Gaspreisbremse: Wer bekommt den Heiz-Bonus vom Staat?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 15. März 2023
Ab sofort bis Ende April 2023 gibt es einen Heiz-Bonus vom Staat - und dafür musst du nicht mal einen Antrag stellen. Die Gaspreisbremse greift seit dem 01. März 2023 und gilt auch rückwirkend. Alles, was du wissen musst - und warum sich Energiesparen trotzdem lohnt.
- So funktioniert die Gaspreisbremse
- Ein Anbieterwechsel kann sich wieder lohnen
- Der aktuelle Gaspreis liegt nur knapp über der Gaspreisbremse
- Gassparen lohnt sich - und wird auch belohnt
- Und was gilt ab Mai 2024?
Die Gaspreisbremse startet am 01.03.2023. Nach vielen Diskussionen und Irrwegen ist jetzt klar, womit die Gaskundschaft rechnen kann. Die gute Nachricht: Sie gilt rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Der Staat deckelt, man könnte auch sagen begrenzt, den Gaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde (kWh). Wie die Gaspreisbremse genau funktioniert, zeigen wir an zwei Beispielrechnungen.
So funktioniert die Gaspreisbremse ab März 2023
Zwischen Januar 2023 und April 2024 liegt der festgeschriebene Arbeitspreis für Gas bei 12 Cent pro kWh (Kilowattstunde). Dies gilt aber nur für 80 Prozent deines Vorjahresverbrauchs. Und so wird gerechnet, wie zwei Beispielrechnungen von verivox zeigen: In der ersten Rechenoperation geht es um eine Familie (Familie im Reihenhaus mit zwei Kindern) bei gleichbleibendem Gasverbrauch (Verbrauchsprognose) wie im letzten Jahr 20.000 kWh:
- 80 Prozent der Verbrauchsprognose von 20.000 kWh sind 16.000 kWh
- Arbeitspreis des Versorgers: 22 ct/kWh
- Gaspreisbremse: 12 ct/kWh (vorgegebener Wert)
- Differenz zur Gaspreisbremse: 10 ct/kWh
- Ersparnis insgesamt pro Jahr durch die Gaspreisbremse: 1.600 Euro (10 ct/kWh x 16.000 kWh)
- Monatliche Ersparnis durch die Gaspreisbremse: 133 Euro
Zum besseren Verständnis der Beispielrechnung: Der Wert der Gaspreisbremse basiert auf der Jahresverbrauchsprognose deines Anbieters (oftmals die Stadtwerke) vom September 2022. Bei einem Anbieterwechsel wird dieser Wert zum neuen Anbieter "mitgenommen" und automatisch bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Auch wenn dein tatsächlicher Verbrauch von der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers abweicht (schließlich sollten wir ja alle sparen), bleibt die Höhe der Gaspreisbremse davon unberührt.
Wenn du mehr Gas verbrauchst als die 80 Prozent der Verbrauchsprognose, musst du für die zusätzliche Gasmenge den vollen Preis des Gasanbieters zahlen. Also im konkreten Beispielfall 22 Cent. Wenn du weniger Gas verbrauchst als die 80 Prozent der Verbrauchsprognose, sparst für die geringere Gasmenge den vollen Preis des Gasanbieters.
Ein Anbieterwechsel kann sich wieder lohnen
Zweite Beispielrechnung für einen Single-Haushalt: Gleichbleibender Gasverbrauch (Verbrauchsprognose) wie im letzten Jahr 5.000 kWh: