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Betriebsrente versteuern: Wie viel bleibt am Ende noch für dich übrig?


Autor: Evelyn Isaak

Deutschland, Freitag, 08. Sept. 2023

Weißt du, wie die Besteuerung von Betriebsrenten funktioniert, kannst du berechnen, wie viel am Ende wirklich übrigbleibt. Wir erklären die Steuerregelungen und geben praxisnahe Tipps.
In manchen Betrieben ist es noch üblich, dass, sobald man als Arbeitnehmer in Rente geht, eine Betriebsrente erhält. Doch das lohnt sich nicht für jeden.


Beziehst du bereits eine Betriebsrente oder denkst darüber nach, gilt es, dir Gedanken um die Besteuerung zu machen. Wie funktioniert die Besteuerung von Betriebsrenten? Was für dich netto übrig bleibt, kannst du selbst berechnen. 

Einführung in Betriebsrenten und ihre steuerliche Behandlung

In der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, baust du als Arbeitnehmer*in über deinen Arbeitgeber eine Zusatzrente auf. Sie besteht neben der gesetzlichen Rente und wird Betriebsrente genannt. Es gibt verschiedene Formen für die Umsetzung der Betriebsrente; das grundlegende Prinzip ist allerdings immer das Gleiche. Am häufigsten wird die Direktversicherung über Entgeltumwandlung gewählt. Dabei schließt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin eine Lebens- oder Rentenversicherung für dich ab. Ein Teil deines Gehaltes wird anschließend, gemeinsam mit einem Zuschuss deines Arbeitgebers, steuerbegünstigt in den Vertrag eingezahlt. Darüber hinaus kann die Entgeltumwandlung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse stattfinden. Spart dein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben, muss er sie mit 15 Prozent bezuschussen. Am besten fragst du deinen Arbeitgeber direkt, welches Angebot er dir machen kann.

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Egal, ob du Vollzeit- oder Teilzeit-Mitarbeiter*in oder Auszubildende bist: Als Arbeitnehmer*in hast du einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung. Dein Arbeitgeber muss dir also eine Möglichkeit bieten, um einen Teil deines Gehaltes in deine Altersvorsorge abzuführen. Bist du nur geringfügig beschäftigt, hast du ebenso einen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Allerdings musst du auch eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Die Versicherungspflicht darfst du also nicht abgewählt haben.

Während deines Arbeitslebens befindet sich die betriebliche Altersvorsorge in der Einzahlphase. Der Staat fördert diese Phase einerseits durch Steuervorteile, andererseits durch die teilweise Befreiung von Sozialabgaben. Wenn du in Rente gehst, beginnt die Auszahlphase und du erhältst Geld aus der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings musst du jetzt auf diese Leistungen Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Steuerliche Aspekte bei der Einzahlung in die Betriebsrente

Steuerliche Vorteile von Betriebsrentenbeiträgen

Du zahlst deine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge in der Regel über die Bruttoentgeltumwandlung ein. Dein Arbeitgeber zahlt also einen Teil deines Bruttogehaltes in den gewählten Vertrag ein. Der Vorteil daran ist, dass hier keine Steuern vom Gehalt abgezogen werden. So ist der Betrag insgesamt höher. Mit der Bruttoentgeltumwandlung spart auch dein Arbeitgeber. Es wird von etwa 15 Prozent ausgegangen, die Arbeitgeber sparen. Allerdings müssen sie mit wiederum 15 Prozent des umgewandelten Entgelts deinen Vertrag bezuschussen. Es kann hierbei Ausnahmen geben. Beispielsweise dann, wenn tariflich etwas anderes vorgesehen ist. Dieser Prozentsatz ist gesetzlich verpflichtet, allerdings kann es sein, dass dein Arbeitgeber dir sogar einen Zuschuss von 20 oder mehr Prozent gibt. In dem Fall ist die betriebliche Altersvorsorge besonders vorteilhaft für dich. Möchtest du, dass die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, musst du bestimmte Höchstgrenzen beachten. Diese Grenzen ändern sich jährlich, weshalb es wichtig ist, dass du dich hier immer wieder auf den neusten Stand bringst. Zudem gilt es, den Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung einzuhalten. Als Arbeitnehmer*in kannst du jährlich:

  • steuerfrei bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Dies sind nach aktuellem Stand 7008 Euro im Jahr oder 584 Euro im Monat.
  • sozialversicherungsfrei 4 Prozent einzahlen. Dies sind aktuell 3504 Euro im Jahr beziehungsweise 292 Euro im Monat.
  • Der Mindestbetrag liegt 2023 bei 254,63 Euro jährlich oder 21,22 Euro monatlich.

Auswirkungen der Einzahlung auf die Steuerlast

Dadurch, dass dein Bruttoentgelt eingezahlt wird, reduziert sich im Umkehrschluss auch dein Bruttogehalt. Es landet zwar weniger auf deinem Konto, allerdings werden beispielsweise Kirchensteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer auch nur auf das verminderte Bruttogehalt fällig. Dies bedeutet für dich zunächst, dass du weniger Steuern und Sozialabgaben während deines Arbeitslebens zahlen musst. Ein Nachteil der Bruttoentgeltumwandlung ist allerdings, dass du weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlst. Entsprechend bekommst du hier niedrigere Leistungen. Darunter fallen beispielsweise eine geringere gesetzliche Rente und gegebenenfalls ein geringeres Arbeitslosengeld.

