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E-Auto-Prämie: Kinderfreibetrag vom Einkommen abziehen? Das gilt


Autor: Christoph Eberle

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Dürfen Eltern für die E-Auto-Prämie Kinderfreibeträge von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen? Das BAFA erklärt einen häufigen Denkfehler.
Für neue Elektroautos gibt es eine Förderung von bis zu 6000 Euro - von der höchsten Stufe profitieren Familien mit zwei oder mehr Kindern.


Bis zu 6000 Euro gibt der Staat derzeit für Kauf oder Leasing eines Elektroautos dazu. Über 100.000 Anträge für die Förderung sind bereits eingegangen, hieß es im August - das waren die beliebtesten Fahrzeugmarken. Sehr beliebt ist die Förderung bei Familien mit Kindern, weil sie leichter in die höchste Förderstufe rutschen.

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Doch unter Eltern kursiert ein Denkfehler zu den Kinderfreibeträgen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) brachte auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern mehr Licht ins Dunkel.

Dürfen Eltern für die E-Auto-Prämie Kinderfreibeträge von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen?

Ob bei der Einkommensteuer die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld steuerlich günstiger sind, wird vom Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung festgestellt. Doch man kann auch indirekt von den Kinderfreibeträgen profitieren.

Für die Berechnung von Kirchensteuer und Arbeitnehmer-Sparzulage werden die Kinderfreibeträge aber oft zusätzlich abgezogen - auch wenn die Günstigerprüfung ergab, dass das Kindergeld besser war. Ein entsprechender Hinweis ist in vielen Steuerbescheiden zu finden. Ist das mit dem Abzug auch bei der E-Auto-Prämie der Fall? Zumindest kursiert das Gerücht unter Eltern.

Nein, teilt das BAFA auf Anfrage mit. "Maßgeblich für die E-Auto-Förderung ist das jeweils im Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz", teilt ein Sprecher mit. Er erklärt weiter: "Die Kinderfreibeträge werden im Förderverfahren daher nicht nochmals gesondert vom ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen abgezogen."
 

So werden Kinder bei der E-Auto-Prämie berücksichtigt
 

Davon zu unterscheiden ist laut BAFA die Berücksichtigung von Kindern nach der Förderrichtlinie:

Förderrelevante Kinder Einkommensgrenze
0 80.000 Euro
1 85.000 Euro
2 oder mehr höchstens 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze für die Förderberechtigung von grundsätzlich 80.000 Euro erhöht sich laut BAFA für jedes förderrelevante Kind um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.

So bekommen Familien bis zu 6000 Euro Zuschuss für ein neues Elektroauto

  • Die Basisförderung: Wer bis zu diesem Betrag ein Einkommen hat, bekommt 3000 Euro staatlichen Zuschuss für sein neues E-Auto oder für seinen Leasingvertrag für einen Neuwagen. 
  • Aber diese Förderung lässt sich ausbauen: Und zwar für Haushalte mit einem zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) von maximal 60.000 Euro. In diesem Fall gibt es 4000 Euro Förderung.
  • Haushalte mit einem zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) von 45.000 Euro erhalten die E-Auto-Förderung von maximal 5000 Euro.
  • Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt aber um höchstens 1000 Euro.
  • Familien mit zwei oder mehr Kindern können also bis zu 6000 Euro Elektroauto-Förderung bekommen

Nicht gefördert werden gebrauchte Elektroautos. Ein solches kann trotzdem eine interessante Alternative sein - aber nicht in allen Konstellationen.