Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Berechnung und was sich jetzt ändern könnte
Autor: Christoph Eberle
Karlsruhe (Baden), Montag, 12. Oktober 2026
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es ab 12. Oktober um die Erbschaftsteuer. Die aktuellen Regeln und Freibeträge in Deutschland beim Erben - und was auf dem Prüfstand steht.
Die Erbschaftsteuer - oft fälschlicherweise "Erbschaftssteuer" geschrieben - ist ein heißes Eisen in Deutschland. Viele empfinden die aktuellen Regelungen zum Vererben von Vermögen als ungerecht und in Wahlkämpfen bundesweit wurde das Thema von vielen Parteien aufgegriffen - mit unterschiedlicher Intention. Während die einen die Steuer am liebsten erhöhen möchten, fordern andere eine Erhöhung der Freibeträge, damit man Omas Häuschen im Grünen oder das Elternhaus steuerfrei erben kann.
Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird aktuell durch Bundesgesetze geregelt. Die Verwaltung und Erhebung der Steuer übernehmen jedoch auch jetzt schon die Finanzämter der Bundesländer. Auch die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen an die Länder.
Welche Freibeträge gelten aktuell bei der Erbschaftsteuer?
Aktuell gilt: je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag.
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben.
- Bei Kindern oder Stiefkindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro, genau wie bei Enkelkindern, sollten die Eltern bereits verstorben sein. Leben diese noch, gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro.
- Bei Urenkelkindern liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 100.000 Euro, bei allen anderen Erben - auch ohne direkte Verwandtschaft - bei 20.000 Euro.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht unterschiedliche Steuerklassen mit Steuersätzen zwischen 7 und 50 Prozent vor . Die Steuerklassen I, II und III haben dabei aber nichts mit den Einkommensteuerklassen zu tun. Nahe Verwandte, sind laut den Sparkassen in der Regel in Steuerklasse I, entfernte Verwandte in Steuerklasse II eingestuft. Klasse III gilt für Personen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind.
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising rechnete es anhand eines Beispiels vor: Als ein Enkel mit Steuerklasse I erben Sie 300.000 Euro. Erbschaftsteuer wird fällig für 100.000 Euro, weil der Freibetrag nur 200.000 Euro beträgt. Der Enkel muss 100.000 Euro versteuern, mit einem Steuersatz von 11 Prozent - also 11.000 Euro zahlen.
Würde ein Ehepartner die selbe Summe erben, fiele keine Erbschaftsteuer an, weil das Erbe unterhalb des Freibetrags liegt.