Auto für den Urlaub überladen: So hoch sind die Strafen und Bußgelder in Europa

4 Min

Urlaub mit dem Auto: Da passiert es schnell, dass der fahrbare Untersatz zu voll gepackt ist. Wenn das Fahrzeug überladen wird, drohen teure Strafen und ein Bußgeld.

Einfach so viel mitnehmen, wie ins Auto passt, und den Rest im Anhänger verstauen? Das ist zwar bequem, aber keine gute Idee. Wer sorglos alles in den Kofferraum, aufs Dach und in den Hänger packt, hat schnell zu viel geladen. Beim Umzug, nach dem Baumarktbesuch oder beim Transport von Pflanzen und Gartenzubehör – wer im Auto oder mit Anhänger (aber auch mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen) unterwegs ist, sollte unbedingt auf das Gewicht achten und die Ladung gut sichern. Was bei der Zuladung zu beachten ist, hat der ADAC in seinem Servicetipp erläutert.

Zulässiges Gesamtgewicht unbedingt beachten

Egal, ob Pkw oder Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobil: Das zulässige Gesamtgewicht darfst du nicht überschreiten. Der Hintergrund für diese gesetzliche Regelung in der StVZO (§ 34 Achslast und Gesamtgewicht) ist einfach erklärt: Ist die Gesamtmasse zu schwer, hat das großen Einfluss auf das Fahrverhalten. Zu viel Ladung oder gar Überladung sind gefährlich, da dadurch die Fahrdynamik negativ beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht wird.

Der Bremsweg verlängert sich, Ausweichmanöver sind langsamer und brauchen mehr Raum, die Schleudergefahr steigt. Mit Dachbox, Fahrradträger für die Anhängerkupplung und einem vollgepackten Kofferraum ist dein Auto schneller überladen als du denkst. Aus vielen ADAC-Autotests weiß der Club, dass die maximale Zuladung, auch bei vielen neueren Fahrzeugen, oft weniger als 500 Kilogramm beträgt.

Wer wissen möchte, wie viel sein Auto zuladen kann, muss einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werfen. Unter F findest du das zulässige Gesamtgewicht und unter G das Leergewicht – die Differenz ergibt die Zuladung.

Die Belastung verteilt sich nicht gleichmäßig auf beide Achsen

Doch nicht nur das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend. Auch die maximale Belastung der Vorder- und Hinterachse musst du beachten. Die Achslast findest du als Autofahrender ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter 8.1 (Vorderachse) und 8.2 (Hinterachse).

Amazon-Bestseller: OOONO CO-Driver NO2 [Neues Modell 2024] - Warnt vor Blitzern und Gefahrenstellen

Eine Belastung im Auto verteilt sich nicht gleichmäßig auf beide Achsen. Die Ladung im Kofferraum schlägt eher auf der Hinterachse zu Buche, auch das Gewicht des Fahrers wirkt zu 55 % auf die Hinter- und nur zu 45 % auf die Vorderachse.

Noch deutlicher sieht die ungleiche Gewichtsverteilung bei einem Fahrradträger mit Fahrrädern auf der Anhängerkupplung aus. Da dieser hinter der Achse angebracht ist, setzt eine Hebelwirkung ein und das Fahrzeug wird vorne leichter und auf der hinteren Achse umso schwerer. Eine Stützlast eines Anhängers von beispielsweise 75 Kilo am Heck belastet die Vorderachse mit 34 und die Hinterachse mit 109 Kilo, hat der ADAC berechnet.

Die Beispiel-Rechnung des ADAC

Wie schnell ein Auto überladen ist, zeigt folgende Beispiel-Rechnung des ADAC:

  • Leergewicht des PKW: 1.286 Kilogramm
  • Zusatzausstattung: 20 Kilogramm
  • Anhängerkupplung: 20 Kilogramm
  • Ein Beifahrer: 75 Kilogramm
  • Zwei Kinder mit Kindersitz: 90 Kilogramm
  • Fahrradheckträger mit zwei Bikes: 40 Kilogramm
  • Stützlast Anhänger: 75 Kilogramm
  • Dachkoffer voll bepackt: 70 Kilogramm
  • Campingzubehör, Lebensmittel, Getränke, Gepäck: 150 Kilogramm
  • Maximales zulässiges Gesamtgewicht: 1.725 Kilogramm

Ergebnis: Das zulässige Gesamtgewicht ist um 51 Kilogramm (Überladung) überschritten.

Bußgelder bis zu 263,50 Euro

Im Ernstfall kann das Auto trotz Elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP) ins Schlingern geraten. Nicht ohne Grund verhängt die Polizei bei einer Überladung von über 30 % ein Bußgeld von bis zu 263,50 Euro und einen Straf-Punkt in Flensburg. Für die Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) zahlst du als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter laut Bußgeldkatalog folgende Strafen:                                  

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 5 %
  • Bußgeld: 38,50 Euro
  • Keinen Punkt in Flensburg
  • Fahrverbot: Nein

 

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 10 %                
  • Bußgeld: 58,50 Euro
  • Keinen Punkt in Flensburg
  • Fahrverbot: Nein

 

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 15 %                
  • Bußgeld: 63,50 Euro
  • Keinen Punkt in Flensburg
  • Fahrverbot: Nein

 

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 20 %                
  • Bußgeld: 123,50 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt
  • Fahrverbot: Nein

 

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 25 %                
  • Bußgeld: 168,50 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt
  • Fahrverbot: Nein

 

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um über 30 %                
  • Bußgeld: 263,50 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt
  • Fahrverbot: Nein

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025.

