Frauenparkplätze: Regeln, Strafen und Sicherheit erklärt
Autor: Patricia Schlösser-Christ
Deutschland, Montag, 15. Sept. 2025
Frauenparkplätze erhöhen das Sicherheitsgefühl und bieten besonderen Schutz. Doch sind sie wirklich notwendig, oder stellen sie eine Form der Diskriminierung dar?
Frauenparkplätze sorgen immer wieder für Diskussionen: Dürfen Männer dort eigentlich ihr Auto abstellen – und droht ihnen im Zweifel eine Strafe? Die rechtlichen und praktischen Hintergründe sind dabei oft weniger eindeutig, als viele vermuten.
Dieser Artikel beleuchtet, was die Straßenverkehrsordnung zu Frauenparkplätzen sagt, welche Regeln im öffentlichen und privaten Bereich gelten und welche Konsequenzen Männern beim Parken drohen können. Außerdem wird erklärt, warum es Frauenparkplätze überhaupt gibt und wie sie zur Sicherheit beitragen.
Als Mann auf einem Frauenparkplatz parken – erlaubt oder nicht?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Frauenparkplätze nicht erwähnt. Öffentliche Parkplätze dürfen somit grundsätzlich von allen genutzt werden – unabhängig vom Geschlecht. Eine Ausnahme bilden Behindertenparkplätze. Diese werden, im Gegensatz zu Frauenparkplätzen, in der StVO explizit aufgeführt. Sie dürfen nur von Menschen mit Behinderung genutzt werden, die über einen blauen EU-Parkausweis verfügen. Widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen parkende Autobesitzer erwartet ein Bußgeld. Für Frauenparkplätze gilt dies nicht.
Die Straßenverkehrsordnung kennt offiziell gar keine Frauenparkplätze. Daher gibt es diesbezüglich auch keine offizielle Regelung. Männer müssen demnach nicht mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum auf einem für Frauen gekennzeichneten Parkplatz parken. In privat betriebenen Parkhäusern und Tiefgaragen oder auf privaten Supermarktparkplätzen gelten jedoch andere Regeln. Denn: Private Betreiber eines Parkplatzes, eines Parkhauses oder einer Tiefgarage können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Wird ein Mann dabei erwischt, wie er einen Frauenparkplatz nutzt, haben die Betreiber die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe auszusprechen, etwa in Form einer Geldstrafe oder eines Hausverbots. Einige Betreiber drohen zudem damit, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Allerdings ist die Rechtslage hier nicht eindeutig. Das Abschleppen könnte vor Gericht als unverhältnismäßig ausgelegt werden. Es sei denn, auf einem Schild steht deutlich, dass auf dem privaten Gelände die Straßenverkehrsordnung nicht gilt.
Warum gibt es Frauenparkplätze?
Im öffentlichen Bereich erwartet Männer also kein Bußgeld, wenn sie ihr Auto auf einem Frauenparkplatz abstellen. In privat betriebenen Parkhäusern oder Tiefgaragen gelten andere Regeln. Aber weshalb gibt es Frauenparkplätze überhaupt?
Amazon-Bestseller: OOONO CO-Driver NO2 [Neues Modell 2024] - Warnt vor Blitzern und GefahrenstellenEine Umfrage im Jahr 1990 ergab, dass sich Frauen gerade in Parkhäusern und Tiefgaragen in den Abend- und Nachtstunden häufig unsicher fühlen. Daraufhin wurden in privat betriebenen Parkhäusern und Tiefgaragen sowie auf privaten Supermarktparkplätzen immer häufiger Frauenparkplätze ausgewiesen, um das subjektive Sicherheitsgefühl von Frauen zu erhöhen. Einige Bundesländer schreiben die Bereitstellung von Frauenparkplätzen in ihren Garagenverordnungen inzwischen sogar explizit vor.