Mehr Kontrolle über unser Geld durch die Banken - Überweisungen im Visier
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 09. März 2026
Banken dürfen mit der neuen Regelung viel häufiger Nachfragen stellen.
Auf mehr Kontrolle durch seine Bank muss man sich seit März bei Überweisungen einstellen. Banken können und müssen deutlich häufiger Rückfragen stellen. Grund dafür ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV).
Laut der Schufa Holding müssen Banken, Finanzdienstleister und Händler aufgrund der neuen Richtlinie Verdachtsfälle elektronisch und standardisiert an die Financial Intelligence Unit melden.
Geldwäschemeldeverordnung und Geldwäschegesetz - was steckt dahinter?
Dazu heißt es unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK): "Mit Inkrafttreten am 1. März 2026 schafft die Geldwäschemeldeverordnung bundeseinheitliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz". Geregelt werden:
- die technische Form der Meldung (XML-Format, strukturierte Felder)
- die Pflichtangaben wie Aktenzeichen, Meldegründe, beteiligte Personen, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionsdetails
- Zusatzangaben bei der Transaktion mit Kryptowerten, Immobilien oder SWIFT-Verfahren,
- die Möglichkeit alternativer Übermittlungswege bei technischen Problemen.
Was prüfen Banken durch die neue Verordnung?
Bankkunden selbst haben laut chip.de durch die neue Verordnung keine zusätzlichen Verpflichtungen. Sie müssen sich demnach nur auf mögliche Nachfragen einstellen. Eine Bank darf in Zukunft einfach bestimmte Vorgänge intensiver als bisher prüfen und damit ihre internen Bewertungssysteme auf den aktuellen Stand bringen. Was wird geprüft? Dazu heißt es im Bericht:
- größere Geldeingänge
- ungewöhnliche Überweisungen
- häufige Bareinzahlungen
- internationale Transaktionen
- unklare Verwendungszwecke
Gibt es von der Bank eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu einem verdächtigen Vorgang, dann werden Kunden darüber nicht benachrichtigt.