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Heizungsgesetz: 65-Prozent-Regel für neue Heizungen auf November verschoben


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Donnerstag, 28. Mai 2026

Die Umsetzung der 65-Prozent-Regel für neue Heizungen wird auf November verschoben. Sollte das Gesetz greifen, könnten dadurch für Vermieter und Mieter höhere Kosten entstehen und Wohnraum noch knapper werden.
Die Umsetzung der 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen, die erneuerbare Energien bevorzugt, wird auf November verschoben. Das Gesetz stellt insbesondere Vermieter und Mieter vor Herausforderungen.


Aufgrund von Verzögerungen bei der Überarbeitung des "Heizungsgesetzes" hat der Bundestag beschlossen, eine bestehende Frist im aktuellen Gesetz zu verlängern.

Mit dem Beschluss der Parlamentarier wird die sogenannte 65-Prozent-Regelung nicht – wie ursprünglich geplant – am 1. Juli wirksam, sondern frühestens am 1. November. Diese Regelung verlangt von größeren Städten, dass neue Heizungen dort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Heizungen in Mietwohnungen: Bald ein teures Problem?

Nach einem Bericht der Bild wären von dem Heizungsgesetz vor allem Mietwohnungen und Vermieter betroffen. Laut Eigentümerverband Haus & Grund (H&G) sei es in vielen Mietwohnungen kaum möglich, Wärmepumpen einzubauen. Es müsste weiterhin auf Gasetagenheizungen zurückgegriffen werden. 

Für Vermieter entsteht dann vor allem ein teures Problem, wenn sie künftig eine neue Heizung einbauen müssten und diese mit Gas betrieben würde. Denn dann müssen sie einen großen Teil der Heizkosten selbst schultern. Experten befürchten, dass viele Vermieter dann lieber ihre Wohnungen verkaufen, als weiterhin zu vermieten. Durch Verkäufe würden die Mieten steigen; Wohnraum würde noch teurer und knapper.

Die Koalition plant mit der angestrebten Reform, diese Vorschrift vollständig aus dem Gesetz zu entfernen. Allerdings wird die neue Regelung voraussichtlich erst nach dem ursprünglich geplanten Starttermin abgeschlossen sein, weshalb die Umsetzungsfrist vorsichtshalber um vier Monate verlängert wurde. Somit dürfen auch nach dem 1. Juli Heizungen installiert werden, die die 65-Prozent-Vorgabe nicht erfüllen.