Das Bürgergeld wird zur Grundsicherung umgestaltet und erhält strengere Vorgaben für Empfänger. Die Reform betrifft zum Beispiel Sanktionen bei Terminen und den Umgang mit Vermögen.
Das Bürgergeld steht vor dem Aus: Der Bundestag berät über die Einführung einer neuen Grundsicherung, die das bisherige System ablösen soll. Die geplante Reform sieht deutlich strengere Anforderungen an Leistungsempfänger vor und knüpft Zahlungen stärker an Mitwirkungspflichten. Wer gegen Auflagen verstößt, muss mit verschärften Sanktionen rechnen. Befürworter sehen darin einen notwendigen Schritt zur Stärkung des Prinzips „Fördern und Fordern". Sozialverbände und Kritikerinnen hingegen warnen vor steigender Armut und sozialer Ausgrenzung besonders vulnerabler Gruppen. Die Entscheidung des Bundestags wird weitreichende Konsequenzen für Millionen Betroffene in Deutschland haben.
Klare Kritik an Grundsicherung: Steigende Armut und soziale Ausgrenzung
Mit der Reform werde ein neues Kapitel aufgeschlagen. "Wir schaffen ein System, das denjenigen, die sich ernsthaft bemühen, eine echte Perspektive bietet und gleichzeitig deutlich macht: Wer Unterstützung sucht, muss auch Verantwortung übernehmen", sagte Biadacz. Letzte Anpassungen betrafen kleinere, jedoch bedeutende Details, hieß es aus Fraktionskreisen. Die SPD-Arbeitsmarktexpertin Annika Klose erwähnte unter anderem den Schutz von Familien mit Kindern.
Härten auf angespannten Wohnungsmärkten sollen vermieden werden. Auch soll die Arbeitsmarktintegration insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen verbessert werden. Die vielen Langzeitarbeitslosen mit gesundheitlichen Problemen sollen unter anderem leichteren Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen erhalten. "Zudem werden wir bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen", sagte Klose der dpa.
"Die Änderungen stellen eine sinnvolle Ergänzung des Gesetzes dar und haben unsere volle Unterstützung." Laut "stern" sollen Jobcenter bei Nichterscheinen zu Terminen künftig ein amtsärztliches Attest verlangen können, nicht nur eine Krankmeldung vom Hausarzt. Das Gesetz, das noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss, soll größtenteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Schonvermögen nach Alter: Je jünger, desto weniger Geld bleibt
"Sanktionen bei Pflichtverletzungen sind notwendig, gerecht und fair", sagte Biadacz. Der Schutz von Familien bei den Unterkunftskosten bleibe gewährleistet. Auf die Betroffenen kommt auch ein strengeres Vorgehen beim Vermögen zu. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für die Schonung von Vermögen vor. Vorrangig sollen eigenes Einkommen und Vermögen genutzt werden, bevor Grundsicherung gewährt wird.
Das Schonvermögen soll weiterhin nicht angerechnet werden und Beziehern erhalten bleiben. Ab Juli gilt dann laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau ein Schonvermögen bis zum 20. Lebensjahr von 5000 Euro, wer zwischen 21 und 40 Jahren ist, dem bleiben 10.000 Euro, zwischen 41 und 50 Jahren sind es 12.500 Euro und ab 51 Jahren 15.000 Euro.
Wer allerdings in ETFs investiert und versucht, zu sparen, für den gibt es andere Regelungen. Sparer müssten Anteile für die Grundsicherung verkaufen, da die Bundesregierung ETFs als normales Vermögen einstuft, selbst, wenn der Verkauf der Anteile mit hohen Verlusten einherginge.