Frührente mit 63 Jahren - so gelingt es, ohne Geld zu verlieren
Autor: Andreas Apetz
Deutschland, Donnerstag, 26. Oktober 2023
Das Eintrittsalter für die Rente liegt derzeit bei 67 Jahren. Viele Menschen würden aber gern früher in den Ruhestand gehen. Wir zeigen, wie du es mit 63 Jahren schaffen kannst - ohne Geld zu verlieren.
- Früher in Rente gehen
- Frührente beantragen - mit 63 Jahren
- Vorzeitige Rente ganz ohne Abschläge
So früh wie möglich in Rente gehen und den Ruhestand genießen? Es gibt durchaus Möglichkeiten, schon mit 63 Jahren ganz ohne Verlust in Rente zugehen. Das Interesse daran wird immer größer. Rund eine Viertelmillion ältere Arbeitnehmer*innen sind bereits im Jahr 2019 abschlagsfrei im Alter von 63 Jahren in Rente gegangen: 253.492 Versicherte bezogen erstmals abschlagsfreie Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren. Das geht aus Angaben der Deutschen Rentenversicherung hervor.
Rente mit 63: So kann die Frührente ohne Abschläge funktionieren
Aktuell prüft die Bundesregierung daher eine Änderung. Die Rente mit 63 Jahren scheint zu beliebt. Aktuell noch sind die Altersgrenzen für den Renteneinstieg je nach Jahrgang unterschiedlich. Für Arbeitnehmer aus dem Jahrgang 1964 oder später liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 67 Jahren. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wie geht das? Hier bekommst Du wichtige Hinweise dazu, was möglich ist, und was nicht.
Das reguläre Renteneintrittsalter wird je nach Jahrgang festgelegt. Wer beispielsweise 1954 geboren wurde, der konnte 2019, nach 65 Jahren und acht Monaten Arbeitszeit, abschlagsfrei in Rente gehen. Eine komplette Tabelle nach Jahrgängen findest Du hier.
Wer jedoch vorzeitig Altersrente beziehen möchte, der kann in sogenannte Frührente gehen. Dies ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Der Weg in die Frührente mit 63 kann allerdings auf verschiedene Weisen angegangen werden.
Frührente ohne Abschläge: 45 Versicherungsjahre sind nötig
Wenn du auf 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung kommst, steht es Dir frei schon verfrüht in Rente zu gehen. Abhängig vom Geburtsjahr ist dies frühestens ab dem 63., bzw. 65. Lebensjahr möglich. Da man nach so langer Zeit als "besonders langjährig versichert" gilt, darf die Rente ohne Abschläge bezogen werden, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) werden ebenfalls zur Wartezeit mit angerechnet, genauso wie Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr, sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld.