Betriebsrente versteuern: Wie viel bleibt am Ende noch für dich übrig?
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Freitag, 08. Sept. 2023
Weißt du, wie die Besteuerung von Betriebsrenten funktioniert, kannst du berechnen, wie viel am Ende wirklich übrigbleibt. Wir erklären die Steuerregelungen und geben praxisnahe Tipps.
- Einführung in Betriebsrenten und ihre steuerliche Behandlung
- Steuerliche Aspekte bei der Einzahlung in die Betriebsrente
- Besteuerung der Betriebsrente im Ruhestand
- Betriebsrente und Sozialabgaben
Beziehst du bereits eine Betriebsrente oder denkst darüber nach, gilt es, dir Gedanken um die Besteuerung zu machen. Wie funktioniert die Besteuerung von Betriebsrenten? Was für dich netto übrig bleibt, kannst du selbst berechnen.
Einführung in Betriebsrenten und ihre steuerliche Behandlung
In der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, baust du als Arbeitnehmer*in über deinen Arbeitgeber eine Zusatzrente auf. Sie besteht neben der gesetzlichen Rente und wird Betriebsrente genannt. Es gibt verschiedene Formen für die Umsetzung der Betriebsrente; das grundlegende Prinzip ist allerdings immer das Gleiche. Am häufigsten wird die Direktversicherung über Entgeltumwandlung gewählt. Dabei schließt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin eine Lebens- oder Rentenversicherung für dich ab. Ein Teil deines Gehaltes wird anschließend, gemeinsam mit einem Zuschuss deines Arbeitgebers, steuerbegünstigt in den Vertrag eingezahlt. Darüber hinaus kann die Entgeltumwandlung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse stattfinden. Spart dein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben, muss er sie mit 15 Prozent bezuschussen. Am besten fragst du deinen Arbeitgeber direkt, welches Angebot er dir machen kann.
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Egal, ob du Vollzeit- oder Teilzeit-Mitarbeiter*in oder Auszubildende bist: Als Arbeitnehmer*in hast du einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung. Dein Arbeitgeber muss dir also eine Möglichkeit bieten, um einen Teil deines Gehaltes in deine Altersvorsorge abzuführen. Bist du nur geringfügig beschäftigt, hast du ebenso einen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Allerdings musst du auch eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Die Versicherungspflicht darfst du also nicht abgewählt haben.
Während deines Arbeitslebens befindet sich die betriebliche Altersvorsorge in der Einzahlphase. Der Staat fördert diese Phase einerseits durch Steuervorteile, andererseits durch die teilweise Befreiung von Sozialabgaben. Wenn du in Rente gehst, beginnt die Auszahlphase und du erhältst Geld aus der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings musst du jetzt auf diese Leistungen Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Steuerliche Aspekte bei der Einzahlung in die Betriebsrente
Steuerliche Vorteile von Betriebsrentenbeiträgen
Du zahlst deine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge in der Regel über die Bruttoentgeltumwandlung ein. Dein Arbeitgeber zahlt also einen Teil deines Bruttogehaltes in den gewählten Vertrag ein. Der Vorteil daran ist, dass hier keine Steuern vom Gehalt abgezogen werden. So ist der Betrag insgesamt höher. Mit der Bruttoentgeltumwandlung spart auch dein Arbeitgeber. Es wird von etwa 15 Prozent ausgegangen, die Arbeitgeber sparen. Allerdings müssen sie mit wiederum 15 Prozent des umgewandelten Entgelts deinen Vertrag bezuschussen. Es kann hierbei Ausnahmen geben. Beispielsweise dann, wenn tariflich etwas anderes vorgesehen ist. Dieser Prozentsatz ist gesetzlich verpflichtet, allerdings kann es sein, dass dein Arbeitgeber dir sogar einen Zuschuss von 20 oder mehr Prozent gibt. In dem Fall ist die betriebliche Altersvorsorge besonders vorteilhaft für dich. Möchtest du, dass die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, musst du bestimmte Höchstgrenzen beachten. Diese Grenzen ändern sich jährlich, weshalb es wichtig ist, dass du dich hier immer wieder auf den neusten Stand bringst. Zudem gilt es, den Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung einzuhalten. Als Arbeitnehmer*in kannst du jährlich: