Druckartikel: Dieser Fehler beim Hauskauf kostet mehrere Tausend Euro Steuer

Dieser Fehler beim Hauskauf kostet mehrere Tausend Euro Steuer


Autor: Christoph Eberle

München, Dienstag, 06. Oktober 2026

Nicht nur beim Schenken oder Vererben eines Hauses innerhalb der Familie lauern Steuerfallen. Auch beim regulären Kauf einer Immobilie kann ein Fehler Tausende Euro kosten.
Beim Hauskauf lassen sich Steuern sparen. (Symbolbild)


Wer bereits ein Eigenheim besitzt, denkt früher oder später darüber nach, wie es an die nächste Generation weitergegeben werden soll. Doch Vererben, Verschenken oder Verkaufen – welche Option ist steuerlich am sinnvollsten? Grundsätzlich gilt: Je früher die Übertragung geplant wird, desto mehr lässt sich an Steuern sparen.

Wer ein Haus kauft – egal ob Bestandsgebäude oder Neubau – kann ebenfalls Steuern sparen. Das teilt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München mit. Pressereferentin Nicole Janisch vom Standort Regenstauf (Landkreis Regensburg) hat für die Mediengruppe Bayern ein Rechenbeispiel erstellt, das am Ende des Artikels zu finden ist. 

Steuerliche Gestaltung lohnt sich besonders beim Neubau

Besonders beim Neubau lohnt sich laut Lohi eine steuerliche Gestaltung. Wer Grundstück und Bauleistung unabhängig voneinander erwirbt, zahle die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückskauf, nicht auf die späteren Baukosten.

"Daher lohnt es sich, das Grundstück zuerst zu erwerben und erst später einen Bauunternehmer zu beauftragen", teilt die Lohi-Sprecherin mit.

Vorsicht vor diesem steuerlichen Fehler beim Neubau

Aber Vorsicht: Sind die Verträge rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verknüpft, könne das Finanzamt auch die Baukosten in die Grunderwerbsteuer einbeziehen. In Bayern beträgt der Satz dafür aktuell 3,5 Prozent, was im bundesweiten Vergleich der niedrigste Satz ist.

Bei hohen Baukosten kann dies laut dem Verband Haus&Grund in Frankfurt am Main dennoch schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen – insbesondere in Bundesländern, in denen die Steuer noch höher ist.

In der Praxis wird laut Haus&Grund häufig ein zeitlicher Abstand von mindestens mehreren Monaten zwischen Grundstückskauf und Abschluss des Bauvertrags sowie eine klare Trennung der Vertragspartner empfohlen. 

Lässt sich der enge Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauleistung nicht vermeiden, etwa bei klassischen Bauträger- oder Entwicklermodellen, wird die Grunderwerbsteuer dem Verband Haus&Grund zufolge auf den Gesamtpreis für Haus und Grundstück erhoben.

Beim Kauf das Inventar herausrechnen und Steuern sparen

Eine weitere Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage zu reduzieren, kann laut Lohi der separate Ausweis von beweglichem Inventar beim Kauf sein. Dazu können beispielsweise eine Einbauküche oder bestimmte Einrichtungsgegenstände gehören.

Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um bewegliche Gegenstände handelt und ihr Wert im Kaufvertrag realistisch ausgewiesen wird. Auf diesen Teil des Kaufpreises fällt dann keine Grunderwerbsteuer an.

Was lässt sich als Inventar herausrechnen?

"Als Faustregel gilt: Alles, was nicht fest mit dem Gebäude oder dem Grundstück verbunden ist (also ohne Beschädigung ausgebaut und woanders genutzt werden kann), zählt als bewegliches Zubehör und mindert die Steuerlast", teilt Lohi-Pressereferentin Nicole Janisch mit.

Dazu gehören unter anderem:

  • Einbauküchen: Inklusive aller Elektrogeräte (Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler).
  • Möbel & Einrichtungsgegenstände: Schränke, Regale, Betten, Esstische oder speziell angefertigte Einbauschränke (sofern sie demontiert werden können).
  • Garten-Extras: frei stehende Gartenhäuser, Saunen (ohne festes Fundament), Mähroboter, Gartengeräte und frei stehende Grills.
  • Sonnenschutz: Markisen und Außenjalousien.
  • Heizölvorrat: Wenn ein Haus mit Ölheizung erworben wird, kann der im Tank verbleibenden Ölbestand zum aktuellen Marktpreis steuermindernd sein.
  • Kaminöfen: Vorausgesetzt, es handelt sich um ein frei stehendes Modell, das lediglich an das Ofenrohr angeschlossen ist (gemauerte Kamine zählen hingegen als fester Bestandteil des Hauses).

Praxis-Tipp: Werte des Inventars nicht zu hoch ansetzen

"Die Finanzverwaltung akzeptiert diese Aufteilung nur mit plausiblen Marktwerten", nennt Janisch als Praxis-Tipp. Daher sollte man ihr zufolge unbedingt für jeden Gegenstand realistische Zeitwerte (Alterung berücksichtigt) ansetzen und nicht den Neuwert der Gegenstände angeben.

Der Wert müsse dokumentierbar sowie dem Alter und Zustand angemessen sein. Das Finanzamt verlange bei der Steuerprüfung oft Nachweise, wie Kaufbelege oder Fotos. "Wer das nicht macht, riskiert, dass das Finanzamt den Abzug kürzt oder ganz streicht", sagt sie. 

So viel Geld kann es sparen, Inventar beim Hauskauf herauszurechnen

Basierend auf einem durchschnittlichen bayerischen Immobilienpreis (z. B. für ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung im Umland) rechnet die Lohi im Beispiel für die Mediengruppe Bayern mit folgenden Gegebenheiten:

  • Gesamtkaufpreis laut Vereinbarung: 450.000 €
  • Wert des mitverkauften Inventars (Küche, Sauna, Markise, Schrank, etc): 25.000 €
  Ohne Inventarabzug Mit Inventarabzug
Steuerliche Bemessungsgrundlage 450.000 € 425.000 €
Zu zahlende Grunderwerbsteuer (3,5 %) 15.750 €

14.875 €

Das ergibt unterm Strich eine Steuerersparnis von 875 Euro bei der Grunderwerbsteuer.

Auch Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Handwerkerleistungen, die von einem Fachbetrieb erbracht werden, können in der Steuererklärung mit bis zu 6000 Euro berücksichtigt werden. Die Kosten für Arbeitsleistung, Anfahrt oder Maschineneinsatz mindern zu 20 Prozent direkt die Einkommensteuer bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Warum man den Handwerker am besten noch 2026 beauftragen sollte, darüber berichtete die Mediengruppe Bayern kürzlich.

Weitere 20 Prozent Steuervorteil gibt es für die haushaltsnahen Dienstleistungen. Diesmal bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr. „Es können zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Rasenmähen oder Schnee räumen abgesetzt werden“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Auch hier bezieht sich die Steuerermäßigung auf die Arbeitsleistung, welche im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Selbst wenn der Steuervorteil gering ist, sollte er bei Inanspruchnahme entsprechender Leistungen genutzt werden. Auch hier werden vom Fiskus eine ordnungsgemäße Rechnung und Überweisung verlangt.

Umbau aus medizinischen Gründen ist außergewöhnliche Belastung

Ist der Umbau des Eigenheims aus gesundheitlichen Gründen medizinisch notwendig, können laut Lohi die außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung zu einer Steuerminderung führen. Klassische Beispiele seien der Einbau eines Treppenliftes oder die Schaffung barrierefreier Zugänge aufgrund von Erkrankung, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen. Ob und in welcher Höhe die Kosten steuerlich berücksichtigt werden, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall, dem Haushaltseinkommen und weiteren Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen ab.