Stichtage für Auslandskonten 2026 und 2027 im Überblick
Stichtag für den Bestandsschutz ist der 11. Juli 2026. Verträge, die davor zustande kamen, genießen dem Berliner Kurier zufolge Bestandsschutz, solange sie sich nicht wesentlich ändern; wer einen Kredit verlängert oder den Rahmen erhöht, riskiert eine neue Prüfung durch die Aufsicht. Ein Freibrief ist das nicht: Die Bank darf weitermachen, muss es aber nicht, und eine Kündigung bleibt möglich. Bei deutschen Girokonten gilt für eine Kündigung durch die Bank in der Regel eine Frist von zwei Monaten; welche Gebühren Banken verlangen dürfen und wann sie Konten kündigen können, ist ohnehin ein eigenes Thema.
In Deutschland fehlt sogar eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wie die Wirtschaftskanzlei CMS anmerkt. Lediglich die Gesetzesbegründung erkennt Bestandsschutzrechte für bis Juli 2026 bestehende Vertragsbeziehungen an. Konten, die danach eröffnet wurden oder noch eröffnet werden, sind ab Januar angreifbar, denn Artikel 21c erfasst nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung einer Tätigkeit. Die Kanzlei Debevoise & Plimpton sieht den Einschnitt hierzulande dagegen kleiner, da die BaFin grenzüberschreitendes Bankgeschäft schon bisher streng reguliert.
Für den deutschen Markt liegt der eigentliche Umbruch nach Einschätzung von Altii im Ende der bisherigen Freistellungspraxis. Nach Paragraf zwei Absatz fünf KWG konnte die BaFin Institute aus Drittstaaten im Einzelfall von der deutschen Erlaubnispflicht ausnehmen, sofern die Aufsicht im Herkunftsland ausreichte. Die wichtigsten Termine im Überblick:
- 11. Juli 2026: Stichtag für den Bestandsschutz bestehender Verträge
- 10. Januar 2027: Frist für die Re-Lizenzierung bestehender Zweigstellen
- 11. Januar 2027: Die Zweigstellenpflicht wird wirksam
Reverse Solicitation und Grenzgänger: Konten auf eigene Initiative des Kunden
Ein Ausweg bleibt jedoch offen: Wendet sich ein Kunde ausschließlich aus eigenem Antrieb an eine Bank, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Das Gesetz setzt diese sogenannte Reverse Solicitation zwar nicht ausdrücklich um, doch so sieht es die CMS: "Reverse Solicitation und ihre allgemeinen Grundsätze sind jedoch anerkannt und ergeben sich aus der langjährigen Verwaltungspraxis der BaFin." Die Bank darf den Kunden zuvor weder beworben noch angesprochen haben und muss dies nachweisen, wie Ruhr24 berichtet. Manche Institute lehnen Anfragen aus Deutschland deshalb vorsorglich ab.
Wie wenig offene Werbung mit dieser Ausnahme zusammenpasst, zeigt der Blick auf Grenzgänger. Dem Schweizer Bundesamt für Statistik zufolge wohnen rund 16 Prozent der etwa 413.000 Grenzgänger in der Schweiz (Stand Ende März 2026) in Deutschland, das sind rund 67.000 Menschen. Schweizer Banken werben offen mit Konten für diese Gruppe, berichtet Inside Digital; wie die Häuser damit umgehen, ist noch offen.
Für Konten in der Türkei ergibt sich dagegen meist wenig Veränderung: Bestehende Konten bleiben grundsätzlich bestehen, wer im Urlaub selbst eine Filiale aufsucht, handelt aus eigener Initiative, und die deutschen Töchter der Ziraat Bank und der Isbank besitzen bereits eine deutsche Zulassung.
Auslandskonto behalten: Wohnsitz, Ausnahmen und Alternativen im Überblick
Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU fallen aus dem Anwendungsbereich der Regel heraus. Maßgeblich ist die Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay ist nicht betroffen, ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon, und ein Zweitpass ändert daran nichts, wie FreedomBanking Plus berichtet. Als Zielländer nennt der Anbieter die Philippinen, Paraguay, Panama und Mexiko; auch ein Wohnsitz in der Schweiz führt aus dem Anwendungsbereich. Zypern, Portugal oder Spanien gelten bankseitig wie Deutschland, für Österreich ergibt sich dasselbe.
