Zweite Schocknachricht: Viele der Betroffenen sind nach eigenen Angaben dazu auch gar nicht in der Lage. 74 % geben gesundheitliche Gründe an, die die aktive Suche nach einem Job blockieren. 49 % resignieren von vornherein, weil der Arbeitsmarkt nur wenige passende Stellen zu bieten hat. Und 26 % der Befragten sehen für sich keine finanziellen Verbesserungen.
Die Messlatte: weniger Bürokratie, mehr Vermittlung
Dritte Schocknachricht: Knapp 43 % der Befragten berichten, sie hätten noch nie ein Stellenangebot vom Jobcenter erhalten. Knapp 38 % sagen, sie seien bislang bei den Weiterbildungsmaßnahmen leer ausgegangen. Die Befragung zeigt, dass Personen mit Berufsabschluss die besten Karten bei Jobangeboten haben. "Die Jobcenter müssen den Schwerpunkt neu setzen. Weniger Bürokratie, mehr Vermittlung", sagt der Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, Roman Wink.
"Wer lange Leistungen bezieht, verliert oft den Anschluss. Aufgabe der Jobcenter ist es, zu unterstützen und passgenaue Jobs oder Qualifizierung anzubieten", sagt Tobias Ortmann, der Autor der Studie. "Fördern und Fordern gehören zusammen. Wer arbeiten kann und Angebote ohne triftigen Grund ablehnt, sollte konsequent sanktioniert werden".
Außerdem sei gegen Schwarzarbeit vorzugehen, indem die betreffenden Personen stärker zeitlich eingebunden sind. Für Ortmann ist ebenfalls eine Ausweitung der geförderten Beschäftigung denkbar. Dagegen brauchen diejenigen, die arbeiten wollen, aber nicht können, mehr Unterstützung. Eine verlässliche Kinderbetreuung räumt Hürden aus dem Weg, Weiterbildungen und Coachings erhöhen die Chancen auf einen Job, so die Studie.
Mietobergrenzen bei der Grundsicherung
Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Grundsicherung (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) wollen die Regierungsparteien das Bürgergeld nicht nur umtaufen, sondern auch substanziell ändern. Bei den monatlichen Regelsätzen (für Erwachsene monatlich 563 Euro) sieht die Gesetzesänderung allerdings keine Veränderungen vor.
Bei den von der Arbeitsagentur übernommenen Mietkosten soll die neue Angemessenheitsgrenze greifen. Sie liegt beim 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenze. Die bisher geltende befristete Bestandsschutzregelung, nach der zunächst die tatsächliche Miete über einen Zeitraum von zwölf Monaten beim Bürgergeld übernommen wurde, fällt damit ebenso wie die Karenzzeit weg. Die Mietzahlung erfolgt direkt von der Arbeitsagentur an den Vermieter.
Der Kern der angedachten neuen gesetzlichen Regelungen, mit denen sich Bundestag und Bundesrat 2026 befassen, betrifft allerdings Sanktionen. Wenn die Arbeitslosen, die Grundsicherung beziehen, "nicht so reibungslos spuren", wie das Gesetz es vorsieht, setzt es finanzielle Strafen.
Die Grundsicherung sieht strengere Sanktionen vor
Im Kern geht es um mehr Verbindlichkeit und Engagement der Leistungsbeziehenden. Es wird mehr aktive Mitwirkung verlangt. Wenn Personen das nicht tun, drohen empfindliche Konsequenzen. In jedem Fall ist eine schnelle Arbeitsvermittlung vorrangig. Weiterbildungen oder andere Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind nachrangig.
Die neue Grundsicherung sieht strengere Sanktionen vor. Sie drohen bei verpassten Terminen (Nichterscheinen, ignorierte Meldepflichten) und führen schlimmstenfalls zum vollständigen Wegfall der Leistungen. Das passiert konkret in drei Schritten:
- Erster Verstoß: Versäumt der Beziehende der Grundsicherung einen Termin bei der Arbeitsagentur, erhält er umgehend eine Einladung zu einem zweiten Gespräch.
- Zweiter Verstoß: Bei einem erneuten Nichterscheinen, kann eine 30-prozentige Leistungskürzung über drei Monate folgen.
- Dritter Verstoß: Bei einer neuerlichen Nichtanwesenheit wird der Regelbedarf komplett gestrichen.
Mit pauschalen Kürzungen zu mehr Job-Motivation?
Bei weiteren Versäumnissen droht eine weitere Eskalation der Sanktionen: Lassen sich die Empfänger der Grundsicherung auch im darauffolgenden Monat nicht beim Jobcenter blicken, werden ihnen sämtliche Leistungen inklusive der Übernahme der KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung) und die Krankenkassenbeiträge gekappt.
Bei anderen Pflichtverletzungen wie der Ablehnung von Arbeit, fehlenden Eigenbemühungen oder der Nichtteilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen folgt pauschal eine Minderung der Regelleistung um 30 % für drei Monate. Eine 100-prozentige Streichung der Leistungen droht bei genereller Verweigerung der Arbeit, der Ausbildung oder anderen Maßnahmen. 15.774 Bürgergeldbeziehende waren nach Berechnungen der Arbeitsagentur im Jahr 2023 Totalverweigerer.
Beim Bürgergeld gab es bisher eine Karenzzeit für vorhandenes Vermögen in Höhe von bis zu 40.000 Euro im ersten Bezugsjahr. Diese Regelung gibt es bei der neuen, geplanten Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr. Geringere, altersabhängige Schonbeträge (Schonvermögen abhängig von der Lebensleistung) bleiben allerdings erhalten. Ob mit diesem Maßnahmenpaket die Probleme bei der Beschaffung von Arbeit bei den Teilnehmenden der Grundsicherung zu lösen sind, bleibt abzuwarten. Die Krise in der Wirtschaft und beim Arbeitsmarkt verstärken die Zweifel.
Vorschaubild: © nmann77/AdobeStock