Beim Wechsel des Arbeitsplatzes bleibt die Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Erfahre, worauf es ankommt und welche Schritte zu beachten sind, damit die Vorsorge nicht ins Stocken gerät.
Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, bieten Arbeitgeber teils eine betriebliche Altersvorsorge beziehungsweise Betriebsrente an. Wechselst du deinen Job, solltest du darauf achten, dass diese von deinem neuen Arbeitgeber weitergeführt wird.
Das kann entweder durch die Fortführung deines bestehenden Vertrags zur Betriebsrente, der bei deinem alten Arbeitgeber unterzeichnet wurde, passieren oder durch eine Übertragung in ein anderes Versorgungssystem. Sprich rechtzeitig mit deinem neuen und alten Arbeitgeber über den Wechsel, um keine Frist zu versäumen und notwendige Unterlagen fristgerecht zusammenzutragen.
Betriebsrente: Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die klassische betriebliche Altersvorsorge gibt es in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren. Dahinter verbirgt sich die Idee, finanziell für das Alter vorzusorgen. Es wird Vermögen angespart, das später als Rente ausbezahlt wird.
Nimmst du als Arbeitnehmer Beiträge aus deinem Bruttogehalt und zahlst diese in eine Rentenversicherung ein, die dein Chef für dich abgeschlossen hat, spricht man von betrieblicher Altersvorsorge, kurz bAV. Du zahlst keine Steuern auf die Beiträge. Auch die Sozialversicherungsabgaben entfallen bei diesem Konzept.
In der Regel erhältst du im Alter die gesetzliche Rente. Um einer möglichen Rentenlücke entgegenzuwirken, kannst du dich unter anderem mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich absichern.
Wie kann ich bei einem Jobwechsel meine Betriebsrente aufrechterhalten?
Wechselst du deinen Job, solltest du darauf achten, dass deine betriebliche Altersversorgung weitergeführt wird. Das Thema solltest du daher frühzeitig mit deinem neuen Arbeitgeber klären. Dieser kann beispielsweise den bestehenden Vertrag weiterführen.
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Er ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Weiterführung funktioniert. Klappt es nicht oder verschlechtern sich die Bedingungen, kannst du deinen Vertrag beispielsweise ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. Der Anspruch auf deine Leistung bleibt jedenfalls erhalten.