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Auslandskonten bald verboten? Das müssen Deutsche ab 2027 beachten


Autor: Stefan Lutter

Deutschland, Mittwoch, 14. Oktober 2026

Ab 11. Januar 2027 greifen neue Regeln für Auslandskonten. Drittstaatenbanken brauchen eine Zweigstelle – oder müssen Kunden abgeben. Die Details.
Ein Auslandskonto in der Schweiz ist für Deutsche kein automatischer Kündigungsfall. Die EU-Vorgaben können ab 2027 aber beeinflussen, ob eine Drittstaatenbank Kunden mit Wohnsitz in Deutschland weiter bedient. (Symbolbild)


Ein Sparkonto bei einer türkischen Bank, das Konto aus der Zeit als Pflegekraft in Zürich, das britische Girokonto aus dem Studium: Für solche Verbindungen beginnt 2027 eine neue Zeitrechnung. Vom 11. Januar 2027 an greift eine Regel der Europäischen Union (EU), die Banken aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stärker in die Pflicht nimmt. Ein pauschales Verbot gibt es nicht, wohl aber echte Risiken für manches Konto. So hält der Berliner Kurier fest: "Für Kunden selbst bleibt ein Auslandskonto legal, denn die Pflichten treffen die Banken."

Auslandskonto ab 2027: Was die neue EU-Regel für Banken bedeutet

Hinter der Neuerung steckt die sechste EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI – Capital Requirements Directive VI), die laut dem Amtsblatt der Europäischen Union am 19. Juni 2024 veröffentlicht wurde. Ihr Artikel 21c bestimmt, dass Drittstaatenunternehmen Kreditgeschäft, Einlagengeschäft und Garantiegeschäft nicht länger direkt anbieten dürfen, sondern nur über eine im jeweiligen Mitgliedstaat ansässige Zweigstelle, wie die Deutsche Bundesbank als Zentralbank der Bundesrepublik erläutert. Privatkunden trifft vor allem das Einlagengeschäft, also jedes Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonto.

Die in London ansässige Neobank Revolut - als Audi Formel1 Sponsor bekannt - hat beispielsweise eine Berliner Niederlassung. Über das Tagesgeldangebot mit 4,25 Prozent Zinsen hatten wir kürzlich berichtet.

In Deutschland setzen die Paragrafen 53c folgende des Kreditwesengesetzes (KWG) die Vorgabe um, in wesentlichen Teilen gelten sie seit dem 1. April 2026. Betroffen sind laut dem Regionalportal Ruhr24 etwa Institute aus der Schweiz, Großbritannien, den USA oder der Türkei, während Banken aus EU-Staaten und aus Ländern wie Norwegen oder Liechtenstein unberührt bleiben.

Weit gespannt ist der Kreis der Standorte: Dem Verbraucher- und Technikportal Inside Digital zufolge zählen auch Dubai und Singapur dazu. Bei den Geschäftsarten gilt eine Abstufung. Das Einlagengeschäft ist für jedes Drittstaatenunternehmen erfasst, das Kredit- und Garantiegeschäft im Wesentlichen nur für Unternehmen, die nach EU-Maßstäben als Kreditinstitute gälten, wie die Plattform Altii, die sich an Family Offices und Vermögensverwalter richtet, darlegt.

Kleinere Privatbanken geben ihre EU-Kunden wohl eher ab

Eine eigene Filiale ist teuer. Nach Angaben von Ruhr24 verlangt die Aufsicht von der Zweigstelle Mindestanforderungen an Kapital und Liquidität, mindestens zwei Geschäftsleiter vor Ort und regelmäßige Berichte; je nach Risikoprofil stuft sie das Haus in Klasse eins oder zwei ein.

Beim Kapital wird das Gesetz konkret. Gemäß Paragraph 53ce KWG, nachzulesen auf dem Rechtsportal Gesetze im Internet des Bundesjustizministeriums, sind mindestens fünf Millionen Euro in der Risikoklasse zwei und mindestens zehn Millionen Euro in der Risikoklasse eins vorzuhalten. Hinterlegt wird das Geld auf einem Abwicklungskonto. Zugelassen wird die Zweigstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zudem bleibt der Radius klein: "Drittstaatenzweigstellen erhalten ausdrücklich keinen Europäischen Pass", betont die Anwaltskanzlei Winheller. Eine Zulassung für Deutschland gilt also nur hierzulande. Große Bankengruppen können ihre deutschen Kunden stattdessen in eine EU-Tochter überführen. Kleinere Privatbanken geben ihre EU-Kunden eher ab, weil sich eine Zweigstelle für wenige hundert Kunden nicht rechnet, so der Kontoanbieter FreedomBanking Plus.

Diese Termine sind wichtig

Als Stichtag gilt der 11. Juli 2026. Verträge, die davor zustande kamen, genießen dem Berliner Kurier zufolge Bestandsschutz, solange sie sich nicht wesentlich ändern; wer einen Kredit verlängert oder den Rahmen erhöht, riskiert eine neue Prüfung durch die Aufsicht. Ein Freibrief ist das nicht: Die Bank darf weitermachen, muss es aber nicht, und eine Kündigung bleibt möglich. Bei deutschen Girokonten gilt für eine Kündigung durch die Bank in der Regel eine Frist von zwei Monaten; welche Gebühren Banken verlangen dürfen und wann sie Konten kündigen können, ist ohnehin ein eigenes Thema.

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt in Deutschland sogar, wie die Wirtschaftskanzlei CMS anmerkt. Lediglich die Gesetzesbegründung erkennt Bestandsschutzrechte für bis Juli 2026 bestehende Vertragsbeziehungen an. Konten, die danach eröffnet wurden oder noch eröffnet werden, sind ab Januar angreifbar, denn Artikel 21c erfasst nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung einer Tätigkeit. Die Kanzlei Debevoise & Plimpton sieht den Einschnitt hierzulande dagegen kleiner, da die BaFin grenzüberschreitendes Bankgeschäft schon bisher streng reguliert.

Der eigentliche Umbruch liegt für den deutschen Markt nach Einschätzung von Altii im Ende der bisherigen Freistellungspraxis. Nach Paragraph zwei Absatz fünf KWG konnte die BaFin Institute aus Drittstaaten im Einzelfall von der deutschen Erlaubnispflicht ausnehmen, sofern die Aufsicht im Herkunftsland ausreichte. Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • 11. Juli 2026: Stichtag für den Bestandsschutz bestehender Verträge
  • 10. Januar 2027: Frist für die Re-Lizenzierung bestehender Zweigstellen
  • 11. Januar 2027: Die Zweigstellenpflicht wird wirksam

Was passiert mit Grenzgängern?

Eine Hintertür bleibt offen: Wendet sich ein Kunde ausschließlich aus eigenem Antrieb an eine Bank, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Das Gesetz setzt diese sogenannte Reverse Solicitation zwar nicht ausdrücklich um, doch so CMS: "Reverse Solicitation und ihre allgemeinen Grundsätze sind jedoch anerkannt und ergeben sich aus der langjährigen Verwaltungspraxis der BaFin." Die Bank darf den Kunden zuvor weder beworben noch angesprochen haben und muss dies nachweisen, wie Ruhr24 berichtet. Manche Institute lehnen Anfragen aus Deutschland deshalb vorsorglich ab.

Wie schlecht sich offene Werbung mit dieser Ausnahme verträgt, zeigt der Blick auf Grenzgänger. Dem Schweizer Bundesamt für Statistik zufolge wohnen rund 16 Prozent der etwa 413.000 Grenzgänger in der Schweiz in Deutschland, das sind rund 67.000 Menschen. Schweizer Banken werben offen mit Konten für diese Gruppe, berichtet Inside Digital; wie die Häuser damit umgehen, ist noch offen.

Bei Konten in der Türkei ändert sich dagegen meist wenig: Bestehende Konten bleiben grundsätzlich bestehen, wer im Urlaub selbst eine Filiale aufsucht, handelt aus eigener Initiative, und die deutschen Töchter der Ziraat Bank und der Isbank besitzen bereits eine deutsche Zulassung.

Auslandskonto behalten: Welche Wege Ihnen bleiben und worauf Sie achten sollten

Ein Wohnsitz außerhalb der EU nimmt Kunden aus dem Anwendungsbereich der Regel heraus. Maßgeblich ist die Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay ist nicht betroffen, ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon, und ein Zweitpass ändert daran nichts, wie FreedomBanking Plus berichtet. Als Zielländer nennt der Anbieter die Philippinen, Paraguay, Panama und Mexiko; auch ein Wohnsitz in der Schweiz führt aus dem Anwendungsbereich. Zypern, Portugal oder Spanien gelten bankseitig wie Deutschland, für Österreich ergibt sich dasselbe.

Eine bloße Adresse genügt dagegen nicht. Die Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist rechtlich verbindlich. Eine falsche Angabe gilt in vielen Rechtsordnungen als eigener Straftatbestand, und das Risiko trägt der Kontoinhaber. Weitere Möglichkeiten zum Behalten von Auslandskonten:

  • Konten bei Instituten in Liechtenstein, Norwegen oder Island, die europäische Passrechte besitzen. Ein Konto in Liechtenstein beginnt laut FreedomBanking Plus meist bei 100.000 Schweizer Franken und unterliegt europäischen Abwicklungsregeln.
  • Konten einer Gesellschaft außerhalb der EU, etwa einer US-amerikanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC – Limited Liability Company). Steuerlich bleibt eine von Deutschland aus geleitete Gesellschaft jedoch in Deutschland steuerpflichtig.
  • Reine Wertpapierdienstleistungen, die der Finanzmarktrichtlinie (MiFID – Markets in Financial Instruments Directive) unterliegen und von Artikel 21c unberührt bleiben. Bei Verrechnungskonten kommt es nach Informationen von Altii darauf an, ob sie einer vom selben Institut erbrachten Wertpapierdienstleistung dienen.

Ob eine Bank betroffen ist, lässt sich inside digital zufolge in der Unternehmensdatenbank der BaFin klären; Banken aus der EU oder mit Tochter beziehungsweise Zweigstelle in Deutschland sind auf der sicheren Seite. Bei Post vom Geldhaus empfiehlt sich eine schriftliche statt telefonische Nachfrage, ob das Konto nach dem 11. Januar 2027 weiterläuft. Wer neu anfragt, kann später belegen, von wem die Initiative ausging, wenn dies schriftlich geschieht, so der Berliner Kurier. Bei Rente oder Mieteinnahmen über das Konto ist zudem eine Ausweichverbindung ratsam.

Auslandskonto 2027: Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Ist ein Auslandskonto ab 2027 verboten?

Nein. Die Pflichten treffen die Banken, nicht die Kontoinhaber, doch Drittstaatenbanken benötigen ab dem 11. Januar 2027 eine Zweigstelle im jeweiligen Land.

Was passiert mit einem bestehenden Konto?

Verträge von vor dem 11. Juli 2026 genießen Bestandsschutz, eine Kündigung durch die Bank bleibt aber möglich.

Lässt sich nach dem Stichtag noch ein Konto im Ausland eröffnen?

Ja, wenn der Kunde die Initiative ergreift und die Bank ihn zuvor nicht angesprochen hat; manche Institute lehnen deutsche Anfragen dennoch ab.

Unabhängig von der Bankenregulierung bleibt der Fiskus im Spiel: Staaten haben Auslandskonten an deutsche Finanzämter gemeldet, und Kapitalerträge aus dem Ausland müssen Kontoinhaber selbst in der Steuererklärung angeben, da ausländische Institute sie nicht automatisch versteuern wie deutsche Banken. Auch können Überweisungen ins Ausland meldepflichtig sein; bei versäumter Meldung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Hinzu kommt, dass Banken seit März 2026 nach der neuen Geldwäschemeldeverordnung Überweisungen häufiger prüfen; Rückfragen zu internationalen Transaktionen, größeren Geldeingängen oder unklaren Verwendungszwecken sind dabei möglich.