Rechte und Pflichten bei Betriebsrente: So sicherst du sie dir bei einem Jobwechsel

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Beim Wechsel des Arbeitsplatzes bleibt die Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Erfahre, worauf es ankommt und welche Schritte zu beachten sind, damit die Vorsorge nicht ins Stocken gerät.

Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, bieten Arbeitgeber teils eine betriebliche Altersvorsorge beziehungsweise Betriebsrente an. Wechselst du deinen Job, solltest du darauf achten, dass diese von deinem neuen Arbeitgeber weitergeführt wird.

Das kann entweder durch die Fortführung deines bestehenden Vertrags zur Betriebsrente, der bei deinem alten Arbeitgeber unterzeichnet wurde, passieren oder durch eine Übertragung in ein anderes Versorgungssystem. Sprich rechtzeitig mit deinem neuen und alten Arbeitgeber über den Wechsel, um keine Frist zu versäumen und notwendige Unterlagen fristgerecht zusammenzutragen.

Betriebsrente: Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die klassische betriebliche Altersvorsorge gibt es in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren. Dahinter verbirgt sich die Idee, finanziell für das Alter vorzusorgen. Es wird Vermögen angespart, das später als Rente ausbezahlt wird. 

Nimmst du als Arbeitnehmer Beiträge aus deinem Bruttogehalt und zahlst diese in eine Rentenversicherung ein, die dein Chef für dich abgeschlossen hat, spricht man von betrieblicher Altersvorsorge, kurz bAV. Du zahlst keine Steuern auf die Beiträge. Auch die Sozialversicherungsabgaben entfallen bei diesem Konzept.

In der Regel erhältst du im Alter die gesetzliche Rente. Um einer möglichen Rentenlücke entgegenzuwirken, kannst du dich unter anderem mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich absichern.

Wie kann ich bei einem Jobwechsel meine Betriebsrente aufrechterhalten?

Wechselst du deinen Job, solltest du darauf achten, dass deine betriebliche Altersversorgung weitergeführt wird. Das Thema solltest du daher frühzeitig mit deinem neuen Arbeitgeber klären. Dieser kann beispielsweise den bestehenden Vertrag weiterführen.

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Er ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Weiterführung funktioniert. Klappt es nicht oder verschlechtern sich die Bedingungen, kannst du deinen Vertrag beispielsweise ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. Der Anspruch auf deine Leistung bleibt jedenfalls erhalten.

Eine Alternative besteht darin, das bereits aufgebaute Kapital in das Versorgungssystem deines neuen Unternehmens zu übertragen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein anderer Anbieter deinen Vertrag fortführt. In diesem Fall solltest du etwaige Konditionsänderungen prüfen.

Was muss ich bei einem Jobwechsel bezüglich meiner Betriebsrente beachten?

Ausgangspunkt ist, dass du dein Arbeitsverhältnis beendet hast. Als ehemaliger Mitarbeiter hast du das Recht, die Höhe deiner Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zu erfahren. Mit dieser Information kannst du einer Konditionsverschlechterung bei einem neuen Arbeitgeber vorbeugen.

Bitte beachte, dass du nach der Kündigung nur ein Jahr Zeit hast, um deinen Vertrag zu übertragen. Deinen Übertragungswunsch solltest du mit deinem neuen und alten Arbeitgeber rechtzeitig besprechen. Dann kannst du alle notwendigen Unterlagen fristgerecht zusammentragen.

In jedem Fall hast du einen Rechtsanspruch darauf, dass das Versorgungskapital bei einem Arbeitsplatzwechsel übertragen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob deine betriebliche Altersversorgung aus einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds stammt. Ob du deinen Vertrag in das neue Unternehmen übertragen kannst oder ob es dort neue Modelle zur betrieblichen Altersversorgung gibt, erfährst du von deinen neuen Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat.

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