Staat will sich Geld von privaten Konten holen - es geht um Milliarden
Autor: Nadine Wüste, Dominik Jahn
Deutschland, Dienstag, 03. Februar 2026
Mit dem Geld sollen laut Koalitionsvertrag soziale Innovationen gefördert werden.
4,2 Milliarden Euro liegen laut unterschiedlicher Berichte ungenutzt und oft vergessen auf deutschen Bankkonten. Die Bundesregierung will das ändern und sich das Geld holen. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb unter dem Punkt "Bildung, Forschung und Innovation" festgehalten, dass man hierfür gewisse private Konten nutzen möchte: "Wir fördern soziale Innovationen und nutzen dafür Gelder aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds".
Doch warum liegt überhaupt so viel Geld auf vergessenen Konten? Und kann der Staat überhaupt einfach so darauf zugreifen?
Wem gehören nachrichtenlose Konten?
Laut einem Bericht der Tagesschau erklärte der Wirtschaftsprofessor Christian Klein von der Universität Kassel dazu: "In den meisten Fällen ist der Eigentümer des Kontos wohl verstorben und es gibt keine Erben, oder das Konto ist in keinen Unterlagen erfasst."
Fest steht, dass ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt worden ist, von bis zu 4,2 Milliarden vergessenen Euro ausgeht. In einem Gesetzentwurf aus dem September 2025 geht der Bundesrat bundesweit von von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler schätze das bundesweite Volumen demnach sogar auf bis zu neun Milliarden Euro.
Zur Herkunft des Geldes auf diesen Konten äußert Christian Klein eine weitere Vermutung: "Es kann auch sein, dass es sich um illegale Mittel handelt, Schwarzgeld, Drogengeld, wo vielleicht die Eigentümer ganz froh sind, dass man dieses Geld vergessen hat."
Verbraucherzentrale klärt über nachrichtenlose Konten auf
Auf Nachfrage von inFranken.de erklärt die Verbraucherzentrale Bayern dazu: "Ein Konto gilt als nachrichtenlos, wenn zu den Inhabern beziehungsweise Berechtigten seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht." Banken sind dann Dementsprechend nach 30 Jahren verpflichtet, die Guthaben auszubuchen und zu versteuern.
Weiter heißt es: "Aber selbst wenn sich nach 30 Jahren noch Berechtigte melden würden, kann der Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank wieder aufleben." Der Staat kommt also nicht so ohne Probleme an die Konten und das Geld heran.