Wenn du zu Besuch bist: Diese 5 Dinge solltest du niemals in fremden Wohnungen tun

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Tabuzone: Ein fremdes Schlafzimmer solltest du nicht ohne Erlaubnis betreten.
Tabuzone: Ein fremdes Schlafzimmer solltest du nicht ohne Erlaubnis betreten.
CC0 / Pixabay / Lisaphotos195

Bestimmt hast du in deiner Wohnung Dinge, die dein Besuch nicht anfassen sollte. Das solltest du auch bedenken, wenn du selbst anderswo zu Besuch bist. Wovon solltest du in einer fremden Wohnung unbedingt die Hände lassen?

  • Fremde Wohnung – nicht alles anfassen
  • Was solltest du lassen?
  • Zu ist zu!

Du kennst es bestimmt: Neugier ist immer in einer fremden Wohnung mit dabei. Doch es gibt gewisse Grenzen, die du beachten solltest. Welche sind das und warum solltest du nicht alles anfassen oder betrachten?

Fremde Wohnung – Tabuzonen

Bestimmt hast du auch in deiner Wohnung Zonen, die nicht jede*r betreten oder Dinge, die nicht jede*r anfassen soll. Das gilt für jeden von uns. Doch was ist eine Tabuzone und wie solltest du dich verhalten? 

1. Fangen wir mit etwas Banalem an:

  • Eine Tür ist geschlossen. Warum und weshalb, das spielt keine Rolle. So kann laut Homebook durchaus ein sensibler oder privater Bereich dahinterliegen. Ein Büro beispielsweise, in dem sensible Unterlagen offen ausliegen. Oder einfach nur ein Raum, in dem die Wäsche hängt oder die Schmutzwäsche auf den Waschgang wartet. Auf jeden Fall solltest du das respektieren und auch die Türklinke nicht berühren. Ein weiterer sensibler Bereich ist das Schlafzimmer, egal ob offen oder verschlossen. Dieser Raum ist der privateste von allen. Vielleicht kennst du es selber: Du hast das Bett nicht gemacht oder es liegen noch Wäschestücke dort, die nicht jede*r sehen soll, von anderen Dingen ganz zu schweigen. Daher solltest du darauf achten, nicht in das Schlafzimmer zu gehen. Außer, man lädt dich dorthin ein. Aber das ist eine andere Geschichte. 

2. Du hast bestimmt auch Schränke mit Türen oder Schubladen.

  • Nicht umsonst sind diese vorhanden. Auch hier gilt: Finger weg, selbst wenn sie halboffen stehen. Dort können Dokumente liegen, die dich nichts angehen oder Liebesbriefe oder peinliche Fotos. Dort hineinzusehen oder sie gar zu durchforsten ist eine Verletzung der Privatsphäre, die du wohl selber bei dir auch nicht dulden würdest. Bedenke immer: Alles, was jeder Besucher sehen darf, steht oder liegt offen auf Tischen oder Regalen. Daran kannst du dich sattsehen. Ausnahme: Was im Schlafzimmer steht oder an den Wänden hängt. 

Weitere Tabus

3. Auch wenn du Hunger hast:

  • Der Kühlschrank bleibt zu! Wenn du Hunger oder Durst hast, frag deine Gastgeber*in. Gleiches gilt für das Badschränkchen, wenn du auf die Toilette musst. Dort können Dinge sein, die dich nichts angehen, wie Medikamente oder Hygieneartikel oder eben andere Sachen, die nicht für jeden frei zugänglich sein sollen. Dir ist zu heiß oder zu kalt? Trotzdem: Finger weg von Heizkörperthermostaten oder Klimaanlagen. Gerade in den jetzigen Zeiten kann es sein, dass dein*e Gastgeber*in sparen muss, weil die Energiepreise zu hoch sind. Letztlich zahlt er oder sie die Rechnung. Du kannst fragen oder nimm dir einen Pulli in den kühleren Monaten mit. Gleiches gilt übrigens auch für die Fenster

4. Noch einmal zurück zu den verschlossenen Türen:

  • Seit Corona haben viele Menschen ein Homeoffice. Wenn sie über den Luxus eines separaten Raumes verfügen, dann gehören sie zu den Glücklichen. Dort liegen mitunter vertrauliche Unterlagen oder Post. Wenn du ungefragt dort hineingehst, kannst du nicht nur dich selber, sondern auch deine Gastgeber*in in Schwierigkeiten bringen. Generell gilt: Post oder Unterlagen, die vielleicht auch auf dem Küchentisch liegen, sind tabu

5. Aber wie ist es, wenn du Vermieter*in bist und in die Mietwohnung musst? Oder du bist Mieter*in und dein Vermieter*in muss in deine Wohnung?

  • Hier gilt: Eine Besichtigung der Wohnung bedarf eines besonderen Anlasses. Das kann sein, wenn ein Schaden behoben werden muss oder aber die Gefahr besteht, dass in deiner Wohnung ein Schaden entstanden ist. Einfach in die Wohnung zu gehen, weil "man sich umsehen will" ist nicht erlaubt. Auch dann, wenn das Betreten erlaubt ist, gilt: Zu heißt zu!

Fazit

Wenn du zu Besuch bist, dann verhalte dich am besten so, wie du es von deinen Gästen erwartest. Respektiere die Privatsphäre und genieße einfach den Moment, egal, ob du Gast oder Gastgeber bist. Tabus gibt es allerdings nicht nur in fremden Wohnungen, sondern beispielsweise auch beim Friseur - hier gibt es gleich 8 No-Goes, auf die du besser verzichten solltest. Bist du außerdem oft mit dem Flugzeug unterwegs? Hier packt eine ehemalige Flugbegleiterin aus, was du als Passagier niemals tun solltest.