverdächtige Temperaturen erwartet. Nach dem Regenwetter dürften sich darüber zwar viele Menschen freuen, doch besonders gegen Ende der Woche könnte das Arbeiten bei Temperaturen jenseits der 35 Grad schnell unangenehm werden. Dabei gibt es zwar ein paar Tricks, um den Körper vor Extrem-Temperaturen zu schützen, doch auch die stoßen irgendwann an ihre Grenzen.
Viele stellen sich daher die Frage: Muss mein Chef mir unter diesen Umständen nicht "hitzefrei" geben? Die Antwort ist ernüchternd: Arbeitgeber sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, Beschäftigten an heißen Tagen freizugeben. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gibt es aber bestimmte Richtlinien, die Arbeitgeber einhalten müssen - auch für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten. In manchen Branchen ist hitzefrei dennoch keine Seltenheit.
Hitzefrei im Job? In dieser Branche ist das üblich
Im Dachdeckerhandwerk passiert es nämlich recht häufig, dass ein Arbeitseinsatz bei zu hohen Temperaturen abgesagt werden muss. Der Lohn für die Beschäftigten wird dennoch regulär ausgezahlt. Damit die Arbeitgeber dadurch jedoch keine immensen finanziellen Nachteile haben, gibt es laut den Sozialkassen Dach (Soka-Dach) das sogenannte "Ausfallgeld".
Dieses können Arbeitgeber demnach seit 2020 für die Monate April bis November beantragen, wenn Arbeitseinsätze wegen großer Hitze ausfallen müssen. Gleiches gilt übrigens bei Sturm oder Starkregen. Eine Bedingung, die laut den Sozialkassen erfüllt sein muss: "Pro Arbeitstag muss mindestens eine volle Stunde ausgefallen sein." In einem Kalenderjahr kann demnach jedoch höchstens für 53 Stunden pro Mitarbeiter Ausfallgeld beantragt werden. Für geplante Überstunden gilt das nicht.
Aber wie hoch fällt es aus? "Seit Juni 2020 beträgt das Ausfallgeld 75 Prozent des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. Bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten hätten, beträgt das Ausfallgeld 75 Prozent des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 Prozent", erklären die Sozialkassen dazu auf ihrer Website.
Ausfallgeld für Dachdecker: Geht die Regelung weit genug?
Ob diese Maßnahme weit genug geht, zweifeln manche Betriebe jedoch an. So sagte Torsten Rotheudt, einer von zwei Geschäftsführern der J.Pause Dachdecker und Maurer GmbH im Gespräch mit dem Radiosender rbb24 im vergangenen Jahr: "Das reicht nicht aus, um den Sommer durchzustehen." Denn in seinem Betrieb liege die Stundenzahl der wegen Hitze ausgefallenen Arbeitseinsätze weit höher, als die Obergrenze der Sozialkassen.
"Wenn Sie einen Flachdachbereich haben [...] und sich vorstellen, Sie haben 30 Grad und die Temperatur wirkt da ein und Sie haben eine schwarze Fläche - dann können Sie ab 12, 13 Uhr nicht mehr arbeiten", führt Rotheudt aus. Teilweise könne es dort zwischen 40 und 50 Grad heiß werden. Er wünsche sich daher, dass die Höchstzahl der Stunden, für welche die Leistung gezahlt wird, hochgesetzt wird.