Altersvorsorgedepot: Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 21. Oktober 2026
Die Vorteile des Altersvorsorgedepots zu nutzen, ist das eine. Doch wie verläuft die Auszahlung im Rentenalter? Lässt sich das Depot vererben? Und was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Die Art der Auszahlung wird bei dieser Art der Geldanlage in der Regel im Voraus festgelegt. Zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können eine lebenslange Leibrente wählen, also eine festgelegte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende. Alternativ ist ein befristeter Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft; auch eine längere Laufzeit ist zulässig.
Vorsorgedepot: Wie funktioniert die Auszahlung im Ruhestand?
Unabhängig von der gewählten Auszahlungsvariante können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einmal entnehmen. Diese einmalige Entnahme wird als Teilkapitalisierung bezeichnet.
Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Grundsätzlich muss dabei die steuerliche Förderung in Form von Zulagen zurückgezahlt werden. Im Todesfall kann das Altersvorsorgevermögen jedoch ohne Abzüge auf den Ehegatten übertragen werden.
Ein Rechenbeispiel für ein staatlich gefördertes AV-Depot
Das Online-Portal für Geldanlagen justETF hat ein Rechenbeispiel mit besonders günstigen Annahmen veröffentlicht. Es unterstellt eine lange Laufzeit: Der Einstieg in das AV-Depot erfolgt bereits zu Beginn der Berufstätigkeit, außerdem werden die Höchstbeträge ausgeschöpft. Im Einzelnen gelten folgende Annahmen:
- Laufzeit: 40 Jahre
- Marktrendite: Durchschnittlich 8 Prozent p.a. (historischer Durchschnitt)
- Eigenleistung: 1.800 Euro pro Jahr (entspricht 150 Euro pro Monat)
- Staatliche Zulage: Die Zulage fließt jeweils zu Beginn des Folgejahres in das Depot und wird ab dem Folgejahr mitverzinst.
Das Ergebnis dieser Beispielrechnung fällt deutlich aus: Aus dem Eigenkapital von 72.000 Euro, den staatlichen Zulagen von insgesamt 21.600 Euro und dem angenommenen Zinseszinseffekt entsteht ein Vermögen von mehr als 678.000 Euro. Aber Vorsicht: Das tatsächliche Ergebnis hängt natürlich von den realisierten Renditen, der Laufzeit, den Kosten und den geltenden Förderbedingungen ab.
JustETF vergleicht dieses Ergebnis mit einem Depot ohne staatliche Förderung: Wer monatlich 150 Euro privat anlegt, erreicht unter den Annahmen der Modellrechnung am Ende rund 527.000 Euro. Nach Angaben des Portals ergibt sich durch die staatliche Förderung damit ein Plus von rund 151.000 Euro; eine in einem normalen Depot möglicherweise anfallende Abgeltungsteuer ist dabei noch nicht berücksichtigt.