Bekommt man eine Rente, wenn man nie gearbeitet hat?
Autor: Klaus Heimann, Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 08. Sept. 2025
Ob durch Kindererziehung oder einschneidende Schicksalsschläge – viele Menschen haben noch nie in ihrem Leben gearbeitet. Doch wie finanzieren sie ihren Lebensunterhalt im Alter?
45 Jahre gearbeitet und doch bleibt in der Rente kaum genug Geld zum Leben: Entsprechende Schicksale hört man immer häufiger. Auch die neuen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sprechen eine klare Sprache: Die Durchschnittsrente in Deutschland liegt aktuell bei gerade einmal 1.154 Euro. Aber wenn schon mit Arbeit wenig bleibt, wie sieht es dann bei Menschen aus, die in ihrem Leben nie gearbeitet haben?
Für sie bleibt im Alter nur eine Option: die Grundsicherung. Insgesamt bezogen laut dem Statistischen Bundesamt zuletzt (Stand Dezember 2024) circa 739.000 Personen Grundsicherung im Alter. Doch selbst damit reicht das Geld oft kaum für ein menschenwürdiges Leben. Während die Politik über Reformen wie eine Mindestrente diskutiert, wächst die Kritik an der sozialen Ungleichheit. Die steigende Anzahl von Rentnern in Armut zeigt, dass die bisherigen Regelungen viele Betroffene im Stich lassen.
Noch nie gearbeitet: Statt Rente gibt es im Alter Grundsicherung
Eine allgemeine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Es gibt nur eine Alternative – die Grundsicherung. Grundsätzlich gilt für die Rente: Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben, also danach, wie lange und wie viel man in die Kasse eingezahlt hat. Wichtig: Die DRV hat zu Beginn des Jahres 2025 darauf hingewiesen, dass es den vollen Anspruch nur gibt, wenn man alle entscheidenden Dokumente aufgehoben hat.
UND: Leistungen aus der Rentenversicherung kann man nur beanspruchen, wenn man vorher mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Die fünf Jahre sind also der Schlüssel für Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV). In diesem Zusammenhang sprechen die Sozialexperten von einer "beitragsbasierten Absicherung".
Eigentlich ist der Erwerb eines Rentenanspruchs problemlos. Arbeitnehmende zahlen mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag (2023: 9,3 Prozent vom Brutto) zur DRV, der Arbeitgeber zahlt in gleicher Höhe. Du bist also pflichtversichert. Aber: Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose, also Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Sie können sich aber freiwillig bei der DRV versichern. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen.
Grundsicherung: Wer bekommt wie viel Geld?
Die Grundsicherung, die beim Sozialamt des jeweiligen Wohnbezirks zu beantragen ist, kann nur beanspruchen, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise kein eigenes Vermögen (Geld, Wertpapiere und Immobilien). Aktuell haben Anrecht auf Grundsicherung nur bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen oder ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen damit nicht decken können. Die Grundsicherung kann man ebenfalls bei voller Erwerbsminderung und entsprechend kleiner Rente beantragen.
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