Druckartikel: Für mehr Netto 2025: Wichtige Antrags-Frist für Arbeitnehmer endet in Kürze

Für mehr Netto 2025: Wichtige Antrags-Frist für Arbeitnehmer endet in Kürze


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Donnerstag, 14. November 2024

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025 zu stellen. Wird dieser genehmigt, bleibt künftig mehr Netto im Monat übrig. Damit das passiert, müssen einige wenige Kriterien erfüllt werden.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bis 30. November 2024: Mehr Netto im Monat durch Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.


Über mehr Netto-Gehalt 2025 kann sich unter Umständen freuen, wer noch bis 30. November 2024 einen bestimmten Antrag stellt. Die Rede ist von der Lohnsteuer-Ermäßigung für das nächste Steuerjahr, wie beispielsweise das Bundesfinanzministerium oder auch Finanztip informiert. 

Bestimmte Aufwendungen und Kosten lassen sich dadurch schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen, weshalb mehr Netto übrig bleibt. Eine Rückerstattung nach der jährlichen Steuererklärung ist dann hinfällig. 

Lohnsteuer-Ermäßigung: Für wen lohnt es sich und welche Ausgaben zählen?

Den Antrag für die Lohnsteuer-Ermäßigung kannst du bei deinem Finanzamt stellen. Wird der Antrag genehmigt, wird ein individueller Freibetrag in deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingetragen. Doch wann greift die Ermäßigung und für welche Ausgaben gibt es den Freibetrag? 

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Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, für die du den Antrag stellen kannst. Im Allgemeinen betrifft das Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Darunter fallen:

  • Entfernungspauschale 
  • Reisekosten
  • Arbeitsmittel
  • doppelte Haushaltsführung
  • Fortbildungskosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Spenden 
  • Schulgeld
  • Krankheits- oder Pflegekosten
  • Behindertenpauschbetrag
  • Hinterbliebenenpauschbetrag
  • uvm.

Genehmigung des Antrags: Diese Kriterien müssen erfüllt sein

Damit der Antrag bewilligt wird, müssen Ausgaben in Höhe von mindestens 600 Euro jährlich vorliegen. Bei Werbungskosten sind es 1230 Euro. Mit der Einreichung des Antrags geht meist auch die verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung einher.

Über generell mehr Netto dürfen sich zahlreiche Arbeitnehmer ab Dezember freuen. Der Staat zahlt rückwirkende eine Gehalts-Überraschung zurück. Freuen darf sich auch, wer einen Tarifvertrag hat: hier winkt Ende November eine Sonderzahlung, die 80 Prozent aller Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag erhalten sollen.