Medikamente sind dabei nicht die einzige Kassenleistung, die unter Druck gerät. Auch im Bereich Psychotherapie haben die Kassen bereits Leistungen reduziert – was das für Betroffene konkret bedeutet, lässt sich im Detail nachlesen.
Zahnersatz: Höherer Eigenanteil bei Kronen, Brücken und Prothesen
Beim Zahnarzt sind laut Gesetzentwurf ebenfalls Einschnitte bei den Kassenleistungen geplant. Wer kein Bonusheft führte, erhielt bislang 60 Prozent Erstattung bei der Regelversorgung; künftig sollen es nur noch 50 Prozent sein. Wer sein Bonusheft vollständig über zehn Jahre geführt hat, bekommt statt 75 Prozent Zuschuss nur noch 65 Prozent erstattet. Der Eigenanteil steigt damit bei Versorgungen wie Kronen, Brücken und Zahnprothesen spürbar.
Familienmitversicherung: Für Rentner meist keine Änderungen
Auch die beitragsfreie Familienmitversicherung steht auf dem Prüfstand. Für viele Rentnerinnen und Rentner gibt es hier jedoch Entwarnung: Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, soll nach aktuellem Stand nicht betroffen sein. Bei individuellen Versicherungsverhältnissen empfiehlt es sich dennoch, frühzeitig die jeweilige Krankenkasse zu kontaktieren, wie unter anderem gegen-hartz.de rät.
Digitale Gesundheitsangebote: Chancen zur Kostenkontrolle für Versicherte
Ein Aspekt, der im Zuge der GKV-Reform zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind die digitalen Gesundheitsangebote der Krankenkassen. Viele gesetzliche Kassen stellen ihren Versicherten inzwischen Apps, Online-Portale und telemedizinische Dienste zur Verfügung, die dabei helfen können, Gesundheitsausgaben transparenter zu machen und Zuzahlungsgrenzen aktiv im Blick zu behalten. Einige Anbieter ermöglichen es bereits, Belege für Zuzahlungen digital einzureichen und den Stand zur Befreiungsgrenze in Echtzeit abzurufen.
Gerade für ältere Versicherte mit regelmäßigen Arzt- und Apothekenbesuchen kann die Nutzung solcher digitalen Werkzeuge bares Geld sparen. Wer seine Zuzahlungen konsequent dokumentiert und frühzeitig eine Befreiung beantragt, kann die finanziellen Auswirkungen der geplanten Reformen zumindest teilweise abfedern. Parallel dazu ist ab 2027 eine stärkere Steuerfinanzierung der GKV geplant – unter anderem sollen die Bundeszuschüsse für Bürgergeld-Empfänger deutlich erhöht werden, um die Finanzierungslücke der Kassen schrittweise zu schließen. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse gezielt nach entsprechenden digitalen Services zu fragen.
GKV-Reform: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Beschluss Bundeskabinett
April 2026
Geplantes Inkrafttreten
Januar 2027
Entlastungsvolumen
16,3 Milliarden Euro
Zuzahlung Medikamente (neu)
7,50 Euro bis 15 Euro (bisher: 5 bis 10 Euro)
Zahnersatz ohne Bonusheft (neu)
50 % Erstattung (bisher: 60 %)
Zahnersatz mit 10-jährigem Bonusheft (neu)
65 % Erstattung (bisher: 75 %)
Zuzahlungsbefreiung
2 % des Bruttojahreseinkommens (chronisch Kranke: 1 %)
Familienmitversicherung
Rentner ab Regelaltersgrenze voraussichtlich nicht betroffen
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