Wählst du die Nettoentgeltumwandlung, zahlst du die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge erst nach den Abzügen von Steuern und Abgaben. Wählst du diese Methode, kannst du die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen.

Besteuerung der Betriebsrente im Ruhestand

Erst im Alter verlangt der Staat Steuern und Sozialabgaben von dir. Eine einheitliche Besteuerung gibt es jedoch nicht. Sie hängt immer davon ab, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge du gewählt hast. Hast du dich für die Nettoentgeltumwandlung entschieden und die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt, musst du nur noch den sogenannten Ertragsanteil der Rente versteuern. Der Ertragsanteil in Prozent orientiert sich an deinem Alter bei Renteneintritt und ist in § 22 Nr. 1 Satz 3a bb des Einkommensteuergesetzes geregelt. Daraus hervor geht beispielsweise, dass du nur 18 Prozent der Betriebsrente versteuern musst, wenn du mit 65 in Rente gehst. Bei einer beispielhaften monatlichen Betriebsrente in Höhe von 200 Euro betrüge die Steuerlast für dich folglich 36 Euro.

Anders ist es, wenn du die Form der Direktversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge wählst. Diese Form wird in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Da du im Arbeitsleben keine Steuern auf die Beiträge gezahlt hast, musst du die Betriebsrente voll versteuern. Es gibt hier allerdings eine positive Nachricht. Durch den sogenannten Altersentlastungsbeitrag musst du 2023 13,6 Prozent deiner Einkünfte, maximal aber 646 Euro nicht versteuern. Bis 2040 bleibt für dich immer ein Teil der Alterseinkünfte aus der Direktversicherung steuerfrei. Ab dann wird es keinen Steuervorteil mehr geben.

Hast du den Vertrag deiner betrieblichen Altersvorsorge bereits vor 2005 abgeschlossen, gilt ein etwas anderes Prinzip. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschossen wurden, wird der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dafür war allerdings die einmalige Auszahlung der Direktversicherung steuerfrei. Hast du dir die Betriebsrente in Form einer lebenslangen Leibrente auszahlen lassen, griff das Prinzip der Ertragsanteilbesteuerung.

Betriebsrente und Sozialabgaben

Kranken- und Pflegeversicherung

Im Alter werden Sozialabgaben auf deine Betriebsrente fällig. Dazu gehören die Kranken- und die Pflegeversicherung. Seit 2020 gilt für gesetzlich versicherte Rentner*innen ein Freibetrag für Betriebsrenten bei der Krankenversicherung. Dieser Freibetrag liegt 2023 bei 169,50 Euro, wird allerdings jährlich angepasst. Nur für den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet, werden auch Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Als Beispiel: Erhältst du monatlich 300 Euro brutto von der Betriebsrente, sind davon 130,50 Euro beitragspflichtig. Davon gehen, abhängig von deiner Krankenkasse, im Schnitt etwa 16,2 Prozent ab. Das wären in diesem Beispiel 21,14 Euro. Bei der Pflegeversicherung gibt es nur eine Freigrenze. Diese liegt 2023 bei 169,50 Euro. Beziehst du weniger Geld monatlich, musst du dementsprechend keinen Beitrag zahlen. Beziehst du allerdings mehr, ist der volle Betrag beitragspflichtig, nicht nur jener, der über der Freigrenze liegt. Seit dem 1. Juli 2023 liegt der Beitragssatz bei 4 Prozent. Beziehst du pro Monat also 300 Euro von deiner Betriebsrente, müsstest du 12 Euro an die Pflegeversicherung zahlen.

Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung

Betriebsrenten sind sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Pflegeversicherung grundsätzlich beitragspflichtig. In der Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung sind Betriebsrenten nicht beitragspflichtig.

Nutzung von Steuerrechnern und Online-Tools

Sowohl für Menschen, die bereits in eine betriebliche Rentenvorsorge einzahlen, als auch für alle, die überlegen, ob es sich lohnt, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Hier kannst unter anderem du eine individuelle Beratung erhalten oder ausrechnen, was netto für dich übrig bleiben würde. Du kannst beispielsweise eines dieser Angebote nutzen:

  • Die Webseite ihre-vorsorge.de bietet dir verschiedene online-Rechner an. Mithilfe derer kannst du beispielsweise ausrechnen, ob sich eine Nettoentgeltumwandlung oder eine Bruttoentgeltumwandlung für dich lohnt.
  • Hast du außerhalb von Renten und Pensionen keine weiteren Einkünfte, kannst du in einigen Bundesländern (bisher Brandenburg, Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) die "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" nutzen. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Steuererklärung aus nur einem zweiseitigen Vordruck.
  • Über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung kannst du ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
  • Bist du dir unsicher in Bezug auf deine Altersvorsorge, kannst du dich an einen Berater oder eine Beraterin der Verbraucherzentrale wenden. Quer über alle Bundesländer verteilt gibt es Beratungsstellen. Über die Webseite kannst du bequem eine in deiner Nähe finden.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die du über deinen Arbeitgeber aufbauen kannst. Ob die Betriebsrente sich für dich lohnt, musst du immer im Individualfall entscheiden. Lässt du beispielsweise Bruttogeld umwandeln, erhältst du Zuschüsse von deinem Arbeitgeber und sparst Sozialabgaben sowie Steuern. Andererseits müssen später während des Bezugs vergleichsweise hohe Abgaben gezahlt werden und deine gesetzliche Rente fällt niedriger aus, da du weniger eingezahlt hast.

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