Druckartikel: Auslandskonten: Neue EU-Regeln ab 2027 – Das ändert sich für Banken

Auslandskonten: Neue EU-Regeln ab 2027 – Das ändert sich für Banken


Autor: Stefan Lutter

Deutschland, Dienstag, 20. Oktober 2026

Ab 2027 gelten strengere EU-Vorgaben für Auslandskonten. Drittstaatenbanken brauchen eine Zweigstelle in der EU – sonst droht das Aus für viele Konten.
Ein Sparkonto bei einer türkischen Bank, das Konto aus der Zeit als Pflegekraft in Zürich oder das britische Girokonto aus dem Studium: Für solche Verbindungen beginnt ab 2027 eine neue Ära. Ab dem 11. Januar 2027 tritt eine EU-Regelung in Kraft, die Banken aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stärker reguliert. Ein generelles Verbot besteht nicht, dennoch bestehen reale Risiken für bestimmte Konten.


Wer ein Sparkonto bei einer türkischen Bank, das Konto aus der Zeit als Pflegekraft in Zürich oder das britische Girokonto aus dem Studium besitzt, für den beginnt 2027 eine neue Zeitrechnung. Vom 11. Januar 2027 an greift eine Regel der Europäischen Union (EU), die Banken aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stärker in die Pflicht nimmt. Ein pauschales Verbot gibt es nicht, wohl aber echte Risiken für manches Konto. So hält der Berliner Kurier fest: "Für Kunden selbst bleibt ein Auslandskonto legal, denn die Pflichten treffen die Banken."

Neue EU-Regel für Auslandskonten 2027: Was die CRD VI für Banken bedeutet

Die Neuerung geht auf die sechste EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI – Capital Requirements Directive VI) zurück, die laut dem Amtsblatt der Europäischen Union am 19. Juni 2024 veröffentlicht wurde. Ihr Artikel 21c bestimmt, dass Drittstaatenunternehmen Kreditgeschäft, Einlagengeschäft und Garantiegeschäft nicht länger direkt anbieten dürfen, sondern nur über eine im jeweiligen Mitgliedstaat ansässige Zweigstelle, wie die Deutsche Bundesbank als Zentralbank der Bundesrepublik erläutert. Privatkunden trifft vor allem das Einlagengeschäft, also jedes Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonto.

Ein Beispiel für ein Institut aus Großbritannien ist die in London ansässige Neobank Revolut, die seit der Saison 2026 Titelpartner des Audi-F1-Teams ist. Über das Tagesgeldangebot mit 4,25 Prozent Zinsen hatten wir kürzlich berichtet. Umgesetzt wird die Vorgabe in Deutschland durch die Paragrafen 53c ff. des Kreditwesengesetzes (KWG), in wesentlichen Teilen gelten sie seit dem 1. April 2026. Betroffen sind laut dem Regionalportal Ruhr24 etwa Institute aus der Schweiz, Großbritannien, den USA oder der Türkei, während Banken aus EU-Staaten und aus Ländern wie Norwegen oder Liechtenstein unberührt bleiben.

Der Kreis der betroffenen Standorte ist weit gefasst: Dem Verbraucher- und Technikportal Inside Digital zufolge zählen auch Dubai und Singapur dazu. Bei den Geschäftsarten gilt eine Abstufung. Das Einlagengeschäft ist für jedes Drittstaatenunternehmen erfasst, das Kredit- und Garantiegeschäft im Wesentlichen nur für Unternehmen, die nach EU-Maßstäben als Kreditinstitute gälten, wie die Plattform Altii, die sich an Family Offices und Vermögensverwalter richtet, darlegt.

Zweigstelle als Kostenfaktor: Warum kleinere Privatbanken EU-Kunden abgeben

Eine eigene Zweigstelle kommt teuer. Nach Angaben von Ruhr24 verlangt die Aufsicht von der Zweigstelle Mindestanforderungen an Kapital und Liquidität, mindestens zwei Geschäftsleiter vor Ort und regelmäßige Berichte; je nach Risikoprofil stuft sie das Haus in Klasse eins oder zwei ein.

Konkret wird das Gesetz beim Kapital. Gemäß Paragraf 53ce KWG, nachzulesen auf dem Rechtsportal Gesetze im Internet des Bundesjustizministeriums, sind mindestens fünf Millionen Euro in der Risikoklasse zwei und mindestens zehn Millionen Euro in der Risikoklasse eins vorzuhalten. Hinterlegt wird das Geld auf einem Abwicklungskonto. Zugelassen wird die Zweigstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Außerdem ist der Geltungsbereich begrenzt: "Drittstaatenzweigstellen erhalten ausdrücklich keinen Europäischen Pass", betont die Anwaltskanzlei Winheller. Eine Zulassung für Deutschland gilt also nur hierzulande. Große Bankengruppen können ihre deutschen Kunden stattdessen in eine EU-Tochter überführen. Kleinere Privatbanken geben ihre EU-Kunden eher ab, weil sich eine Zweigstelle für wenige hundert Kunden nicht rechnet, so der Kontoanbieter FreedomBanking Plus.

