Urlaub mit dem Auto: Da passiert es schnell, dass der fahrbare Untersatz zu voll gepackt ist. Wenn das Fahrzeug überladen wird, drohen teure Strafen und ein Bußgeld.
Einfach so viel mitnehmen, wie ins Auto passt, und den Rest im Anhänger verstauen? Das ist zwar bequem, aber keine gute Idee. Wer sorglos alles in den Kofferraum, aufs Dach und in den Hänger packt, hat schnell zu viel geladen. Beim Umzug, nach dem Baumarktbesuch oder beim Transport von Pflanzen und Gartenzubehör – wer im Auto oder mit Anhänger (aber auch mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen) unterwegs ist, sollte unbedingt auf das Gewicht achten und die Ladung gut sichern. Was bei der Zuladung zu beachten ist, hat der ADAC in seinem Servicetipp erläutert.
Zulässiges Gesamtgewicht unbedingt beachten
Egal, ob Pkw oder Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobil: Das zulässige Gesamtgewicht darfst du nicht überschreiten. Der Hintergrund für diese gesetzliche Regelung in der StVZO (§ 34 Achslast und Gesamtgewicht) ist einfach erklärt: Ist die Gesamtmasse zu schwer, hat das großen Einfluss auf das Fahrverhalten. Zu viel Ladung oder gar Überladung sind gefährlich, da dadurch die Fahrdynamik negativ beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht wird.
Der Bremsweg verlängert sich, Ausweichmanöver sind langsamer und brauchen mehr Raum, die Schleudergefahr steigt. Mit Dachbox,Fahrradträger für die Anhängerkupplung und einem vollgepackten Kofferraum ist dein Auto schneller überladen als du denkst. Aus vielen ADAC-Autotests weiß der Club, dass die maximale Zuladung, auch bei vielen neueren Fahrzeugen, oft weniger als 500 Kilogramm beträgt.
Wer wissen möchte, wie viel sein Auto zuladen kann, muss einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)werfen. Unter F findest du das zulässige Gesamtgewicht und unter G das Leergewicht – die Differenz ergibt die Zuladung.
Die Belastung verteilt sich nicht gleichmäßig auf beide Achsen
Doch nicht nur das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend. Auch die maximale Belastung der Vorder- und Hinterachse musst du beachten. Die Achslast findest du als Autofahrender ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter 8.1 (Vorderachse) und 8.2 (Hinterachse).
Eine Belastung im Auto verteilt sich nicht gleichmäßig auf beide Achsen. Die Ladung im Kofferraum schlägt eher auf der Hinterachse zu Buche, auch das Gewicht des Fahrers wirkt zu 55 % auf die Hinter- und nur zu 45 % auf die Vorderachse.
Noch deutlicher sieht die ungleiche Gewichtsverteilung bei einem Fahrradträger mit Fahrrädern auf der Anhängerkupplung aus. Da dieser hinter der Achse angebracht ist, setzt eine Hebelwirkung ein und das Fahrzeug wird vorne leichter und auf der hinteren Achse umso schwerer. Eine Stützlast eines Anhängers von beispielsweise 75 Kilo am Heck belastet die Vorderachse mit 34 und die Hinterachse mit 109 Kilo, hat der ADAC berechnet.
Ergebnis: Das zulässige Gesamtgewicht ist um 51 Kilogramm (Überladung) überschritten.
Bußgelder bis zu 263,50 Euro
Im Ernstfall kann das Auto trotz Elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP) ins Schlingern geraten. Nicht ohne Grund verhängt die Polizei bei einer Überladung von über 30 % ein Bußgeld von bis zu 263,50 Euro und einen Straf-Punkt in Flensburg. Für die Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) zahlst du als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter laut Bußgeldkatalog folgende Strafen:
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 5 %
Bußgeld: 38,50 Euro
Keinen Punkt in Flensburg
Fahrverbot: Nein
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 10 %
Bußgeld: 58,50 Euro
Keinen Punkt in Flensburg
Fahrverbot: Nein
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 15 %
Bußgeld: 63,50 Euro
Keinen Punkt in Flensburg
Fahrverbot: Nein
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 20 %
Bußgeld: 123,50 Euro
Punkte in Flensburg: 1 Punkt
Fahrverbot: Nein
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 25 %
Bußgeld: 168,50 Euro
Punkte in Flensburg: 1 Punkt
Fahrverbot: Nein
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 30 %
Bußgeld: 263,50 Euro
Punkte in Flensburg: 1 Punkt
Fahrverbot: Nein
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025.
