Druckartikel: Gesundheits-Sparpaket: Kassen müssen nicht mehr über Beitragserhöhung informieren

Gesundheits-Sparpaket: Kassen müssen nicht mehr über Beitragserhöhung informieren


Autor: Klaus Heimann

, Freitag, 10. Juli 2026

Um die Finanzen zu konsolidieren, hat der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Bei den Beitragssteigerungen hat er im Zuge allerdings das Transparenzgebot gestrichen.
Krankenkassen sind durch das neue Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge nicht mehr verpflichtet, Versicherte über die Erhöhung der Zusatzbeiträge zu informieren.


Mit dem Krankenkassen-Sparpaket möchte die schwarz-rote Regierungskoalition Wirtschaft und Versicherte vor Beitragssteigerungen schützen. Der Bundestag hat die Reform am Freitag (10. Juli 2026) beschlossen.

Doch ausgerechnet bei der Transparenz der Kosten wurden die Rechte der Versicherten nun eingeschränkt. Und zwar durch einen Federstrich der Regierungsfraktionen im Bundestag. Es geht um eine  Neuregelung bei den Zusatzbeiträgen, die alle 93 gesetzlichen Krankenversicherungen zwischenzeitlich erheben. 

Ist die Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zukünftig geheime Kommandosache?

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands in Berlin, ist sauer. Denn beim Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat der Bundestag auf den letzten Metern für weniger Transparenz für die gesetzlich Krankenversicherten gesorgt.

Den Beratungen fiel ein kleines, aber wichtiges Detail zum Opfer: Nämlich die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, ist ersatzlos gestrichen. Krankenkassen brauchen ihre Mitglieder künftig nicht mehr darüber zu informieren, wenn sie die Zusatzbeiträge erhöhen.

Ein vorzeitiger Wechsel der Kasse wird dadurch deutlich erschwert. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kritisiert: "Dass die Krankenkassen über steigende Zusatzbeitragssätze künftig nicht mehr informieren müssen, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Unding." Praktisch würde damit das Sonderkündigungsrecht der Versicherten bei Beitragserhöhungen ausgehöhlt. "Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln."

Werden unter dem Deckmantel von Einsparungen Verbraucherrechte abgebaut?

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte anderes geplant. In ihrem Gesetzentwurf hieß es, dass die Kassen ihre Mitglieder über steigende Zusatzbeiträge und das Sonderkündigungsrecht "in einem gesonderten Schreiben" oder durch ein "elektronisches Dokument" informieren müssen.

Diesen Passus haben die Abgeordneten der schwarz-roten Koalition im parlamentarischen Verfahren gestrichen. In der Synopse ihrer Änderungsvorschläge (knapp 60 Abweichungen vom Gesetzentwurf) heißt es dann auch unmissverständlich: "Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen."

Als Begründung werden die Ziele Entbürokratisierung und Einsparungen angeführt. Die Gelackmeierten bei dieser Streichung sind allerdings die Versicherten. Nach Koalitionsangaben geht es darum, Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro im Jahr einzusparen.

Welche Kritikpunkte hat die Opposition?

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, hält die Streichung für widersinnig, wie er der Zeitung Tagesspiegel anvertraute: "Gerade diese Änderung zeigt, wie wenig Vertrauen die Koalition inzwischen in das eigene Gesetz hat."

Denn wenn die schwarz-rote Koalition überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, "gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren."

Statt die Ursachen steigender Beiträge zu beseitigen, schaffe die Koalition die Transparenz darüber ab, kritisiert Dahmen. "Das ist ein politischer Hütchenspielertrick: Die Beitragssteigerung verschwindet nicht, sie soll nur möglichst unbemerkt bleiben." Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte bedeute das weniger Transparenz und weniger Verbraucherrechte.

Wie ist die Rechtslage bei Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Kündigungsrecht bei gesetzlich Versicherten (GKV) sieht vor, dass normalerweise ein Kassenwechsel erst nach zwölf Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erlaubt ist. Nach Ablauf dieser 12-monatigen Mindestbindungsfrist ist es allerdings jederzeit möglich, mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie ihn erstmals ein, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.

Versicherte können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erhoben wird. Nur wenn sie davon nichts erfahren, wird es schwer, rechtzeitig das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.