Vermeide diese Fehler beim Vererben: Tipps vom Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke
Autor: Christina Revenko
Deutschland, Dienstag, 09. April 2024
Wer etwas vererben möchte, muss ein Testament verfassen. Damit dein Vermögen an die richtige Person geht, solltest du darauf achten, dabei grundlegende Fehler zu vermeiden.
- Auf die Form des Testaments achten
- Genau arbeiten beim Verfassen des Testaments
- Klare Formulierungen sind wichtig
- Auf Lebenspartner und Kinder achten
Im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind über 400 Paragrafen aufzufinden, wie man richtig vererbt. Wer sich daran orientiert, ist zwar auf dem richtigen Weg, doch fehlen dann noch Zehntausende zu beachtende Urteile deutscher sowie ausländischer Zivilgerichte. Wer sein Vermögen und die Arbeit aus seinem gesamten Leben also richtig übertragen will, sollte sich gut informieren. Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke rät beispielsweise auf seiner Website davon ab, seinen letzten Willen ausschließlich in Form eines bloßen Musters aus dem Internet zu verfassen und empfiehlt einen Rechtsbeistand. Vor allem, so Gelbke, sollte das Tabu gebrochen werden, über sein Testament zu reden. Am besten lässt sich diese Angelegenheit im Beisein der eigenen Familie klären, um etwa Missverständnisse verhindern zu können.
Form des Testaments beachten
Fehler Nr. 1, Unauffindbares Testament: Da es vielen Menschen schwerfällt, das Testament in andere Hände zu geben, verwahren sie es bei sich zu Hause, in einer Schublade oder im Safe. Nach Eintritt des Erbfalls kommt es vor, dass das Testament nicht mehr auffindbar ist. Sei es nun, weil Angehörige selbst nicht wissen, wo dieses gelagert ist, oder dass Verantwortliche den Zugang versperren, indem sie den Aufbewahrungsort oder die Safe-Kombination geheim halten. Gelbke rät daher, das Testament bei einem Nachlassgericht zu hinterlegen. Dies kostet dich bis zu 75 Euro und bietet Sicherheit, dass dein eigener letzter Wille auch tatsächlich zur Geltung kommt.
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Fehler Nr. 2, Testament auf dem Laptop: Häufig kommt es vor, dass der letzte Wille auf dem Computer oder Laptop getippt, ausgedruckt und unterschrieben wird. Doch das abgetippte Schriftstück genügt den "formellen Anforderungen an ein Testament nicht und hat quasi keinerlei rechtliche Wirkungen", erklärt Sven Gelbke. Das Erbrecht kann nicht geltend gemacht werden. Daher solltest du dein Vermögen von Hand schreiben und unterschreiben oder durch einen Notar oder Anwalt beurkunden lassen.
Fehler Nr. 3, Fälschungen vermeiden: Um zu vermeiden, dass mit deinem Nachlass etwas passiert, das nicht im Sinne deines letzten Willens war, solltest du genau arbeiten. Nummeriere deine Seiten eindeutig, um zu vermeiden, dass Seiten entfernt oder vertauscht werden. Zudem sollten alle Seiten unterschrieben sein, ebenso Nachträge und Erläuterungen gut vermerkt werden. Auch ein Datum und eine Ortsangabe sollten nicht fehlen und ohne Abkürzungen ausgeschrieben sein. Fälschungssicher ist ein notarielles Testament.
Präzise Arbeiten
Fehler Nr. 4, Testament und Gesellschaftsvertrag: Vor allem bei erbrechtlichen Übertragungen von Unternehmensanteilen ist es wichtig zu differenzieren: Was bedarf erbrechtlicher Formerfordernisse, was gesellschaftsrechtlicher? Bei unterschiedlichen Formen von Nachfolgeklauseln ist die Aufnahme der Verfügungen sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch im Testament sehr ratsam. Für Unternehmen gilt im Zweifel der Gesellschaftsvertrag. "Bei den Nachfolgeregelungen in Unternehmen geht im Zweifel der Gesellschaftsvertrag vor", warnt Gelbke. Würde beispielsweise festgelegt sein, dass der Nachfolger ein promovierter Betriebswirt sein muss, reicht eine Nachfolgeregelung im Testament nicht aus, wonach auch ein Jurist Nachfolger der Firma sein könnte.
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