Stichtage für Auslandskonten 2026 und 2027 im Überblick

Stichtag für den Bestandsschutz ist der 11. Juli 2026. Verträge, die davor zustande kamen, genießen dem Berliner Kurier zufolge Bestandsschutz, solange sie sich nicht wesentlich ändern; wer einen Kredit verlängert oder den Rahmen erhöht, riskiert eine neue Prüfung durch die Aufsicht. Ein Freibrief ist das nicht: Die Bank darf weitermachen, muss es aber nicht, und eine Kündigung bleibt möglich. Bei deutschen Girokonten gilt für eine Kündigung durch die Bank in der Regel eine Frist von zwei Monaten; welche Gebühren Banken verlangen dürfen und wann sie Konten kündigen können, ist ohnehin ein eigenes Thema.

In Deutschland fehlt sogar eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wie die Wirtschaftskanzlei CMS anmerkt. Lediglich die Gesetzesbegründung erkennt Bestandsschutzrechte für bis Juli 2026 bestehende Vertragsbeziehungen an. Konten, die danach eröffnet wurden oder noch eröffnet werden, sind ab Januar angreifbar, denn Artikel 21c erfasst nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung einer Tätigkeit. Die Kanzlei Debevoise & Plimpton sieht den Einschnitt hierzulande dagegen kleiner, da die BaFin grenzüberschreitendes Bankgeschäft schon bisher streng reguliert.

Für den deutschen Markt liegt der eigentliche Umbruch nach Einschätzung von Altii im Ende der bisherigen Freistellungspraxis. Nach Paragraf zwei Absatz fünf KWG konnte die BaFin Institute aus Drittstaaten im Einzelfall von der deutschen Erlaubnispflicht ausnehmen, sofern die Aufsicht im Herkunftsland ausreichte. Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • 11. Juli 2026: Stichtag für den Bestandsschutz bestehender Verträge
  • 10. Januar 2027: Frist für die Re-Lizenzierung bestehender Zweigstellen
  • 11. Januar 2027: Die Zweigstellenpflicht wird wirksam

Reverse Solicitation und Grenzgänger: Konten auf eigene Initiative des Kunden

Ein Ausweg bleibt jedoch offen: Wendet sich ein Kunde ausschließlich aus eigenem Antrieb an eine Bank, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Das Gesetz setzt diese sogenannte Reverse Solicitation zwar nicht ausdrücklich um, doch so sieht es die CMS: "Reverse Solicitation und ihre allgemeinen Grundsätze sind jedoch anerkannt und ergeben sich aus der langjährigen Verwaltungspraxis der BaFin." Die Bank darf den Kunden zuvor weder beworben noch angesprochen haben und muss dies nachweisen, wie Ruhr24 berichtet. Manche Institute lehnen Anfragen aus Deutschland deshalb vorsorglich ab.

Wie wenig offene Werbung mit dieser Ausnahme zusammenpasst, zeigt der Blick auf Grenzgänger. Dem Schweizer Bundesamt für Statistik zufolge wohnen rund 16 Prozent der etwa 413.000 Grenzgänger in der Schweiz (Stand Ende März 2026) in Deutschland, das sind rund 67.000 Menschen. Schweizer Banken werben offen mit Konten für diese Gruppe, berichtet Inside Digital; wie die Häuser damit umgehen, ist noch offen.

Für Konten in der Türkei ergibt sich dagegen meist wenig Veränderung: Bestehende Konten bleiben grundsätzlich bestehen, wer im Urlaub selbst eine Filiale aufsucht, handelt aus eigener Initiative, und die deutschen Töchter der Ziraat Bank und der Isbank besitzen bereits eine deutsche Zulassung.

Auslandskonto behalten: Wohnsitz, Ausnahmen und Alternativen im Überblick

Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU fallen aus dem Anwendungsbereich der Regel heraus. Maßgeblich ist die Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay ist nicht betroffen, ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon, und ein Zweitpass ändert daran nichts, wie FreedomBanking Plus berichtet. Als Zielländer nennt der Anbieter die Philippinen, Paraguay, Panama und Mexiko; auch ein Wohnsitz in der Schweiz führt aus dem Anwendungsbereich. Zypern, Portugal oder Spanien gelten bankseitig wie Deutschland, für Österreich ergibt sich dasselbe.

Allein eine Adresse reicht dagegen nicht aus. Die Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist rechtlich verbindlich. Eine falsche Angabe gilt in vielen Rechtsordnungen als eigener Straftatbestand, und das Risiko trägt der Kontoinhaber. Weitere Möglichkeiten zum Behalten von Auslandskonten:

  • Konten bei Instituten in Liechtenstein, Norwegen oder Island, die europäische Passrechte besitzen. Ein Konto in Liechtenstein beginnt laut FreedomBanking Plus meist bei 100.000 Schweizer Franken und unterliegt europäischen Abwicklungsregeln.
  • Konten einer Gesellschaft außerhalb der EU, etwa einer US-amerikanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC – Limited Liability Company). Steuerlich bleibt eine von Deutschland aus geleitete Gesellschaft jedoch in Deutschland steuerpflichtig.
  • Reine Wertpapierdienstleistungen, die der Finanzmarktrichtlinie (MiFID – Markets in Financial Instruments Directive) unterliegen und von Artikel 21c unberührt bleiben. Bei Verrechnungskonten kommt es nach Informationen von Altii darauf an, ob sie einer vom selben Institut erbrachten Wertpapierdienstleistung dienen.

Ob eine Bank betroffen ist, lässt sich laut inside digital in der Unternehmensdatenbank der BaFin klären. Banken aus der EU oder mit Tochter beziehungsweise Zweigstelle in Deutschland sind auf der sicheren Seite. Empfehlenswert sind außerdem folgende Schritte:

  • Bei Post vom Geldhaus schriftlich statt telefonisch nachfragen, ob das Konto nach dem 11. Januar 2027 weiterläuft.
  • Neue Anfragen schriftlich stellen: Wer so vorgeht, kann später belegen, von wem die Initiative ausging, so der Berliner Kurier.
  • Bei Rente oder Mieteinnahmen über das Konto ist eine Ausweichverbindung ratsam.

Auslandskonto auflösen: Zahlungen ohne gesetzlichen Kontowechselservice umstellen

Die gesetzliche Kontenwechselhilfe nach Paragraf 20 des Zahlungskontengesetzes (ZKG), die seit dem 18. September 2016 gilt, greift beim Wechsel von einem Auslandskonto nicht. Sie setzt voraus, dass beide Zahlungsdienstleister in Deutschland ansässig sind, dass das Konto überwiegend privat genutzt wird und dass beide Konten in derselben Währung geführt werden. Wer ein Auslandskonto auflöst, muss die laufenden Zahlungen deshalb selbst umstellen. Viele Zahlungsdienstleister bieten jedoch freiwillig Unterstützung an, die nicht den strengen Vorgaben des ZKG unterliegt, etwa zu Bearbeitungsfristen. Es lohnt sich, bei der neuen Bank danach zu fragen.

Zu den Zahlungen, die umgestellt werden sollten, gehören Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßige Zahlungseingänge wie Gehalt oder Rente. Bevor das alte Konto gekündigt wird, sollte das neue Konto bereits eröffnet sein. Außerdem empfiehlt es sich, Kontoauszüge und Abrechnungen vor der Schließung herunterzuladen und zu sichern, denn nach der Auflösung kann der Zugang entfallen und spätere Anfertigungen können mit hohen Gebühren verbunden sein. Wer die Umstellung vor der Schließung abschließt, vermeidet Zahlungslücken.

Auslandskonto 2027: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Kein pauschales Verbot für Auslandskonten ab 2027

Ein generelles Verbot gibt es nicht. Die Pflichten treffen die Banken, nicht die Kontoinhaber, doch Drittstaatenbanken benötigen ab dem 11. Januar 2027 eine Zweigstelle im jeweiligen Land.

Bestandsschutz für bestehende Auslandskonten

Bestehende Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz, eine Kündigung durch die Bank bleibt aber möglich.

Neueröffnung eines Auslandskontos nach dem Stichtag

Eine Neueröffnung ist möglich, sofern der Kunde die Initiative ergreift und die Bank ihn zuvor nicht angesprochen hat; manche Institute lehnen deutsche Anfragen dennoch ab.

Unabhängig von der Bankenregulierung bleibt der Fiskus im Spiel: Staaten haben Auslandskonten an deutsche Finanzämter gemeldet, und Kapitalerträge aus dem Ausland müssen Kontoinhaber selbst in der Steuererklärung angeben, da ausländische Institute sie nicht automatisch versteuern wie deutsche Banken. Auch können Überweisungen ins Ausland meldepflichtig sein; bei versäumter Meldung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Hinzu kommt, dass Banken seit März 2026 nach der neuen Geldwäschemeldeverordnung Überweisungen häufiger prüfen; Rückfragen zu internationalen Transaktionen, größeren Geldeingängen oder unklaren Verwendungszwecken sind dabei möglich.