Bußgelder im Ausland
Im Ausland kann das Bußgeld sogar noch viel drastischer sein, wie es im Blog Euro-Campings.eu heißt. In einigen Ländern darfst du sogar erst weiterfahren, wenn das Gewicht durch Ausladen wieder stimmt.
Reiseland: Frankreich
Bußgeld: 90 bis 750 Euro
Reiseland: Italien
Bußgeld: 60 bis 1.700 Euro
Reiseland: Niederlande
Bußgeld: 130 bis 850 Euro
Reiseland: Spanien
Bußgeld: 300 bis 4.600 Euro
Reiseland: Schweiz
Bußgeld: 80 bis 170 Euro
Reiseland: Österreich
Bußgeld: 36 bis 2.180 Euro
Reiseland: Kroatien
Bußgeld: mindestens 40 Euro
Aber wie stellst du fest, dass dein Fahrzeug überladen ist? "Ein erstes Indiz kann das zu starke Einsinken der Federn sein. Ob das Fahrzeug wirklich überladen ist, lässt sich letztlich nur durch Wiegen mitsamt Beladung und Insassen feststellen", sagt Fahrzeugexperte Christian Heinz vom TÜV Thüringen dem Preisvergleichsportal Verivox.
Anschaffung einer Radlastwaage kann ich lohnen
Das Gewicht eines beladenen Autos "trocken" hochzurechnen, ist schwierig. Das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslasten kannst du in einigen ADAC-Prüfzentren wiegen lassen. Auch Gemeinden, Wertstoffhöfe oder Baustoffhandlungen haben oftmals eine öffentlich zugängliche Fahrzeug-Waage. Sehr oft gibt es sie allerdings nicht. Wer weiß, dass er oftmals viel zulädt, für den kann die Anschaffung einer Radlastwaage (Preis: ca. 108 bis 1.500 Euro) sinnvoll sein.
Für die Sicherheit entscheidend ist eine günstige Gewichtsverteilung. Schwere Gegenstände gehören möglichst weit nach unten – am besten in den Kofferraum oder den Fußraum. Damit nichts verrutscht, solltest du Spanngurte oder Antirutschmatten verwenden.
Zerbrechliche Dinge wie Glasflaschen oder Vasen solltest du besser nicht offen im Innenraum transportieren. Bei einem Unfall droht Verletzungsgefahr durch scharfe Splitter. Sicherer ist es, wenn du empfindliche Gegenstände gepolstert in Kartons verpackst oder in Decken einwickelst.
Crashtests zeigen: Ungesicherte Ladung ist gefährlich
Bei Fahrten bis zu 100 Kilometern darf die Ladung bis zu drei Meter über das Heck hinausragen, bei längeren Strecken maximal 1,5 Meter.
Ab einem Überstand von mehr als einem Meter gibt es eine Kennzeichnungspflicht – zum Beispiel mit einer roten Fahne. Die kannst du auch bereits bei einem Überstand von weniger als einem Meter anbringen.
Bei Dunkelheit sind zusätzlich ein rotes Licht und ein Rückstrahler vorgeschrieben.
Nach vorn darf die Ladung grundsätzlich nicht hinausragen. Eine Ausnahme gilt jedoch ab einer Ladungshöhe von 2,5 Metern – hier sind bis zu 50 Zentimeter erlaubt.
Wenn der Platz im Pkw nicht reicht, kannst du auf einen Anhänger zurückgreifen. Doch auch hier gilt: Falsche Beladung kann gefährlich sein. Der ADAC hat Brems- und Ausweichtests mit Anhängern durchgeführt. Diese zeigen, dass ein falsch beladenes Gespann schnell ins Schleudern gerät oder sogar umkippt.
Schwere Lasten sollten daher leicht vor der Achse des Anhängers platziert sein. Es ist zu empfehlen, die maximal zulässige Stützlast auszuschöpfen, das sorgt für eine gute Straßenlage und stabile Bremswirkung. Auch beim Anhänger ist die Ladung so zu sichern, dass sie nicht verrutscht, umfällt,herunterfällt oder unnötigen Lärm verursacht – am besten mit Spanngurten.
Artikel enthält Affiliate Links
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Einkaufswagen-Symbol beziehungsweise einem Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.