Allein eine Adresse reicht dagegen nicht aus. Die Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist rechtlich verbindlich. Eine falsche Angabe gilt in vielen Rechtsordnungen als eigener Straftatbestand, und das Risiko trägt der Kontoinhaber. Weitere Möglichkeiten zum Behalten von Auslandskonten:
- Konten bei Instituten in Liechtenstein, Norwegen oder Island, die europäische Passrechte besitzen. Ein Konto in Liechtenstein beginnt laut FreedomBanking Plus meist bei 100.000 Schweizer Franken und unterliegt europäischen Abwicklungsregeln.
- Konten einer Gesellschaft außerhalb der EU, etwa einer US-amerikanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC – Limited Liability Company). Steuerlich bleibt eine von Deutschland aus geleitete Gesellschaft jedoch in Deutschland steuerpflichtig.
- Reine Wertpapierdienstleistungen, die der Finanzmarktrichtlinie (MiFID – Markets in Financial Instruments Directive) unterliegen und von Artikel 21c unberührt bleiben. Bei Verrechnungskonten kommt es nach Informationen von Altii darauf an, ob sie einer vom selben Institut erbrachten Wertpapierdienstleistung dienen.
Ob eine Bank betroffen ist, lässt sich laut inside digital in der Unternehmensdatenbank der BaFin klären. Banken aus der EU oder mit Tochter beziehungsweise Zweigstelle in Deutschland sind auf der sicheren Seite. Empfehlenswert sind außerdem folgende Schritte:
- Bei Post vom Geldhaus schriftlich statt telefonisch nachfragen, ob das Konto nach dem 11. Januar 2027 weiterläuft.
- Neue Anfragen schriftlich stellen: Wer so vorgeht, kann später belegen, von wem die Initiative ausging, so der Berliner Kurier.
- Bei Rente oder Mieteinnahmen über das Konto ist eine Ausweichverbindung ratsam.
Auslandskonto auflösen: Zahlungen ohne gesetzlichen Kontowechselservice umstellen
Die gesetzliche Kontenwechselhilfe nach Paragraf 20 des Zahlungskontengesetzes (ZKG), die seit dem 18. September 2016 gilt, greift beim Wechsel von einem Auslandskonto nicht. Sie setzt voraus, dass beide Zahlungsdienstleister in Deutschland ansässig sind, dass das Konto überwiegend privat genutzt wird und dass beide Konten in derselben Währung geführt werden. Wer ein Auslandskonto auflöst, muss die laufenden Zahlungen deshalb selbst umstellen. Viele Zahlungsdienstleister bieten jedoch freiwillig Unterstützung an, die nicht den strengen Vorgaben des ZKG unterliegt, etwa zu Bearbeitungsfristen. Es lohnt sich, bei der neuen Bank danach zu fragen.
Zu den Zahlungen, die umgestellt werden sollten, gehören Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßige Zahlungseingänge wie Gehalt oder Rente. Bevor das alte Konto gekündigt wird, sollte das neue Konto bereits eröffnet sein. Außerdem empfiehlt es sich, Kontoauszüge und Abrechnungen vor der Schließung herunterzuladen und zu sichern, denn nach der Auflösung kann der Zugang entfallen und spätere Anfertigungen können mit hohen Gebühren verbunden sein. Wer die Umstellung vor der Schließung abschließt, vermeidet Zahlungslücken.
Auslandskonto 2027: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Kein pauschales Verbot für Auslandskonten ab 2027
Ein generelles Verbot gibt es nicht. Die Pflichten treffen die Banken, nicht die Kontoinhaber, doch Drittstaatenbanken benötigen ab dem 11. Januar 2027 eine Zweigstelle im jeweiligen Land.
Bestandsschutz für bestehende Auslandskonten
Bestehende Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz, eine Kündigung durch die Bank bleibt aber möglich.
Neueröffnung eines Auslandskontos nach dem Stichtag
Eine Neueröffnung ist möglich, sofern der Kunde die Initiative ergreift und die Bank ihn zuvor nicht angesprochen hat; manche Institute lehnen deutsche Anfragen dennoch ab.
Unabhängig von der Bankenregulierung bleibt der Fiskus im Spiel: Staaten haben Auslandskonten an deutsche Finanzämter gemeldet, und Kapitalerträge aus dem Ausland müssen Kontoinhaber selbst in der Steuererklärung angeben, da ausländische Institute sie nicht automatisch versteuern wie deutsche Banken. Auch können Überweisungen ins Ausland meldepflichtig sein; bei versäumter Meldung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Hinzu kommt, dass Banken seit März 2026 nach der neuen Geldwäschemeldeverordnung Überweisungen häufiger prüfen; Rückfragen zu internationalen Transaktionen, größeren Geldeingängen oder unklaren Verwendungszwecken sind dabei möglich.