Grundsicherung oder Wohngeld: Was ist besser, wenn die Rente nicht reicht?
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Montag, 13. März 2023
Was ist besser: Grundsicherung oder Wohngeld? Dieser Frage gehen wir im Folgenden auf den Grund und erklären dir auch, wann du Grundrente und Wohngeld beantragen kannst.
- Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind in Deutschland von Armut betroffen
- Je nach Rente kannst du eine Grundsicherung beantragen
- Zusätzlich gibt es das Wohngeld als Unterstützung
Hier geben wir Aufschluss über zwei staatliche Leistungen, die du in Deutschland in Anspruch nehmen kannst, um dich vor Armut im Alter zu schützen: die Grundsicherung und das Wohngeld. Wir erläutern die Voraussetzungen und Höhen dieser beiden Leistungen.
Wie viele Menschen sind von Altersarmut betroffen?
Mehr als 22 Prozent der über 80-Jährigen in Deutschland sind von Armut betroffen. Das zeigt eine Studie mit dem Titel "Hohes Alter in Deutschland (D80+)", die zwischen 2019 und 2022 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde.
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Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie: Etwa 22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter sind von Einkommensarmut betroffen. Hochgebildete haben im Vergleich zu niedriggebildeten Hochaltrigen durchschnittlich ein um fast 1.150 Euro höheres monatliches Nettoäquivalenzeinkommen. Die Armutsquote unter den Niedriggebildeten ist mit 41,5 Prozent ungleich höher als bei den Hochgebildeten.
Hochaltrige Frauen haben im Durchschnitt ein um etwa 300 Euro niedrigeres monatliches Einkommen als hochaltrige Männer und die Armutsquote ist bei Frauen höher als bei Männern. Etwa 2,8 Prozent der ab 80-Jährigen gelten als einkommensreich, mit einem monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf von mehr als 3.940 Euro.
Wann kannst du Grundrente beantragen? Was ist das?
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung, die vom Sozialamt ausgezahlt wird und Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Rentner*innen können die Grundsicherung beziehen, wenn diese die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Frührentner*innen haben keinen Anspruch auf Grundsicherung.
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