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Angehörige pflegen: Wie du Rentenpunkte gewinnst - oder aber verlierst


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Mittwoch, 04. März 2026

Die Pflege Angehöriger ist oftmals zeitaufwendig, sodass der eigene Beruf nicht mehr in Vollzeit ausgeübt werden kann. Das hat Auswirkungen auf die spätere Rente. Durch die Pflege können jedoch Rentenpunkte angerechent werden.
Wer Angehörige pflegt und dafür seinen Beruf nicht mehr Vollzeit ausführen kann, kann sich für die Pflege unter gewissen Voraussetzungen Rentenpunkte anrechnen lassen.


Zahlreiche pflegebedürftige Personen werden von Angehörigen zu Hause umsorgt. Nicht selten bedarf die Pflege viel Zeit, weshalb ein Vollzeitjob für Pflegepersonen nicht mehr möglich ist. Wer dennoch mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, verliert unter Umständen wertvolle Rentenpunkte. 

Der Arbeitsvertrag ist hier entscheidend. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat ein Urteil für pflegende Angehörige gefällt, das für viele wegweisend sein dürfte. Damit Rentenpunkte während der Pflege einer oder eines Angehörigen angerechnet werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. 

Grundlage des Urteils: Wie sichern sich Pflegende wichtige Rentenpunkte?

Grundlage des Urteils ist nach Angaben von Rentenbescheid24.de der Fall eines Vaters, der seinen Sohn mit Pflegegrad 2 zu Hause rund 28 Stunden pro Woche pflegte. Gleichzeitig hatte er einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden. Als der Vater selbst für 17 Monate Krankengeld beziehen musste, wurde dieses nur auf Grundlage seiner vertraglichen Arbeitszeit berechnet.

Die 28 Stunden, die er wöchentlich für die Pflege seines Sohnes aufwendete, wurden nicht berücksichtigt. Die Pflegekasse meldete die Pflegezeit des Vaters nicht an die Rentenversicherung, da er formal als über 30 Stunden beschäftigt galt. Wie sieht also die konkrete Regelung aus? 

§3 der Pflegeversicherungs-Nachweisverordnung, auf den sich berufen wird, behandelt die Fristen und Form der Nachweisführung und legt die 30-Stunden-Grenze für die rentenrechtliche Anerkennung von Pflege fest. Wer mehr als 30 Wochenstunden arbeitet und gleichzeitig pflegt, wird somit nicht für die durch Pflege Angehöriger anrechenbaren Rentenpunkte berücksichtigt – dadurch soll verhindert werden, dass sich pflegende Erwerbstätige bereichern und "überpriviligiert" werden.

Rentenpunkte während der Pflege Angehöriger erhalten: Wie viel Geld gibt es überhaupt? 

Wer über drei Monate hinweg wöchentlich mindestens 28 Stunden pflegt, bekommt Rentenbeiträge gutgeschrieben. Je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen, beginnend bei Pflegegrad 2, und Aufwand entsteht ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 6 und 35 Euro.

Mit den Jahren wächst der Anspruch. Eine genaue Auflistung und Tabelle für jedwede Einzelfälle hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst in einem entsprechenden PDF-Dokument ab Seite 23 "Rentenbeiträge – das Plus für die Pflegeperson".

Die Pflege einer bedürftigen Person zu Hause bringt zahlreiche Herausforderungen – nicht nur finanzieller Natur – mit sich. Eine gute Vorbereitung und Informationen über mögliche Anlaufstellen zu Hilfsangeboten sind essenziell. Der Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt, denn ein Platz im Pflegeheim ist für viele unerschwinglich, trotz Pflegegeld oder Zuschüssen. Die Kranken- und Pflegekassen schlagen Alarm – viele zahlen jetzt schon auf Pump.