Bußgelder im Ausland

Im Ausland kann das Bußgeld sogar noch viel drastischer sein, wie es im Blog Euro-Campings.eu heißt. In einigen Ländern darfst du sogar erst weiterfahren, wenn das Gewicht durch Ausladen wieder stimmt.

  • Reiseland: Frankreich              
  • Bußgeld: 90 bis 750 Euro

 

  • Reiseland: Italien        
  • Bußgeld: 60 bis 1.700 Euro

 

  • Reiseland: Niederlande          
  • Bußgeld: 130 bis 850 Euro

 

  • Reiseland: Spanien  
  • Bußgeld: 300 bis 4.600 Euro

 

  • Reiseland: Schweiz  
  • Bußgeld: 80 bis 170 Euro

 

  • Reiseland: Österreich            
  • Bußgeld: 36 bis 2.180 Euro

 

  • Reiseland: Kroatien
  • Bußgeld: mindestens 40 Euro

Aber wie stellst du fest, dass dein Fahrzeug überladen ist? "Ein erstes Indiz kann das zu starke Einsinken der Federn sein. Ob das Fahrzeug wirklich überladen ist, lässt sich letztlich nur durch Wiegen mitsamt Beladung und Insassen feststellen", sagt Fahrzeugexperte Christian Heinz vom TÜV Thüringen dem Preisvergleichsportal Verivox.

Anschaffung einer Radlastwaage kann ich lohnen

Das Gewicht eines beladenen Autos "trocken" hochzurechnen, ist schwierig. Das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslasten kannst du in einigen ADAC-Prüfzentren wiegen lassen. Auch Gemeinden, Wertstoffhöfe oder Baustoffhandlungen haben oftmals eine öffentlich zugängliche Fahrzeug-Waage. Sehr oft gibt es sie allerdings nicht. Wer weiß, dass er oftmals viel zulädt, für den kann die Anschaffung einer Radlastwaage (Preis: ca. 108 bis 1.500 Euro) sinnvoll sein. 

Die KFZ Versicherung von CosmosDirekt: Bis zu 40% sparen, 3 Schäden frei, mit Wechselservice*.

Für die Sicherheit entscheidend ist eine günstige Gewichtsverteilung. Schwere Gegenstände gehören möglichst weit nach unten – am besten in den Kofferraum oder den Fußraum. Damit nichts verrutscht, solltest du Spanngurte oder Antirutschmatten verwenden.

Zerbrechliche Dinge wie Glasflaschen oder Vasen solltest du besser nicht offen im Innenraum transportieren. Bei einem Unfall droht Verletzungsgefahr durch scharfe Splitter. Sicherer ist es, wenn du empfindliche Gegenstände gepolstert in Kartons verpackst oder in Decken einwickelst.

Crashtests zeigen: Ungesicherte Ladung ist gefährlich

Wer sein Gepäck oder die Einkäufe gedankenlos im Auto verstaut, lebt außerdem gefährlich. Das zeigen viele Crashtests des ADAC. Wer mit überstehender Ladung (§ 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO))  unterwegs ist, muss folgende Vorschriften beachten:

  • Bei Fahrten bis zu 100 Kilometern darf die Ladung bis zu drei Meter über das Heck hinausragen, bei längeren Strecken maximal 1,5 Meter.
  • Ab einem Überstand von mehr als einem Meter gibt es eine Kennzeichnungspflicht – zum Beispiel mit einer roten Fahne. Die kannst du auch bereits bei einem Überstand von weniger als einem Meter anbringen.
  • Bei Dunkelheit sind zusätzlich ein rotes Licht und ein Rückstrahler vorgeschrieben.
  • Nach vorn darf die Ladung grundsätzlich nicht hinausragen. Eine Ausnahme gilt jedoch ab einer Ladungshöhe von 2,5 Metern – hier sind bis zu 50 Zentimeter erlaubt.

Wenn der Platz im Pkw nicht reicht, kannst du auf einen Anhänger zurückgreifen. Doch auch hier gilt: Falsche Beladung kann gefährlich sein. Der ADAC hat Brems- und Ausweichtests mit Anhängern durchgeführt. Diese zeigen, dass ein falsch beladenes Gespann schnell ins Schleudern gerät oder sogar umkippt.

Schwere Lasten sollten daher leicht vor der Achse des Anhängers platziert sein. Es ist zu empfehlen, die maximal zulässige Stützlast auszuschöpfen, das sorgt für eine gute Straßenlage und stabile Bremswirkung. Auch beim Anhänger ist die Ladung so zu sichern, dass sie nicht verrutscht, umfällt, herunterfällt oder unnötigen Lärm verursacht – am besten mit Spanngurten.

Artikel enthält Affiliate Links
Vorschaubild: © Pixel-Shot/AdobeStock