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Grundsteuer-Fristverlängerung 2022: Betroffene haben länger Zeit - das sollten Hauseigentümer wissen


Autor: Nadine Schobert, Agentur dpa

Deutschland, Freitag, 14. Oktober 2022

Ursprünglich sollten Haus- und Grundstückseigentümer bis Ende Oktober Zeit haben, die Grundsteuer-Erklärung 2022 abzugeben. Doch jetzt wurde die Frist verlängert. Wie diese aussehen muss und was es zu beachten gibt, erfährst du hier.
Hausbesitzer müssen für ihre Grundsteuer-Erklärung wohl deutlich mehr Zeit einplanen. Auch deshalb wurde die Frist verlängert.


  • Grundsteuer-Erklärung: Frist jetzt verlängert - von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023
  • Diese Angaben müssen Hausbesitzer ab jetzt beim Finanzamt machen
  • Bürokratie-Wahnsinn: Unterlagen könnten mitunter schwierig zu beschaffen sein
  • Verbände hatten mehr Zeit für die Grundsteuer-Erklärung gefordert

Wer in Deutschland ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt, muss seine Grundsteuer-Erklärung 2022 beim örtlichen Finanzamt einzureichen. Die immer lauteren Rufe nach einer Fristverlängerung sind jetzt erhört worden: Die Abgabefrist ist um drei Monate nach hinten verlegt worden - jetzt bleibt bis Ende Januar 2023 Zeit.  Hintergrund für die verpflichtenden Angaben ist die Grundsteuerreform, bei der die Grundsteuern für Immobilien in Deutschland neu berechnet werden. Was genau es mit der Grundsteuer-Erklärung auf sich hat und welche Daten nun an das Finanzamt gemeldet werden müssen, erfährst du hier.

Grundsteuer-Erklärung: Abgabefrist wird bis Ende Januar verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte am Donnerstag (13. Oktober 2022), mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. Eine Woche zuvor hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht. "In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", hatte Lindner gesagt. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.

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Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.

Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Was will das Finanzamt für die neue Grundsteuer wissen?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden muss. Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen deshalb seit Anfang Juli 2022 beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung abgeben, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz am Stichtag 1. Januar 2022 machen. Diese Daten bilden dann die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer, die dann erstmals im Jahr 2025 erhoben werden soll. Welche Daten Eigentümer bei den Finanzämtern vorlegen müssen, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Bayern sind die Vorgaben vergleichsweise unkompliziert: Hier zählen nur die Flächen von Grundstück und Gebäude sowie die Nutzung. Wert und Lage sowie Alter und Zustand sind nicht gefragt.

Einen Überblick, was im jeweiligen Land gilt, bieten etwa die Internetseiten www.grundsteuerreform.de oder www.grundsteuer.de. Auch ein Blick auf die Seite der zuständigen Steuerbehörde kann sich für Informationen lohnen. Angaben zu Grundstück und Gebäude, also Flurnummer, amtliche Fläche, Gemarkungsnummer sind oft in den eigenen Unterlagen zu Hause zu finden. Notfalls kann man sich die Daten vom Grundbuchamt zuschicken lassen.

Kompliziert kann es werden, wenn der Bodenrichtwert verlangt wird. Zwar gibt es die amtliche Webseite www. bodenrichtwerte-boris.de. Die Daten sind aber nicht verwendbar, weil der Aufbau des Portals noch nicht fertig ist, wie es dort heißt. Es bleibt also nur, sich an die jeweiligen Landesämter für Steuern oder örtliche Gutachterausschüsse zu wenden und längere Bearbeitungszeiten einzuplanen. 

Einige Stolperfallen: Grundsteuer Neu-Berechnung komplizierter als erwartet?

Denn es gibt einige Stolperfallen:

  • Bodenrichtwerte müssen womöglich bei unabhängigen Gutachterausschüssen recherchiert werden.
  • Beim Baujahr müssen eventuell Kernsanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer eines Hauses verlängern könnten.
  • Bei der Wohnfläche müssen An- und Umbauten notfalls selbst ausgemessen werden.
  • Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022, was danach noch verändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.

Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen. Diese Faktoren bestimmen letztlich, wie viel man in welcher Gemeinde zahlen muss. Zwar sind die Kommunen angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen wie bisher, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Grundsteuer-Erklärung: Verbände forderten mehr Zeit 

Hausbesitzer müssen den Finanzämtern Daten wie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte melden. Verbände hatten deswegen deutlich mehr Zeit für die Grundsteuer-Erklärung gefordert "Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben", argumentierte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Vor allem, wer sein Haus oder Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, die Unterlagen zusammenzusuchen. Für die nötigen Recherchen dürften die Eigentümer zudem kaum fachlichen Beistand wie Architekten oder Steuerberater finden. Deshalb forderte Haus und Grund gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023 - was nun auch so umgesetzt wurde.

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Ab 2025 soll ein neuer Rechenweg gelten. Vorher müssen aber fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerbehörden stehen vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte.

Grundsteuer wichtige Einnahmequelle für Kommunen

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, aus denen etwa Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Gezahlt wird sie von jedem Grundstücks- und Immobilienbesitzer - ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung aber auf die Mieter umlegen. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

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